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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Abrechnung der Pfändungsbeträge nach 6 Jahren  (Gelesen 2416 mal)

airfactory

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Abrechnung der Pfändungsbeträge nach 6 Jahren
« am: 19. März 2011, 21:00:36 »

Hallo

ich bin seit Mai 2009 in der PI, wegen einem Drittel Anteil an einer Immobiele leider noch nicht in der WVP.
Da bei mir sehr viel gepfändet wird ca. 800,-€ monatlich plus die Steuererstattung ca. 10000,-€ jedes Jahr plus Weihnachtsgeld ca. 3800,-€
werde ich wohl die "normalen Verbraucherkredite" (ca. 90000,-) vorzeitig tilgen können.
Ca. bis Ende 2015 136000,- gepfändet.
So jetzt zu meiner Frage: Da noch 2 Immobilien mit in der Insolvenz sind ca. 150000,- Darlehen und ein Kaufvertrag über 125000,-€ der geplatzt ist wurde rückabgewickelt (deswegen auch die Inso)
was ist mit den ca. 46000,-€ die mir ja gepfändet werden, werden die auf die Immobilen verteilt?
Und wie geht es dann weiter. Bekomme ich dann ein Teil der Immobilie wenn ich doch 46000 bezahlt habe ?
Ist ein bisschen kompliziert aber ich hoffe ihr habt eine Antwort -))
Gruß
Air
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Der_Alte

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Re: Abrechnung der Pfändungsbeträge nach 6 Jahren
« Antwort #1 am: 19. März 2011, 21:58:14 »

Ich verstehe das Anliegen nur teilweise.

Die Schulden betragen 90.000 € aus Verbraucherkrediten.
Es ist eine Immobilie vorhanden, die mit 150.000 € belastet ist. Soll diese zwangsversteigert werden oder ist ein freihändiger Verkauf möglich. Wie hoch könnte nach einem Verkauf die Restschuld bei dieser Immobilie ausfallen?

Ein Kaufvertrag über eine weitere Immobilie ist geplatzt. Der Kaufpreis belief sich auf 125.000 €? Oder sind die 125.000 € der Verlust, den der Verkäufer hatte, weil er die Immobiie zu einem niedrigeren Preis veräußern musste. Wenn nein, wie hoch ist die Restforderung des Verkäufers (der Immobilienwert ist ihm ja geblieben)?

Diese Summen zusammengerechnet ergeben den Schuldbetrag, der abzuzahlen ist.

Die Steuererstattung steht im Regelfall in der WVP den Schuldner zu, fließt also nicht mehr zur Masse. Damit dürfte sich die Abzahlung deutlich reduzieren.
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airfactory

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Re: Abrechnung der Pfändungsbeträge nach 6 Jahren
« Antwort #2 am: 19. März 2011, 22:09:27 »

Die 150000,- haben meine Schwiegereltern zu je 1/3 und ich aufgenommen wir haften aber natürlich für die ganze Summe im Darlehen.
Wie sie sich vorstellen können findet der Verwalter keinen für meinen Anteil und wie es aussieht wir er meinen Teil freigeben.
Dann ist die Bank am Drücker, weiß jetzt nicht ob die Bank dann den ganzen Kredit kündigt um das Haus besser zwangszuversteigern.

Bei dem geplatzen Kaufvertag über 125000,- hat der Verwalter den Vertrag rückabgewickelt und ich stehe nicht mehr im Grundbuch (Voreintrag), aber die Summe steht in der
Liste mit dem Verkäufer als Gläubiger. Der Gläubiger hat das Haus behalten so wie ich es mitbekommen habe.

