"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Verzweifelt, viele Fragen offengeblieben.  (Gelesen 2587 mal)

gelb40

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 25
Verzweifelt, viele Fragen offengeblieben.
« am: 19. Juni 2008, 17:56:51 »

Liebe Forumleser,

im Zusammenhang meines Antrages für das Insolvenzverfahren war ich heute zur Begutachtung bei einem Anwalt einbestellt, welcher dann höchstwahrscheinlich auch mein TH sein wird.

Da dieser sehr unzugänglich war, habe ich kaum gewagt, näheres zu erfragen. Ich wurde auf meine Pflichten hingewiesen, so z.B. Umzug oder Arbeitsplatzwechsel sofort mitzuteilen.

Außerdem würde mein Vermieter sowie auch die Arbeitsstelle über meine Insolvenz informiert werden, dies sei unumgänglich. Auf meine Frage zwecks Kontosperre bekam ich die Antwort, dass ich dann nicht bei ihm anrufen bräuchte. Bisher war mein Konto noch nie gesperrt jedoch wird der IV die Bank über die bevorstehende Inso informieren. Ich verfüge über ein Guthabenkonto. Nun meine Frage: Was muss ich jetzt bei einer Kontosperre unternehmen? Ich bekomme jetzt am Monatsende mein Gehalt überwiesen (liegt unter der Pfändungsgrenze). Wer sperrt denn das Konto? Die Bank oder der TH?

Bin für jeden aufschlussreichen Rat sehr dankbar.
Gespeichert
 

gelb40

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 25
Re: Verzweifelt, viele Fragen offengeblieben.
« Antwort #1 am: 24. Juni 2008, 19:35:52 »

Kann mir wirklich keiner helfen? :cry:
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Verzweifelt, viele Fragen offengeblieben.
« Antwort #2 am: 24. Juni 2008, 19:59:00 »

Es ist sonst nicht unser Stil, Beiträge zu ignorieren.
Also eine offizielle Entschuldigung; (http://www.cosgan.de/images/midi/liebe/g050.gif)

Manchmal werden aber teilweise bearbeitete  Beiträge als gelesen gekennzeichnet, insbesondere dann, wenn der Rechner beim Antworten mal die Verbindung kappt.

Nun zu ihrem Problem:

Vermieter und Arbeitgeber werden/müssen informiert werden.
Ersterer, da der TH zum einen erklärt, dass er für künftige Mietschulden nicht aufkommt, zum anderen weil er bestimmt die Höhe der Kaution wissen möchte.

Der Arbeitgeber wird als Drittschuldner informiert, da durch ihn die pfändbaren Beträge abzuführen sind.
Das ist sicherer für den IV, da bei Unklarheiten der Arbeitgeber haftet.

Das Konto wird durch die Bank gesperrt, da diese nicht entscheiden kann, was unpfändbar ist. Außer ersichtlichen Sozialleistungen.
Sollten Sie eine Sperrung bemerken, rufen Sie trotzdem im Büro des IV an oder senden ein Fax mit der Bitte um Freigabe.
Die meisten IV machen das aber von sich aus, deshalb auch vielleicht der Hinweis, das er die Bank informiert.


« Letzte Änderung: 24. Juni 2008, 20:02:21 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

gelb40

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 25
Re: Verzweifelt, viele Fragen offengeblieben.
« Antwort #3 am: 24. Juni 2008, 20:44:45 »

Vielen Dank für Ihre Antwort, bin erleichtert.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz