"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: wie auf Mahnbescheid richtig reagieren?  (Gelesen 3012 mal)

lenchik22

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 203
wie auf Mahnbescheid richtig reagieren?
« am: 04. August 2010, 19:23:18 »

Hallo,

es geht um meine Schwester, die sich wirklich dumm benimmt. Sie hat ihre Telefonrechnung nicht rechtzeitig bezahlt und nicht auf die Mahnungen reagiert. Vertrag wurde gekündigt. Schreiben vom Anwalt mit der Rechnung von gesamten GEbühren (1000,-) hat sie scheinbar auch ignoriert, denn jetzt kam ein Mahnbescheid.

Wie muss man auf dieses reagieren? Sonst kommt ja Vollstreckungsbescheid usw. Ich kenne mich damit nicht aus. Ich bezweifle auch, dass die auf Ratenzahlung eingehen, weil sie bis jetzt keine REaktion gezeigt hat. Sie hat ab 1.8. Ausbildung begonnen und hat nun ganz wenig Geld zur Verfügung.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Grüße
Lena
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: wie auf Mahnbescheid richtig reagieren?
« Antwort #1 am: 04. August 2010, 19:48:53 »

Was will sie denn anderes machen als Stundung oder Raten?

Da der MB berechtigt erscheint, gibt es nicht viele Gegenmaßnahmen.

Es sei denn ein dritter opfert sich und zahlt.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: wie auf Mahnbescheid richtig reagieren?
« Antwort #2 am: 05. August 2010, 21:09:18 »

Hallo,

auch bei Raten kommt ein Vollstreckungsbescheid, weil die Fdg nun abgesichert werden soll.
Gespeichert
 

lenchik22

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 203
Re: wie auf Mahnbescheid richtig reagieren?
« Antwort #3 am: 06. August 2010, 10:19:27 »

Das heißt, wenn sie jetzt dem Anwalt mitteilt, wie ihre finanzielle Situation ist und um Raten bittet, kommt ein Vollstreckungsbescheid? Was dann? Sollen wir vielleicht dann erst auf den GV warten?

Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: wie auf Mahnbescheid richtig reagieren?
« Antwort #4 am: 09. August 2010, 07:42:07 »

Wenn Sie RAten anbieten, diese Ratenzahlung akzeptiert und dann auch eingehalten wird kommt kein GV. Falls aber eine Rate zurückbliebe, könnte sofort vollstreckt werden. Dann köme der GV.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz