Für wen ist das unstrittig? Für Sie, für den Vermieter, für den Anwalt, oder für das Gericht?
Für das Gesetz:
§ 562
Umfang des Vermieterpfandrechts
(1) Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen.
(2) Für künftige Entschädigungsforderungen und für die Miete für eine spätere Zeit als das laufende und das folgende Mietjahr kann das Pfandrecht nicht geltend gemacht werden.
Punkt 2 macht sein ungesetzliches Verhalten deutlich! "Für künftige Entschädigungsforderungen". Darunter fallen laut Anwalt auch die Räumungskosten. Ein Vermieterpfandrecht ist nur dann anzuwenden, wenn damit Forderungen aus dem Mietverhältnis befriedigt werden sollen. Also Mietrückstände oder beispielsweise Forderungen aus Jahresabrechnungen. Räumungskosten entstehen erst im nachhinein und müssen separat geltend gemacht werden. Da wir
keine Mietschulden oder sonstige Schulden beim Vermieter hatten , war gar keine Grundlage für ein Vermieterpfandrecht vorhanden. DAS ist der Hauptpunkt. Wir hatten den Auszugstermin überschritten, das ist was anderes.
Klar ist eine Berliner Räumung die günstigere Variante und das seh ich auch so. Warum sollte ich das anders sehen? Wäre das so gelaufen wie es vom BGH gedacht war, wäre das auch alles in Ordnung gewesen und längst erledigt.
Soweit der Vermieter die Regeln einhält, ist das Modell auch gerichtlich abgesegnet.
Und genau DAS hat er NICHT. Er war am Räumungstag nichtmal persönlich anwesend, auch kein Stellvertreter, was den GV ziemlich sauer gemacht hat. GV und Ordnungsamt sind dann nach Übernahme der Wohnung abgezogen, also 15 Minuten später. Zurück blieb ein unbeaufsichtigter 2-Mann-Räumungstrupp (die machen Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen wie auf dem Fahrzeug stand), die keine Liste oder sowas geführt haben, sondern einfach stur die Wohnung ausräumten und sich weigerten auch nur einen Gegenstand von unseren persönlichen Sachen herauszugeben. SO ist das vom BGH NICHT vorgesehen.
Und es ging dem Vermieter nicht um das Geld. Davon hat er genug, wie er selbst zu uns sagte. Es ging ihm darum uns fertig zu machen. Denn wir hatten vorher lange einen Rechtsstreit mit ihm wegen Wohnungsmängel. Und zwar richtige, nicht das wieder kommt, es wäre da sicher nur um Kleinigkeiten gegangen. Es gab im Winter bei Minusgraden öfter Ausfall der Heizung und dann friert man in einer Dachgeschosswohnung schnell ganz schön. Wenns dann ab 22 Uhr verbotenerweise auch kein Heisswasser mehr gibt, weil der Vermieter meint er müsse an der falschen Stelle sparen, wirds noch unlustiger. Der Richter hatte bestätigt, dass Heisswasser rund um die Uhr zur Verfügung stehen müsse. Unser Vermieter ist einer der Kategorie, der Miete kassiert und sich sonst einen Dreck um die Wohnung schert. Mängel hat er ignoriert, egal ob mündlich oder dann schriftlich angezeigt hat. Der Mieterverein hat dann den Prozess angeleiert, weil auch sie nicht weiter kamen mit ihm. Ok aber das würde jetzt zu lang werden. Fakt ist er hat sich die Zähne an uns ausgebissen und als wir den Auszug nicht pünktlich vornehmen konnten, war das die Stunde des Triumphes für ihn.
Um das nochmal deutlich zu machen, ja, wir sind Schuld den Termin nicht eingehalten zu haben, auch wenns unabsichtlich war. Die Räumung war berechtigt, das bestreiten wir nicht. Aber es ist nicht umsonst gesetzlich festgelegt worden, dass persönliche Dinge unpfändbar sind. Er hat sie nicht herausgegeben, obwohl er mehrfach von dem Anwalt damals dazu aufgefordert wurde und wurde auch auf mögliche Schadensersatzforderungen aufmerksam gemacht, die er erwarten könne, wenn er die Herausgabe weiter verweigern würde oder wie der Vermieter angedroht hat, vernichtet.
Hier ist das Vermieterpfandrecht recht gut erklärt:
http://www.hb-rechtsanwalt.de/aktuelles/mandanteninformation/mietrecht/62-die-erleichterte-zwangsraeumung-der-mietwohnung-welche-vorteile-bringt-sie-wirklich.htmlKlar gibts genug Anwälte. Aber die scheuen so einen Fall, wie ich schon mehrfach geschrieben habe, weil sie die immensen Kosten scheuen. Das haben sie unumwunden gesagt. Wie ist da dein Vorschlag was zu tun ist? Oder ok Sie, obwohls im Net üblich ist zu duzen, wenn Sie drauf bestehen, kein Thema.