Mh. mit der Steuererstattung habe ich so meine Zweifel ich denke der Verwalter weiß was er bei mir holen kann !!! Der beantragt dann eine Nachtragverteilung beim Gericht
und ich stehe blöde da gelllll -(((((((

Gruss
Air
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Der_Alte

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Re: Abrechnung der Pfändungsbeträge nach 6 Jahren
« Antwort #3 am: 19. März 2011, 22:40:14 »

Werden die Raten für das Darlehen auf dem Haus bezahlt? Können die Schwiegereltern Ihren Anteil übernehmen?Wie sieht es mit der Zahlung der Raten aus, ist dort etwas offen?
Ich denke, bezüglich dieser Immobilie ließe sich im Einklang mit den Schwiegereltern etwas machen. Reden Sie (incl. Schwiegereltern) mal mit der Bank, was die sich vorstellen.

Bei dem rückabgewickelten Vertrag steht zwar eine Summe, aber die ist ja nicht realistisch. Fragen Sie mal Ihren TH, wie er die tatsächliche Forderungshöhe einschätzt.

Bezüglich Steuererstattung kommt es auf den TH an. Wenn er Mensch ist läßt er Sie ab einem gewissen Zeitraum in Frieden, ansonsten  :heulen:

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airfactory

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Re: Abrechnung der Pfändungsbeträge nach 6 Jahren
« Antwort #4 am: 19. März 2011, 22:49:30 »

Nein ich zahle die Raten nicht mehr. Die Bank hat ihre 10000,-€ Abtretung bereits erhalten.
Mit den Schwiegereltern rede ich nicht mehr oder besser nicht mehr viel, sie haben ihren Teil dazu beigetragen
das ich in die Insolvenz mußte -((. Da sie beide nur eine kleine Rente beziehen, wie die Bank ihnen wohl nicht meinen Anteil überschreiben.

Ok mit dem anderen Haus werde ich mal den Verwalter ansprechen das er die 125000,- aus der Liste nimmt.
Der Verkäufer hat ca. 3200,- angemeldet dadurch das die 1. Pfändung falsch gelaufen ist hat er bereits 1600,€ erhalten.

Nun wegen der Steuererstattung hoffe ich mal, aber noch mal zurück was ist mit dem Geld das über den 90000,-€ sind.

Bekommt die Bank von der ersten Immobilie das Geld dann ? Oder kann ich es später zurückverlangen ? Wie verhält sich das ?

Gruß
Air
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Der_Alte

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Re: Abrechnung der Pfändungsbeträge nach 6 Jahren
« Antwort #5 am: 19. März 2011, 23:09:06 »

OK, langsam lichtet sich das für mich.

Die erste Immobilie können Sie gedanklich abschreiben. Das Haus muss ohnehin verkauft werden.

Die Immobilie würde ich versuchen zu verkaufen. Die Bank hat bestimmt ebenso ein Interesse daran.
Wohnen die Schwiegereltern darin und bestehen Wohnrechte?
Wenn nicht und das Verhältnis ohnehin beschädigt ist: weg, auch mit Schaden. Lieber unter Wert verkauft als in die Zwangsversteigerung. Da gibt es nämlich im Regelfall noch weniger.
Wie hoch schätzen Sie den Hauswert? Welcher Kaufpreis ist kurzfritig realisierbar, wenn das ganze Objekt veräußert wird? Fragen Sie die Bank, die haben in der Regel auch Kontakte zu Maklern.
Die Bank wird die Restsumme des Darlehens zuzüglich Vorfälligkeitsentschädigung haben wollen. Haben Sie einen Überblick, wie hoch die tatsächliche Belastung noch ist? Wann haben Sie den Kreditvertrag abgeschlossen?

