"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Wieviel darf eine Unterhaltspflichtige Person verdienen?  (Gelesen 3246 mal)

rani1970

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1

Hallo,
mein Mann und ich sind beide in der Verbraucherinsolvenz.
Wir haben 2 Kinder.
Jetzt hat der IV meines Mannes nach meinem Einkommensnachweis gefragt, um zu prüfen, ob noch eine Unterhaltsverpflichtung an mich besteht. Wenn ich jetzt in die Pfändungstabelle gucke, wird zur Zeit sowieso nur von 2 unterhaltspflichtigen Personen ausgegangen. Lese ich die Tabelle vielleicht falsch? Er verdient 1.623,04 € netto und hat eine Pfändung von 22,29€.

Außerdem beginnt unser ältester Sohn jetzt sein Ausbildung. Gilt er noch als unterhaltspflichtige Person. Sein Nettogehalt wird so um 550,-€ liegen.

Vorab schon mal danke für die Antwort.

LG Rani1970
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Wieviel darf eine Unterhaltspflichtige Person verdienen?
« Antwort #1 am: 04. Juli 2011, 15:17:46 »

Nach der ab 1. Juli gültigen Pfändungstabelle wird Ihrem Mann zukünftig nichts mehr gepfändet, soweit mindestens zwei unterhaltsberechtigte Personen anzurechnen sind.
Ihr Mann muss dem Treuhänder auf Nachfrage eine Antwort darauf geben, ob Sie erwerbstätig sind und auch, in welcher Höhe Sie selbst Einkommen haben, einen Gehaltszettel kann er aber nicht verlangen.
Solange er nicht explizit danach fragt, ob eines der Kinder eigenes Einkommen hat, würde ich ihm das nicht unaufgefordert mitteilen.
Der Sohn gilt als unterhaltsberechtigte Person, bis das Gericht auf Antrag des Treuhänders einen entsprechenden Beschluss erläßt.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz