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Autor Thema: Umzug, bekomme ich die Mietkaution zurück ?  (Gelesen 3740 mal)

Magdalena

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Umzug, bekomme ich die Mietkaution zurück ?
« am: 22. Juni 2009, 12:47:56 »

Hallo liebe Forum Mitglieder,

ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Ich bin in der Privat Insolvenz und ab nächsten Monat fängt die Wohlverhaltensperiode an.

Nun möchte ich in den nächsten drei Monaten in eine billigere Wohnung umziehen da meine Wohnung zu teuer ist und ich befürchte dass ich dadurch noch mehr schulden mache um meine Lebenskosten decken zu können. Nun frage ich mich ob ich die Mitkaution von meiner jetzigen Wohnung behalten darf oder ob diese an meinen Insolvenzverwalter geht.

Nach dem ich meinen Insolvenzverwalter danach gefragt habe, will er dass ich jetzt ein Schreiben unterschreibe in dem steht dass ich die Kaution an ihn  abtrete.

In einem anderen Forum hab ich aber folgendes bei einem ähnlichen Fall gelesen:
"Mit Beginn der WVP unterliegt die Mietkaution nicht mehr dem Insolvenzbeschlag,es ei denn vom Gericht wurde eine Nachtragsverteilung angeordnet"

Ist das nun rechtens ? Bin ich dazu verpflichtet die Mietkaution an den Insolvenzverwalter abzutreten oder kann ich diese behalten ? Was würdet ihr machen ?

Würde mich über eure hilfe sehr freuen !

Liebe Grüße,

Magda
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foxtra

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Re: Umzug, bekomme ich die Mietkaution zurück ?
« Antwort #1 am: 22. Juni 2009, 12:56:38 »

Besser mal vorher hier im Forum nachfragen, Magda, bevor man den IV fragt...

Es ist richtig, daß Du die Kaution dann behalten darfst, wenn das Insovenzverfahren abgeschlossen ist und die WVP erreicht ist. In der WVP geht die Kaution den TH nichts mehr an.

Klar, das er jetzt will, daß eine Abtretungserklärung unterschrieben wird.
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Magdalena

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Re: Umzug, bekomme ich die Mietkaution zurück ?
« Antwort #2 am: 22. Juni 2009, 13:15:54 »

mensch, das geht ja hier flott mir den antworten , vielen dank ! :wow:

ja, war anscheiend ein fehler den iv zuerst fragen , das nächste mal werde ich mich zu erst ans forum wenden.

da die WVP aber erste ende nächsten monats anfängt und das schreiben von iv sicher in den nächsten tagen kommt, weis ich nun nicht was ich machen soll .... muss ich unterschreiben oder nicht ?

bitte nicht falsch verstehen ....mir geht es hier nicht dadrum den Gläubiger (ist "nur" einer) um  sein Geld zu bringen, ich bekomme aber das kaution-geld für die neue wohnung geliehen und muss es dann von der alten kaution zurück zahlen ... eine andere möglichkeit hab ich leider nicht das zu finanzieren :-(
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foxtra

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Re: Umzug, bekomme ich die Mietkaution zurück ?
« Antwort #3 am: 22. Juni 2009, 13:18:11 »

Kann ich voll und ganz verstehen, ich würde es genauso machen...

Ob nun unterschrieben werden muss oder nicht, kann ich nicht sagen. Ich denke, da können paps oder Feuerwald genaue Auskunft zu geben.
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Magdalena

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Re: Umzug, bekomme ich die Mietkaution zurück ?
« Antwort #4 am: 22. Juni 2009, 13:28:49 »

ok, dann hoffe ich einfach dass vielleicht jemand anders hier helfen kann.

auf jeden fall danke ich dir dass du dir die zeit hierfür genommen hast.

Liebe Grüße,

Magda
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paps

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Re: Umzug, bekomme ich die Mietkaution zurück ?
« Antwort #5 am: 22. Juni 2009, 18:30:54 »

Mit Antrag auf Insolvenz wurde jea bereits eine Abtretungserklärung unterschrieben.
Diese ist formgerecht und völlig ausreichend.

Will der Th an die Kaution, dann muß er das über das Insogericht klären.
Ich würde unter Hinweis auf die Abbtretungserklärung der pfändbaren Bezüge und 295 InsO die Abtretung zurücksenden.
Unterschreiben Sie die Abtretung ist die Kaution trotz WVP weg.

Ist die Erklärung  bis zur Aufhebung des Verfahrens befristet, kann Sie getrost unterschrieben werden, da die Kaution dann sowieso zur Masse gehört.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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