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Autor Thema: §309 Ersetzungsantrag-durch Anwältin?  (Gelesen 2391 mal)

Ratlos82

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§309 Ersetzungsantrag-durch Anwältin?
« am: 26. Oktober 2009, 18:32:41 »

Hallo zusammen!
Der Schuldenbereinigungsplan wurde von 88,89% der Gläubiger (71,73% Gesammtsumme der Forderungen) angenommen!
Jetzt muss ich einen Ersetzungsantrag stellen.
Meine Frage : Wo bekomme ich so einen Antrag her? Bzw. Muss der Antrag erneut über einen Anwalt laufen? Oder kann ich einfach schreiben : Hiermit stelle ich Antrag auf....

Danke für Eure Antworten!!
Gruß
Ratlos82
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paps

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Re: §309 Ersetzungsantrag-durch Anwältin?
« Antwort #1 am: 26. Oktober 2009, 19:51:56 »

Sicherlich wurden Sie durch das Gericht zur Stellungnahme aufgefordert.
Es reicht, wenn Sie ihr Einverständnis formlos erklären.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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