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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Wer kann mir helfen, bitte um Rat !!!!  (Gelesen 3679 mal)

chris77

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Wer kann mir helfen, bitte um Rat !!!!
« am: 05. August 2007, 22:04:51 »

 Hallo, ich habe folgende Fragen.  Habe seit langer Zeit sehr viele Schulden bei mehreren Gläubigern angesammelt.  U. A.  Unterhalt für zwei Kids mit meiner Ex (ca. 20. 000€), einen Auto-Kredit (ca. 25. 000€), Arbeitsamt (ca. 3000) und ein paar Versicherungen sowie GEZ mit jeweils ca.  600€.  Jetzt bin ich verheiratet und habe ein Kind mit meiner Frau.  Ich will nun vernünftig handeln um meiner Familie eine schuldenfreie Zukunft zu sichern.  Für die Kids mit meiner Ex brauch ich nun nicht mehr zahlen da der Stiefvater die Adoption beantragt hat.  Alle Summen sind also entgültig.  Nun meine Fragen,
  • was soll ich weiter machen?
  • Wo kann ich Hilfe bekommen?
  • Ist Insollwens oder Vergleich besser?
    • Wie funtioniert ein Vergleich?
    • Wie weit wird mein Gehalt gekürtzt?(1600Netto)
    • Habe Ehe-Vertrag, welche Rolle spielt das?
    • Meine Frau beginnt Ausbildung im Oktober, wie wird das mit berechnet?

    Bitte um eine schnelle und kompetente Antwort.  Vielen Dank im Vorraus.  LG   Chris B.
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smallville

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Re: Wer kann mir helfen, bitte um Rat !!!!
« Antwort #1 am: 05. August 2007, 22:51:14 »

Hallo Chris,

mit schnell kann ich dienen  :biggrin:
Kompetent weiss ich nicht, da ich auch nur aus Erfahrungswerten antworte und
vieles aus dem Internet zusammengesucht habe.
Wie z. B.  die Pfändungstabelle hier : hxxp: www. sfz-mainz. de/dateien/fachinformationen/lohnpfaendung_tabelle_neu. pdf
Deine Frau und das Kind wären unterhaltspflichtige Personen also musst Du in der Tabelle bei Deinem Nettolohn unter 2 Personen gucken, dann weißt Du was pfändbar wäre.

Zu den alten Unterhaltsschulden kann ich nicht viel sagen.
Müssten bei Insolvenz aber auch mit einfliessen.  So habe ich bisher gelesen.
Nur "neue" wären dann nicht mit inbegriffen.

Die Frage bei einem Vergleich wäre: Kannst Du denn mtl.  überhaupt ggf.  anzubietenden Raten dauerhaft gerecht werden?
1600 Euro minus Miete und den üblichen Fixkosten + Raten + Essen, Benzin etc.  erscheinen mir nicht gerade sehr adäquat noch die grossen Summen anbieten zu können.

Hilfe findest Du bei Schuldenberatungsstellen , meist zu finden Caritas, in der Gemeinde - schaue einfach in Deiner Gegend mal nach.
Oder Du beantragst beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und suchst Dir einen Anwalt für Insolvenzrecht.
Soweit mir bekannt ist muss beim Insolvenzverfahren eine Gläubigereinigungsversuch vorgewiesen werden.  Das ist bei der Regelinso für ehemalige oder noch selbstständige anders ( diese habe ich gemacht)

Ein Vergleich funktioniert in der Regel so, dass eine Einmalzahlung angeboten und vom Gläubiger akzeptiert wird.
Damit wird die "Restschuld" fallen gelassen.

Mit Eheverträgen kenne ich mich leider nicht aus.
Mit der Ausbildung Deiner Frau weiss ich leider auch nicht genau Bescheid, dürfte aber keine Rolle spielen da sie A: sicher nur geringfügig verdient und B: nicht für Deine Schulden verantwortlich ist.

Aber hier wird sicherlich jemand VETO schreien, sollte dem nicht so sein.

lg
smallville
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Feuerwald

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Re: Wer kann mir helfen, bitte um Rat !!!!
« Antwort #2 am: 05. August 2007, 23:19:05 »

ergänzend zu samallville

die schon alles soweit angesprochen hat, noch folgednes 

· was soll ich weiter machen?
-> Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren prüfen


· Wo kann ich Hilfe bekommen?
-> Schuldnerberatung, Anwalt (hm)

· Ist Insollwens oder Vergleich besser?
-> Scheitert der außergerichtliche Einigungsversuch, Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren erwägen


· Wie funtioniert ein Vergleich?
-> Hm. Thema für sich

· Wie weit wird mein Gehalt gekürtzt?(1600Netto)
-> Frau und Kind sind unterhaltspflichtige Personen. Siehe Spalte mit der Nr. 2  der Lohnpfändungstabelle, bei 1.600 Euro Netto/Arbeitseinkommen und 2 unterhaltspflichtige Personen ist ein pfändbarere Betrag  von  15,01 Euro ablesbar.


· Habe Ehe-Vertrag, welche Rolle spielt das?
-> Nein.

· Meine Frau beginnt Ausbildung im Oktober, wie wird das mit berechnet?
-> Wenn eine unterhaltspflichtige Person eigene Einkünfte hat, kann diese auf Antrag ganz/teilweise unberücksichtigt bleiben (§ 850c Abs. 4 ZPO).  Würde der Ehepartner wegen eigenen Einkünften (ab ca. 400 - 600 Euro denkbar) nicht berücksichtigt, könnte gem. Lohnpfändungstabelle Spalte mit der Nr. 1 bei 1.600 Euro Netto/Arbeitseinkommen ein Betrag von 122,05 Euro pfändbar sein. Kommt ganz auf die Höhe der Einkünfte und die Ermessensentscheidung des Gerichtes an.

Gruss
Feuerwald


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vito

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Re: Wer kann mir helfen, bitte um Rat !!!!
« Antwort #3 am: 06. August 2007, 09:39:35 »

ergänzend zu samallville +Feuerwald

die schon alles soweit angesprochen haben, folgendes:

· was soll ich weiter machen? -> Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren prüfen
Eine private Insolvenz lohnt sich grundsätzlich für Sie, wenn Sie kein pfändbares Einkommen haben, oder aber Ihr Gesamtbetrag aller Schulden höher ist, als derjenige Betrag, der sich durch hinzuziehen der monatlich pfändbaren Einkommensbeträge nach insgesamt 6 Jahren ergibt. 

· Ist Insollwens oder Vergleich besser?
Kann man nicht verallgemeinern.  Da spielen eine Menge Kritereien eine Rolle (Versagungsgründe, unerlaubte Handlung etc. )

Gruß
vito
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Feuerwald

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Re: Wer kann mir helfen, bitte um Rat !!!!
« Antwort #4 am: 06. August 2007, 11:00:59 »

Noch ergänzend zu vito,

bei Unterhaltsschulden kann die Insolvenz auch aus folgendem Grund „lohnen“

Unterhaltsschulden werden – sofern nicht aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (Deklikt) zur Insolvenztabelle angemeldet und festgestellt – von der Restschuldbefreiung erfasst. Auch ist es den Insolvenzgläubiger untersagt, nach Eröffnung die Zwangsvollstreckung wegen einer Insolvenzforderung zu betreiben. Damit lässt sich unter Umständen eine schmerzhafte  Pfändung in den sog. Vorrechtsbereich vermeiden oder beseitigen.

Der laufende Unterhalt muss jedoch weiter bezahlt werden.

Gruss
Feuerwald


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