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Autor Thema: Abtretung ausgeschlossen was nun?  (Gelesen 2936 mal)

Heinzelmann

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Abtretung ausgeschlossen was nun?
« am: 28. November 2011, 10:44:44 »

Guten Tag
Mein Mann befindet sich seit 10/2010 in der Insolvenz. Er hat aus erster ehe einen Sohn für welchen er zum kindesunterhalt verpflichtet ist. Der zuständige Landkreis ist aufgrund unterhaltsrückstânder gläubiger mit 3250 Euro . Vor Insolvenz hat mein Mann eine Abtretungserklärung dem gläubiger unterschrieben . Bisher hat der kreis dem Arbeitgeber die Abtretung Offen gelegt und das Geld erhalten. Mein Mann hat nun einen neuen Arbeitsplatz habe folgende fragen

-was ist wenn der Arbeitsvertrag eine Abtretung ausschliesst? Wer bekommt das Geld dann? Zieht es der th dann ein und leitet es an den gläubiger weiter oder geht es in die Masse für alle gläubiger?

-was mir sehr komisch vorkommt ist das der gläubiger uns jetzt nachdem er den Arbeitsvertrag hat in dem die Abtretung ausgeschlossen ist das wir 50 Euro jeden Monat an ihn direkt zahlen sollen. Ist das rechtens? Warum macht er das? Betrug?

- wir haben jetzt dagegen gekontert weil uns das sehr komisch vorgekommen ist und angeboten den laufenden kindesunterhalt welcher momentan such vom landkreis geltend gemacht wird von bisher 225 auf 260 Euro (aufgrund höheren Verdienst) anzuheben und haben darum gebeten die Abtretung dem Arbeitgeber nicht offen zu legen ( selbst wenn der Arbeitgeber eine Abtretung ausschliesset wäre er sehr ungehalten und das würde unter umständen zu einer Kündigung führen. Haben auch mit dem th gesprochen er teilt es dem Arbeitgeber auch nicht mit) .so einigen dürfen wir uns doch oder?
 
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Heinzelmann

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Re: Abtretung ausgeschlossen was nun?
« Antwort #1 am: 28. November 2011, 17:46:39 »

Für eine antwort wäre ich sehr dankbar
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Heinzelmann

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Re: Abtretung ausgeschlossen was nun?
« Antwort #2 am: 29. November 2011, 19:49:30 »

Hilfe!!
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Planlos

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Re: Abtretung ausgeschlossen was nun?
« Antwort #3 am: 30. November 2011, 14:12:09 »

Hallo,

wenn bei Ihrem Mann wirklich das Insolvenzverfahren 10/2010 eröffnet wurde, hat er mit einzelnen Gläubigern eigentlich nichts mehr zu tun. Abtretungen oder Pfändungen greifen nur vor Inso-eröffnung. Wurde das Verfahren aufgehoben? Er müsste doch einen Treuhänder vom Gericht zugeteilt bekommen haben, dieser setzt sich direkt mit dem Arbeitgeber auseinander.
Das was Sie dort schreiben ergibt so keinen Sinn.

Viele Grüße planlos
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Der_Alte

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Re: Abtretung ausgeschlossen was nun?
« Antwort #4 am: 30. November 2011, 16:17:43 »

Die Abtretung an den Kreis ist hinfällig, wenn der neue Arbeitgeber sie nicht bedient - was er auch nicht muss, da vertraglich ausgeschlossen. Damit hat der Arbeitgeber dem Treuhänder die pfändbaren Bestandteile abzuliefern. Wenn der Treuhänder einwillig, zahlen Sie selbst an ihn.
Der Gläubiger hat überhaupt nichts mehr von Ihnen zu fordern, er muss sich mit dem Treuhänder auseinander setzen.

Es gibt auch keine Notwendigkeit, den Unterhalt freiwillig zu erhöhen. Wenn das Jugendamt einen höheren Betrag fordert, soll es auf Sie zukommen.
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Insokalle

Re: Abtretung ausgeschlossen was nun?
« Antwort #5 am: 30. November 2011, 17:40:53 »

Die Frage ist schon schwierig.
Ich tendiere auch dazu, dass der Gläubiger wegen des Abtretungsverbots in die Röhre schaut. Mir ist aber so, als hätte ich vor einiger Zeit irgendwo das Gegenteil gelesen, ich finde es aber nicht wieder, kann mich auch täuschen.

Ich würde eine schriftliche Anfrage an den IV/TH stellen.

Falls das Abtretungsverbot gegenüber dem Gläubiger unbeachtlich sein sollte, entsteht ein Folgeproblem, das sich generell bei einem Arbeitgeberwechsel in der Insolvenz in den ersten zwei Jahren ergibt: Wäre die Lohnabtretung dann zu beachten oder nicht?
Ich kenne nur die widersprechenden Entscheidungen LG Trier vs. LG Mosbach.
Oder ist die Frage inzwischen geklärt?
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Heinzelmann

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Re: Abtretung ausgeschlossen was nun?
« Antwort #6 am: 30. November 2011, 18:33:53 »

Vielen dank für die antworten. Bin jetzt ehrlich gesagt etwas verunsichert. Mmh
Spielt den noch eine Rolle das es ein regelinsolvenzverfahren ist? Mein Mann war selbständig als einzelunternehmer. Private und gewerbliche Schulden sind in eine Insolvenz gefangen 
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Insokalle

Re: Abtretung ausgeschlossen was nun?
« Antwort #7 am: 30. November 2011, 19:06:14 »

Nein, für das Kernproblem spielt das meiner Meinung nach keine Rolle.
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