Hallo !
jetzt sagte ein bekannter das ich nicht ins insolvenz vefahren kann da ich eine EV beim Gerichtsvollzieher abgegeben habe.
-> nein, das ist kein Hindernis.
Hat mein bekannter recht? wenn ja wie bekomm ich die schulden dann los
-> wenn überhaupt, durch ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren
Wie kann ich meine schulden noch weg bekommen wenn die insolvenz nicht gehen sollte?
-> die geht schon, wenn keine Versagungsgründe bestehen.
es hat mich ein bekannter aufgenommen in seine wohnung ich habe bei ihn keinen mietvertrag alles was mir persönlich gehört ist mein koffer und meine sachen zum anziehen.
-> da passiert i.d.R. nichts. Gewöhnlicher Hausrat ist unpfändbar. Gegenstände, die Ihnen nicht gehören, sind nicht pfändbar. Die Gewahrsamsvermutung (wie bspw. in der he), kann hier m.E. nicht greifen. Haben Sie einen eigenen Raum in der Wohnung ?
und ob ich und mein kumpel anwesend sein muss wenn der GV kommt da ich zur zeit ein BVB (berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) absolviere und bis weihnachten erstmal keinen urlaub bekomme.
-> beim ersten Hausbesuch muss keiner anwesend sein, dann geht der GV wieder und hinterlässt meist einen Zettel Briefkasten. Persönlich müssen Sie auch nicht anwesend sein. Der Bekannte kann den GV rein lassen, die Sachlage schildern, auf Ihren Koffer und ggf. Ihrem Raum verweisen und gut ist es. Auskünfte muss weder der Bekannte noch Sie geben. Der GV wird Sie daraufhin zur Abgabe der EV laden. Sollten Sie anwesend sein und der GV die EV sofort abnehmen wollen, können Sie widersprechen. Dann folgt eine schriftliche Ladung zur Abgabe der EV.
Gruss
Feuerwald