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Autor Thema: Werde ich bei Kontovollmacht für Fremdkonto auch überprüft?  (Gelesen 2444 mal)

Samstag

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Angesichts meiner eigenen Schuldensituation klingt das etwas skurril...aber:

Eine Freundin von mir ist frisch selbstständig und ich helfe ihr derzeit beim gesamten Backoffice (Rechnungen schreiben etc). Sie würde es gerne einrichten, dass ich eine Vollmacht für ihr Konto bekomme, damit jemand für den Fall dass sie aus beruflichen Gründenweit gerade weit weg ist, jemand ortsnah Entscheidungen über ihr Geschäftskonto treffen kann. Bisher haben wir das immer so unter uns geregelt, dass ich Zugang zu ihrem Onlinebanking hatte und nach Bedarf Überweisungen für sie getätigt habe oder Einzahlungen kontrollieren konnte, aber jetzt will sie dass ich eine komplette Vollmacht haben.  :dntknw:

Meine Sorge,  da sie nicht die Ausmaße meiner finanziellen Situation kennt (nur Andeutungen): Inwiefern werde ICH geprüft, wenn ich mit ihr zur Bank stiefel und da mit unterschreibe. Mein eigenes Konto wurde gekündigt und ich bin halt gerade mitten drin im Sumpf.

Das würde mich auch interessieren, wenn es um ein Angestelltenverhältnis geht. Da ich mich derzeit bewerbe und Richtung Sekretariat/Buchhaltung (welch Ironie ) einen Job suche, hat man da oft Vollmacht über die Geschäftskonten. Wirklich wissen tun müssen andere es nicht wie es um mich steht. :(
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Nixmehrda

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Re: Werde ich bei Kontovollmacht für Fremdkonto auch überprüft?
« Antwort #1 am: 01. März 2012, 17:08:16 »

Sie werden dann schon im Zusammenhang mit der offiziellen Kontovollmacht in der Kontenabfrageliste für die Finanzämter im Zusammenhang mit diesen Konto registriert werden.

Dies hatte vor der Eröffnung meines eigenen Verfahrens 2008 die Folge
das das Finanzamt auch versuchte ein Konto einer Kapitalgesellschaft zu pfänden, bei dem ich aber nur Kontovollmacht hatte. Die Bank hatte dies damals
sachlich richtig bearbeitet und den Pfändungsantrag ins Leere laufen lassen da ich ja nicht Kontoinhaber war. Aber kann man sicher sein das die Bank dies immer korrekt umsetzt?
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