"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Widerrufener Kredit - Schweizer Kredit AG verlangt Bearbeitungsgebühren!  (Gelesen 3184 mal)

libdon

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Hallo,

ich habe bei einer schweizer Kredit AG einen Kreditvertrag unterschrieben und ihn fristgerecht innerhalb von 14 Tagen widerrufen, auch das Geld, das mit der Post kam, habe ich per "Annahme verweigert" wieder zurücksenden lassen.
Nun verlangt diese Kredit AG aber 130 Euro Bearbeitungsgebühren von mir, die ich "sofort und umgehend" auf deren Konto überweisen soll. Leider kann ich diesen Betrag unmöglich auf einmal auftreiben, zudem frage ich mich, ob das überhaupt rechtens ist. Denn zum einen wurde von deutschen Gerichten schon zweimal geurteilt, dass diese AG hier gar keine Geschäfte machen darf, aufgrund fehlender Zustimmung der BAFIN, zudem habe ich den Vertrag fristgerecht widerrufen und zum anderen kann mir keiner erzählen, dass dafür wirklich so hohe Bearbeitungsgebühren angefallen sind. Was kann ich tun? Lohnt es sich dagegen Widerspruch einzulegen? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.

Vielen Dank schon im Voraus für eure Ratschläge.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471

Ohne Kenntnis der AGB?

M.E. iwird mit dem Antrag auf Vermittlung auch die Vermittler/ Bearbeitungsgebühr bei erfolgreicher Bereitstellung vereinbart.
Insofern erklärt man sich ja vorab damit einverstanden.

Ob es nun rechtmäßig ist oder nicht.

Sie können ja noch einen Versuch unternehemen und auf die durch Sie angeführten Argumente verweisen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

libdon

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Hallo,

die 50 Euro Vermittlungsgebühr sind schon längst bezahlt. Allerdings hat diese Gebühr die Kreditvermittlungs GmbH eingefordert und nicht die Kredit AG aus der Schweiz.

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz