"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Vergleichszahlung (Haken an der Sache?)  (Gelesen 5616 mal)

Schmidt23A

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Vergleichszahlung (Haken an der Sache?)
« am: 24. März 2007, 12:41:10 »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage; bedingt durch eine gescheiterte Selbstständigkeit vor einigen Jahren habe ich einige Schulden (insgesamt ca. 56000 €). Ich habe mich nunmehr bemüht mit einigen Gläubigern in Kontakt zu treten und diesen einen Vergleich anzubieteten.

Ein Gläubiger hat meinen Vorschlag, eine 9 Jahre alte Forderung, durch Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 40% der Gesamtforderung zugestimmt. Er schreibt aber in seinem Antwortschreiben an mich, er stimme dem Vergleich nur dann zu, wenn \"kein weiterer Gläubiger besser gestellt werde\".

Welche Konsequenzen kann das für mich haben? Wie kann der Gläubiger resp. sein Anwalt dies überhaupt prüfen?

Ich habe noch einige Gläubiger denen ich höhere Summen schulde, demzufolge kann es sein, dass ich in Zukunft anderen Gläubigern einen höheren Vergleich anbiete.

Wenn einer von Euch hier Rat für mich hat, wäre ich serh dankbar!

Beste Grüße

Markus[addsig]
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Vergleichszahlung (Haken an der Sache?)
« Antwort #1 am: 25. März 2007, 23:13:53 »


\" dass ich in Zukunft anderen Gläubigern einen höheren Vergleich anbiete\"


Moin !

Einen prozentual höheren Vergleich als 40 % der Forderung ? So ganz erschließt sich mir das nicht. Sind Sie Selbständig oder Arbeitnehmer ? Haben Sie ein hohes Einkommen ? Vermögenswerte ?

Eigentlich wäre es sinnvoll, zunächst die großen Brocken abzuklären, also die Hauptgläubiger. Wenn diese vergleichsbereit sind, macht es Sinn sich Schritt für Schritt nach unten zu arbeiten. Sollten die Hauptgläubiger aber nicht vergleichsbereit sein,  bringt es nicht viel, die kleinen Gläubiger wegzuvergleichen, es sei denn aus strategischen Gründen, bspw. wenn einer der kleinen großen Schaden anrichten kann, wie bspw. EV oder Kontopfändung. OK, es lässt sich ohne Kenntnis der Gesamtsituation nur wenig ratschlagen.

MfG
Feuerwald




[addsig]
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Schmidt23A

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Vergleichszahlung (Haken an der Sache?)
« Antwort #2 am: 26. März 2007, 13:16:57 »

Hallo,

der Hintergrund ist so, dass alle Gläubiger ungefähr die gleiche Forderungshöhe haben. Es gibt weder nach unten noch nach oben deutliche Ausreißer, also keine sehr kleinen oder sehr großen Summen. Die Forderungen betragen jeweils zwischen 1500 € - 2300 €.

Jede Forderung ist ungefähr 10 Jahre alt. In der Zwischenzeit gab es mehrere EVs und fruchtlose Pfändungsversuche.

Mittlerweile wohne ich in Spanien wo ich, eigentlich studierter Diplom-Ingenieur Maschinenbau, als Handwerker tätig bin. Ich erziele nur ein relativ geringes Einkommen bin aber vor Pfändungsversuchen hier in Spanien gegenwärtig etwas verschont, kann also kurz Luft holen.

Ich spare jeweils etwas Geld und versuche mich dann alle paar Monate mit einem Gläubiger zu vergleichen. Wenn ich dann wieder etwas gespart habe kommt der nächste.

Meine Anfrage bezog sich auf einen Gläubiger den ich 1500 € schulde. Die Forderung ist 11 Jahre alt. Ich habe angeboten einen Betrag von 700 € zu zahlen. Diesen Vergleich will der Gläubiger nur dann zustimmen, wenn andere Gläubiger nicht besser gestellt werden.

