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Autor Thema: Abgabe der EV bei beantragter Insolvenz  (Gelesen 1846 mal)

Elin78

  • "Gott, vergib mir meine Schuld. Meine Gläubiger weigern sich!" mark twain
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Abgabe der EV bei beantragter Insolvenz
« am: 18. Juni 2012, 11:06:52 »

Hallo miteinander,

wie ich schon einmal im Forum "Schulden allgemein" gepostet habe, habe ich ein Einzelunternehmen. (Vielen Dank für die Antworten dort!)
Besser gesagt, hatte, denn ich habe einen Antrag auf Insolvenz gestellt und werde den Betrieb zum Ende des Monats abmelden, da jetzt alle Aufträge abgearbeitet und Mitarbeiter zu diesem Termin gekündigt sind.

Jetzt flatterte mir vom Gerichtsvollzieher eine Aufforderung zur Abgabe der EV in´s Haus. Leider war ich nicht zuhause, so konnte ich ihn auch nicht fragen, ob ich diese nun überhaupt noch abgeben muss. Diese Woche ist er im Urlaub und nächsten Montag soll ich hin.

Wisst Ihr, ob ich die EV abgeben muss? Die Insolvenz ist noch nicht eröffnet. Hätte die Abgabe der EV Folgen für die Insolvenz?
Darf ich den Betrag ausgleichen, um die EV zu verhindern, oder hätte das wieder negative Konsequenzen für die I ? Es handelt sich um einen relativ geringen Betrag. Dass ich zum Termin erscheinen muss, ist mir übrigens klar  :wink:

Vielen Dank und einen schönen Tag noch,

Elin
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rabenthaus

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Re: Abgabe der EV bei beantragter Insolvenz
« Antwort #1 am: 18. Juni 2012, 14:06:55 »

Hallo

solange die Insolvenz noch nicht eröffnet ist sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zulässig. Dazu gehört auch die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung.

Zahlungen an die Gläubiger sind nicht zulässig da es zu einer benachteiligung der anderen Gläubiger führen und unter Umständen strafrechtlich relevant sein könnte. Der TH würde die Zahlung sowieso anfechten und das Geld zur Masse ziehen.
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ThoFa

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Re: Abgabe der EV bei beantragter Insolvenz
« Antwort #2 am: 19. Juni 2012, 11:33:17 »

Hallo,

nur zur Ergänzung, strafbar wäre an einer Zahlung gar nichts.

MfG

ThoFa
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