Um den Verkäufer in der anderen Immobiliensache würde ich mir bei der Summe keine Gedanken machen.
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airfactory

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Re: Abrechnung der Pfändungsbeträge nach 6 Jahren
« Antwort #6 am: 19. März 2011, 23:22:54 »

ja ich weiß bei mir ist es ein bisschen kompliziert -)))) oder besser umfangreicher grins

Also die Schwiegereltern wohnen noch dort zahlen natürlich auch 2/3 der Darlehen -)D
Wohnrecht besteht nicht. Aber sie wollen dort nicht weg. Das Haus zu verkaufen ist sehr schwierig ist ein alter Kotten im Emsland. Verträge wurden 2004 gemacht.
Restdarlehen ca. 150000,- denke ich. Aber nicht mehr so viel wert weil die Schwiegereltern auch nicht viel investiert haben die letzte Zeit.
Wenn der Verwalter das Haus freigibt dann zahle ich ja wieder die Nebenkosten. Aber ich denke die Schwiegereltern werden mit in den Strudel gezogen.
Was will denn die Bank machen, sie muß den Kredit kündigen um das Haus versteigern zu können stimmts.
Ich bin durch die Restschuldbefreiung ja raus -)) grins stehe halt nur noch im Grundbuch -))
Wenn ich gemein wäre würde ich wieder einziehen grins und könnte dort Mietfrei wohnen und braucht nur die Nebenkosten zahlen lach.
Ne ne war nur ein Scherz !!
Ok ich hoffe der Verwalter kommt in die Gänge mit den 1/3 Anteil damit ich endlich in die WHP kann. Ist jetzt schon 2 Jahre her seit Eröffnung.
Mir ist mittlerweile egal was mit dem Haus passiert !!

Gruß
Air
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Der_Alte

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Re: Abrechnung der Pfändungsbeträge nach 6 Jahren
« Antwort #7 am: 19. März 2011, 23:38:08 »

Ich fürchte, so einfach wird es nicht.

Die Bank muss, wenn das Objekt freigegeben wird, eine Lösung finden.

Wenn der Katen keinen Wert hat und nicht einmal die 150.000€ annähernd bringt.
Die Nebenkosten würde ich denen aufdrücken, die den Nutzen haben. Die SE sind ja Nutzer und sollten daher die Nebenkosten allein tragen.
Wenn die SE dort wohnen und nicht weg wollen, was hindert sie, die gesamte Darlehensrate zu übernehmen? Alo, entweder zahlen oder ausziehen.

Einschub: Schwiegermutter, was stehst du draußen vor meine Tür im Regen, geh doch nach Hause!

Mit der Freigabe der Immobilie dürfte der TH keinen Grund mehr haben das Verfahren nicht in die WVP zu bringen.
Das IV ist nach 6 Jahren ohnehin beendet, auch ohne WVP. Aber schöner wäre schon mit. :cheesy:
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airfactory

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Re: Abrechnung der Pfändungsbeträge nach 6 Jahren
« Antwort #8 am: 19. März 2011, 23:41:48 »

Jepp sind ja nur noch 4 Jahre -))
Die Zeit geht schnell vorbei !!!

Danke für deine Antworten haben mir sehr geholfen.
Dir ein scnönes Wochenende

PS: Ist ein Superforum gut das es sowas gibt !!!

Gruß
Air
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Der_Alte

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Re: Abrechnung der Pfändungsbeträge nach 6 Jahren
« Antwort #9 am: 19. März 2011, 23:44:57 »

Schönes WE
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airfactory

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Re: Abrechnung der Pfändungsbeträge nach 6 Jahren
« Antwort #10 am: 17. Mai 2011, 21:55:11 »

Hallo (ein kleines Update)

so nach nun mehr als tausend Erinnerungschreiben an meinen IV (weil der sich nicht wirklich kümmert)
habe ich ihn per Telefon erreicht und was sagte er mir --->  ich werde ihren 1/3 Anteil an der Immobilien freigeben.
Ich fragte wann ??? Diese Woche !!!!! so der IV.
Gott sein Dank. Nun kann es endlich weitergehen und ich komme in die WHP.... -))))
Bin mal gespannt wie die Bank reagiert ob sie die 2/3 Anteile (Kredite) meiner Schwiegereltern kündigt um den Hof zwangszuversteigern !!

Weil allein meinen Anteil werden sie nicht los grins

Gruss
Air
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