"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Umsatzsteuerschulden beim Finanzamt  (Gelesen 2840 mal)

Kimi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Umsatzsteuerschulden beim Finanzamt
« am: 13. Mai 2013, 14:46:25 »

Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben. Ich habe Umsatzsteuerschulden in Höhe von 12.000 Euro aus einer selbständigen Tätigkeit. Ratenzahlung lehnt das Finanzamt ab.
Nun war ich schon bei einer Schuldnerberatung, die ich sehr verwunderlich fand. Der Herr dort meinte ich sollte eine neue Firma gründen, eine UG, mein Mann sollte mich einstellen
und das Geschäft läuft weiter wie bisher. Er wollte dann für 500 Euro sich mit dem FA in Verbindung setzen um einen Vergleich zu erzielen.
Nun meine Frage , ist die Summe zu hoch? 500 Euro finde ich persönlich ganz schön happig. Ist es überhaupt möglich das das FA sich auf so etwas einläßt. Wer hat da Erfahrungswerte?
Vielen Dank im voraus.
Kimi
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Umsatzsteuerschulden beim Finanzamt
« Antwort #1 am: 13. Mai 2013, 19:24:02 »

500 Euro sind nicht viel. Die Frage ist, ob das Konstrukt einer UG über die Ehefrau Sinn macht. Die Chancen mit dem FA einen Vergleich auszuhandeln, halte ich allgemein für sehr gering. Es kommt natürlich immer auf die örtlichen Gegebenheiten an. Was soll denn als Vergleichsumme angeboten werden? Wurde schon „duschvollstreckt“?

Was ist mit dem Betriebsvermögen? Soll das auch die UFG übertragen werden? Oder gibt es keines?

Gibt es neben dem FA noch weitere Gläubiger? Vizelicht lohnt ja die Sanierung durch ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahrens mit Weiterführung der bestehenden Selbständigkeit.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Kimi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Umsatzsteuerschulden beim Finanzamt
« Antwort #2 am: 14. Mai 2013, 14:55:01 »

Danke für die Antwort. Nein, vollstreckt wurde noch nicht. Ich habe eine Frist bis zum 21ten. Mai bekommen. Könnte auch verlängert werden. Betriebsvermögen gibt es keins.
Ich habe mir jetzt noch einen neuen Termin bei einem RA geholt für nächste Woche. Er ist auch der Meinung das das FA sich nicht auf einen Vergleich einlassen wird. Grad bei
UST. Der andere wo ich letzte Woche war meinte, er hätte schon mit diesem FA gute Erfolge erzielt. Was mich dann 500 Euro kosten würde, die ich im Moment nicht haben, bzw.
ich könnte das in Raten zahlen. Sollte sich aber das FA nicht darauf einlassen, müsste ich in die Regelinsolvenz. Was nochmal Geld kostet. Ich bin so unschlüssig was ich
am besten machen soll.
Ich habe auch schon gelesen das das FA lieber ganz auf alles verzichtet, als auf Vergleiche oder Ratenzahlungen einzugehn. Da mein Umsatz insgesamt sowieso nicht hoch ist,
weiß ich auch ehrlich gesagt nicht ob ich überhaupt noch weiter machen soll.

Wäre das denn möglich wenn eine Regelinsolvenz läuft die Selbständigkeit weiter zu führen? Wo liegt denn die Pfändungsgrenze bei selbständigen. Irgendwie habe ich nichts
gefunden, alles war sehr schwammig. Anders als bei fest angestellten.

Danke schonmal für die Antwort.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Umsatzsteuerschulden beim Finanzamt
« Antwort #3 am: 14. Mai 2013, 20:02:38 »

Wäre das denn möglich wenn eine Regelinsolvenz läuft die Selbständigkeit weiter zu führen? Wo liegt denn die Pfändungsgrenze bei selbständigen. Irgendwie habe ich nichts
gefunden, alles war sehr schwammig. Anders als bei fest angestellten.

-   Eine gute Insolvenzberatung können Sie daran erkennen, wie diese auf genau Ihre Frage zu antworten vermag. Die von uns in die Insolvenz betreuten Selbständigen sind mit einer Quote von über 95% bereits am Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder kurz danach wieder Herr im eigenen Unternehmen und können über das neu erworbene Vermögen (sämtliche Einnahmen) frei verfügen. Die Abführungspflicht regelt § 295 Abs. 2 InsO völlig lösgelöst von den tatsächlichen Einkünften aus der Selbständigkeit auf Grundlage freiwilliger Zahlungen an den Insolvenzverwalter.  Ob sich eine Weiterführung lohnt, ist dann nicht mehr die Frage des Insolvenzbeschlags, sondern die Tragfähigkeit (Rentabilität) des Unternehmens an sich.



Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Kimi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Umsatzsteuerschulden beim Finanzamt
« Antwort #4 am: 14. Mai 2013, 20:59:12 »

OK danke für die Antwort. Ich werde dann nächste Woche erstmal den Termin bei dem Rechtsanwalt einhalten. Mal sehen was der sagt. Muss man denn eigentlich die Regelinsolvenz machen oder welche Alternativen gibt es sonst noch?

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz