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Autor Thema: Was kann in nichtehelicher Lebensgemeinschaft gepfändet werden?  (Gelesen 2251 mal)

Thomas69

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Hallo,
ich werde demnächst aufgrund meiner Schulden - die ich durch Spielsucht aufgebaut habe - wohl in Privatinsolvenz gehen müssen, da ich die offenen Bankkredite (ca. 150TEU) nicht mehr tilgen kann. Auch bin ich seit 4 Wochen arbeitslos.
Ich wohne mit meiner Freundin schon seit einigen Jahren zusammen.
Da der Gerichtsvollzieher wohl zuerst bei mir nach pfändbaren Sachen sehen wird, habe ich Angst, dass durch meine Insolvenz auch eventuell Hab und Gut meiner Freundin gepfändet wird. Die kann ja aber nichts dafür. Auch besitze ich eigentlich gar nichts mehr. Die wesentlichen Hausratsgegenstände (Computer, Drucker, Waschmaschine sowie Schmuck und Antiquitäten) gehören alle meiner Freundin. Im Zweifel kann Sie das allerdings nicht mehr beweisen. Wer hat schon einen Kaufbeleg für einen antiken Schrank, den er einmal geerbt hat oder Belege für Jahre alten Schmuck.

Welche Vorkehrungen muss ich treffen, damit nichts von meiner Freundin gepfändet wird? Und soll ich dann gleich die eidesstattliche Versicherung beim Gerichtsvollzieher abgeben? Oder wie muss ich vorgehen um in Privatinsolvenz zu gehen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Gespeichert
 

paps

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Re: Was kann in nichtehelicher Lebensgemeinschaft gepfändet werden?
« Antwort #1 am: 19. März 2009, 17:47:43 »

Sicherlich werden sie doch, als sie zusammengezogen sind ein Vermögensverzeichnis erstellt haben, das Auskunft darüber gibt, wer was mitgebracht hat, falls es mal "in die Brüche" gehen sollte.

Wenn  eine Inso notwendig, was anzunehmen ist, wird, sollte als erstes die Spielsucht attestiert sein um allen Eventualitäten aus dem Weg zu gehen.

Danach eine Schuldnerberatung aufsuchen.
Einen außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen lassen.

Dann folgt das Verfahren.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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