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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Veräußerung von Eigentum dritter?  (Gelesen 4869 mal)

newbie

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Veräußerung von Eigentum dritter?
« am: 07. September 2009, 20:18:12 »

Hallo!

Mein Fall:
Die ex freundin meines Ehemannes ist mitkreditnehmerin/bürgin bei einem darlehn in höhe von 200.000 Euro, welche ein Eigentumshaus (Neubau mit baufehlern) belasten.
Sie steht nicht im Grundbuch.
Darf sie die Immobilie versuchen zu veräußern, bzw auf dem markt anbieten, nachdem wir schriftlich wiedersprochen haben?
bzw nicht einverstanden waren, das Fotos,Adressen und Telefonnummern angezeigt werden?

Bitte um schnelle antwort. Danke


Edit: Es geht mir darum, das ich keine Aussagekräftigen Artikel über die RECHTE der Mitkreditnehmer bzw Bürgen gefunden habe. Einige Rechte haben diese dann ja doch...
« Letzte Änderung: 07. September 2009, 20:19:52 von newbie »
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ThoFa

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Re: Veräußerung von Eigentum dritter?
« Antwort #1 am: 08. September 2009, 09:05:41 »

Hallo,

natürlich nicht, sie ist ja nicht Eigentümerin.

MfG

ThoFa
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newbie

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Re: Veräußerung von Eigentum dritter?
« Antwort #2 am: 08. September 2009, 10:27:00 »

Hallo!
Vielen Dank für die rasche Antwort!
Ich habe mich das gefragt, da es ja bestimmt rechte für bürgen gibt, wie zb, informationsrechtund ich meine auch die möglichkeit muss gegeben sein, wenn es auf zwangsversteigerung oder verkauf hinausläuft, das interessenten das objekt besichtigen können !?

MFG
newbie


EDIT: Und noch eine Frage, Kann ich rechtlich gegen diese Person vorgehen? Und wenn mir jemand einen Hilfreichen Link zeigen könnte über Rechte&Pflichten eines Mitkreditnehmers /Bürgen bei Darlehn...
Danke
« Letzte Änderung: 08. September 2009, 10:35:20 von newbie »
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Scarlett

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Re: Veräußerung von Eigentum dritter?
« Antwort #3 am: 08. September 2009, 17:32:17 »

Sie ist nicht Eigentümerin des Hauses, wenn sie nicht im Grundbuch steht und kann es von daher auch nicht veräußern.

Wenn das Haus zwangsversteigert wird, haftet sie mit wenn der Kredit dadurch nicht abgedeckt wird. Deshalb mal ganz ehrlich schön blöd, dass sie nicht dafür gesorgt hat mit im Grundbuch zu stehen obwohl sie einen Kredit oder eine Bürgschaft unterschrieben hat. Recht zur Besichtigung ergeben sich sicher durch eine gewisse Mitwirkungspflicht gegenüber dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder.
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Ein Diamant ist nichts als Kohle, die dem Druck standgehalten hat.
 

newbie

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Re: Veräußerung von Eigentum dritter?
« Antwort #4 am: 08. September 2009, 18:16:02 »

Danke für deine Antwort.
Einen Insolvenzverwalter hat mein Mann noch nicht, auch haben wir keinen Treuehändler(?) oder Makler.
Es ist noch nicht so weit mit der Insolvenz, wir kämpfen gerade mit dem ausfüllen der Anträge...
Interessieren würden mich Ihre Rechte und Pflichten(der ex) aus dem Grund, weil ich wissen möchte, ob durch unterlassung bzw informationsrückhaltung eine sittenwiedrigkeit (?) entsteht und sie als Haftbare Person ausscheiden könnte!?
Ich fühle mich unter druck gesetz, weil ich nicht weis, was ihr zusteht und was nicht. Muss ich die Interessenten, die sie an uns weiterleitet in unser Haus lassen zb? Oder kann ich auf die Zwangsversteigerung warten mehr oder weniger? Eine Insolvenz ist für uns eh schon unumgänglich, egal welche Restschuld bleiben wird...wir haben absolut gar kein Geld mehr...
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Paula41

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Re: Veräußerung von Eigentum dritter?
« Antwort #5 am: 09. September 2009, 08:50:53 »

Hallo,

bei allem Verständnis für Ihre Situation, ist Ihnen bewusst, dass Sie mit Ihrem Verhalten seine Ex auch in die Insolvenz zwingen? Was spricht denn gegen einen freihändigen Verkauf?
Sie können doch nicht erwarten, dass diese Frau jahrelang bürgt (obwohl die Beziehung offensichtlich schon länger beendet ist) und nun tatenlos zusieht, wie ihre Existenz den Bach runter geht.
Ich habe das Spiel selbst 7 Jahre mitgemacht, bevor das dicke und teuere Ende kam. Ich war zwar Eigentümer, aber eine Zwangsversteigerung nützt letzendlich keinem was.

mfg
Paula41
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newbie

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Re: Veräußerung von Eigentum dritter?
« Antwort #6 am: 09. September 2009, 09:16:36 »

Guten morgen!
Auch wenn es sich so anhört, diese Frau wollen wir nicht in die Insolvenz zwingen!
Wir haben versucht eine Abschlagszahlung zu vereinbaren mit ihr um sie aus der bürgschaft entfernen lassen zu können.
Aufgrund der dann geringeren monatlichen kosten wäre es machbar gewesen und da sie meinen mann direkt nach unterschreiben der verträge sitzen lies, hat sie es mehr oder minder zu verschulden, das er finanziell ruiniert ist seitdem. wäre alles storniert worden damals, so hätte auch sie eine summe zahlen müssen für die stornierung des bauvorhabens. es was ALLES unterzeichnet ...
nun den. wir sind natürlich gewillt, das objekt für "teuer" geld zu veräußern das problem ist, das es nIEMAND kaufen wird für 200.000 euro!
das haus ist renovierungsbedürftig und weißt geringe baumängel. der garten ist unbearbeitet und der hof ebenfalls wie diverse kleinarbeiten.
das haus hat evtl einen wert von 120.000 euro ...
egal wie, wir haben das geld nicht und MÜSSEN PI anmelden...

mfg
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newbie

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Re: Veräußerung von Eigentum dritter?
« Antwort #7 am: 08. Oktober 2009, 14:23:58 »

Hallo!
Nach einiger Zeit wieder da....
Stand der Dinge ist zZ.
Haus wird versucht freihändig zu veräußern, da sich jedoch die Bank einen horenden Preis ausgedacht hat, ist das nicht besonders einfach...
Bei mittlerweile über 200.000.000 Euro möchte die Bank nicht weniger wie 20.000 Verlust machen. Leider findet sich absolut kein Käufer zu so einem Preis, in der Lage und in dem Zustand, in welchem das Haus steht.
Das lassen wir nun allerdings so weiterlaufen wie bisher, da unsere Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Internetanzeigen, Regional Zeigungs anzeigen, Flyer, Makler ect pp.

Mich würde nun vielmehr das verfahren der Inso interessieren. Die Papiere sind beim Anwalt und warten auf weitere Bearbeitung...
Was kommt auf uns zu?
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Insokalle

Re: Veräußerung von Eigentum dritter?
« Antwort #8 am: 08. Oktober 2009, 17:32:29 »

"Bei mittlerweile über 200.000.000 Euro möchte die Bank nicht weniger wie 20.000 Verlust machen. "

Donnerwetter, die Bank scheint ganz schön auf dem Zahnfleisch zu kriechen, wenn sie kein größeres Zugeständnis anbietet (nur 0,01%).

Ihre letzte Frage ist sehr allgemein gefasst. Stöbern Sie einfach mal ein bisschen herum, irgendwo findet sich sicherlich ein Ablaufplan.
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newbie

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Re: Veräußerung von Eigentum dritter?
« Antwort #9 am: 13. Oktober 2009, 07:56:40 »

Guten morgen!
Danke für die Antwort!

sie meinen das es wenig ist? 200,000.00 Euro gegen ein 180.000.00 gebot auslösen zu wollen?
sollte die bank noch weiter runtergehen?

Die frage was auf uns zukommt währe auch allgemein gewesen. nun ist der stand der dinge (leider ) etwas verändert.
 wie wirkt sich eine inso meines mannes auf uns auf, wenn wir ein ungeborenes kind haben ?!
zwangsräumung möglich? ...

werde später mal genauer schreiben...-zeitdruck ;)
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Insokalle

Re: Veräußerung von Eigentum dritter?
« Antwort #10 am: 13. Oktober 2009, 10:31:08 »

Ach so, jetzt sehen die Zahlen wieder ganz anders aus.
Aber zu den Werten haben Sie doch selbst geschrieben, dass es unrealistisch ist. Soll die Bank es sich mal ansehen.
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