Frage ist für mich, welche Auswirkungen hat diese \"Klausel\"? Ist da irgendwo eine juristische Spitzfindigkeit die ich als Laie nicht erkenne?

Beste Grüße

Markus

[addsig]
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Vergleichszahlung (Haken an der Sache?)
« Antwort #3 am: 26. März 2007, 18:16:29 »

aus meiner Sicht das berühmte Hintertürchen.

Jedoch wie will der Gläubiger von den anderen offenen Forderungen und deren Vergleiche erfahren?

Ich würde dem Gläubiger mitteilen, dass er erstens damit bevorzugt behandelt wird, da Sie ja nicht wissen können, ob Sie  in der Zukunft
überhaupt Zahlungen leisten können und 2. das geld nur kurzfristig zur Verfügung steht.
Anderen Falls werden Sie die Summe einem weiteren Gläubiger zum Vergleich anbieten.

Bei dem Alter der Forderung sollte der Gläubiger im Übrigen froh sein, wenn er überhaupt noch etwas sieht.[addsig]
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Schmidt23A

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Vergleichszahlung (Haken an der Sache?)
« Antwort #4 am: 28. März 2007, 15:38:51 »

Bei dem Alter der Forderung sollte der Gläubiger im Übrigen froh sein, wenn er überhaupt noch etwas sieht.[/

Vielen Dank erstmal für die Antwort - so werde ich es auch machen.

Hinsichtlich Ihrer o.g. Aussage, wundere ich mich in letzter Zeit sowie so über den einen oder anderen Gläubiger. Ich habe beispielsweise einer Bank, die eine 10 Jahre alte Forderung gegen mich bestehen hat, vor kurzem einen Vergleich angeboten der 20% über der Hauptforderung lag. Die Hauptforderung beträgt  1112 € und ich habe einen Vergleich von 1350 € angeboten.

Die Gesamtforderung der Bank beträgt jedoch mittlerweile, nebst Zinsen, Gebühren etc. pp., nicht ganz 2000 €. Mein Vergleichsvorschlag wurde sofort rigoros und ohne Verhandlungsbereitschaft abgelehnt. Man sagte mir, die Bank wäre bereit die Forderung als erledigt zu betrachten, wenn ich 1850 € zahle. Dies ist nur knapp 100 € unter der Gesamtforderung.

Der Sachbearbeiter sagte mir telefonisch, es wäre schließlich nicht sein Geld und er hätte einen 30jährigen Titel, ob er da warte oder nicht wäre für ihn persönlich nicht so wichtig.

Einen ähnlichen Fall hatte ich bereits zuvor einmal. Ich wundere mich schon darüber, dass die Bereitschaft Vergleiche zu schließen bei großen Unternehmen nicht sonderlich stark ausgeprägt ist. Insbesondere vor dem Hintegrund der Gefahr eventl. gar keine Zahlung mehr zu sehen.  

Wenn andere hierzu Erfahrungsberichte, würde ich mich auch sehr freuen.

Mit besten Grüßen

Markus[addsig]
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Vergleichszahlung (Haken an der Sache?)
« Antwort #5 am: 28. März 2007, 19:49:27 »

Zitat:


Der Sachbearbeiter sagte mir telefonisch, es wäre schließlich nicht sein Geld und er hätte einen 30jährigen Titel, ob er da warte oder nicht wäre für ihn persönlich nicht so wichtig.

Markus<br>



Da hat der Sachbearbeiter wenigstens die Wahrheit gesagt.

Ihr Problem :pfeifen: ist, dass Sie nicht wirklich zahlungsunfähig nach außen sind.
Und Gläubiger ja auch wissen, dass meist noch irgend etwas geht.

Besser wäre, die zahlung für einen vergleich unter dem Gesichtspunkt einer zu vermeidenden Insolvenz und als Entgegenkommen eines Dritten darzustellen.

Und ja ihre erfahrungen sind keine Seltenheit.
Manchmal wirkt schon der richteige Briefkopf Wunder. :denken: [addsig]
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz