"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Voreheliche Schulden?  (Gelesen 2692 mal)

Alex

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Voreheliche Schulden?
« am: 19. Januar 2008, 16:11:31 »

Hallo Zusammen,
wenn ich jetzt in Private Insolvenz  gehe ,was passiert mit den Schulden die in meiner Ehe gemacht wurden (bin geschieden) also alle Sachen die auf Eheleute laufen?
Muß mein Ex-Mann dann auch Private Insolvenz anmelden oder nehme ich alles mit rein?
Und er ist dann auch in diesen Sachen sauber?
Ich möchte ja nichts falsch machen ,sonst hängen mir diese Sachen nachher noch im Nacken.

Wer weiß Rat?
Über Antworten freut sich Alex  :wink:
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Voreheliche Schulden?
« Antwort #1 am: 19. Januar 2008, 16:34:56 »


wenn ich jetzt in Private Insolvenz  gehe ,was passiert mit den Schulden die in meiner Ehe gemacht wurden (bin geschieden) also alle Sachen die auf Eheleute laufen?

- Die Restschuldbefreiung wirkt nun gegen Sie, nicht gegen Mitverpflichtet / Bürgen usw. 


Muß mein Ex-Mann dann auch Private Insolvenz anmelden oder nehme ich alles mit rein?

- Muss nicht, nur wenn der Ehepartner haftet (bei gemeinsam eingegangenen Verbindlichkeiten), können sich die Gläubiger auch an den/die Mitverpflichteten halten und ihre Forderungen dann dort in voller Höhe einfordern.   
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Alex

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Voreheliche Schulden?
« Antwort #2 am: 19. Januar 2008, 20:21:41 »

Danke für die Antwort
bedeutet das dann meine Insolvenz Gefahr laufen würde abgewiesen zu werden?
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Voreheliche Schulden?
« Antwort #3 am: 19. Januar 2008, 20:36:51 »

nein, wie kommen Sie denn darauf ?

Einzig und alleine wirkt sich die Restschuldbefreiung Ihres Insolvenzverfahrens nicht Schuldbefreiend auf dritte mitverpflichtete Personen aus (bspw. früheren Ehepartner).

Der frühere Ehepartner kann (muss aber nicht) ebenso ein Insolvenz-/Restschuldfreiungsverfahren anstreben.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Alex

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Voreheliche Schulden?
« Antwort #4 am: 19. Januar 2008, 22:54:40 »

Vielen Dank,
 Sie haben mir sehr geholfen

lg Alexandra :wink:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz