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Autor Thema: Anrechnung einer Behinderung  (Gelesen 2768 mal)

Rubio64

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Anrechnung einer Behinderung
« am: 02. September 2008, 05:33:46 »

Hallo alle zusammen,

ich hätte gerne gewußt, wie eine Behinderung von 80 % bei einer Privatinsolvenz angerechnet wird. Der Hintergrund:
Meine Frau und ich sind durch einen Wohnungskauf, bei dem man uns über den Tisch zog, in die PI gegangen. Meine Frau
ist Rentnerin, da sie nicht mehr arbeitsfähig ist. Sie bekommt dirch die geringe Rente nichts gepfändet. Dadurch ist sie von
mir abhängig. Ich bin also Unterhaltspflichtig. Doch ich bekomme den normalen Regelsatz gepfändet. Unsere Insolventsverwalterin
hat uns erklärt, das mehr nicht geht.
Jetzt meine Frage an Euch: -Stimmt das so?
                                                     -Wenn nein, was muß ich tun?
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ThoFa

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Re: Anrechnung einer Behinderung
« Antwort #1 am: 02. September 2008, 14:36:36 »

Hallo,

wie hoch ist Ihr Einkommen und wie hoch die Rente Ihrer Frau ?

MfG

ThoFa
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Rubio64

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Re: Anrechnung einer Behinderung
« Antwort #2 am: 02. September 2008, 18:27:41 »

Meine Frau bekommt 285 € Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich habe 1802€ vor Abzug der Pfändung.


     Gruß Rubio64
« Letzte Änderung: 02. September 2008, 18:31:35 von Rubio64 »
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Rubio64

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Re: Anrechnung einer Behinderung
« Antwort #3 am: 09. September 2008, 05:35:55 »

:fuchsteufelswild:
So ein Forum ist schon toll. Besser wäre es, wenn man auch
Antworten bekommen würde. Vielleicht tut es ja auch
ein Verweis auf eine andere Seite.
Trotzdem Danke für die Versuche.
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ThoFa

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Re: Anrechnung einer Behinderung
« Antwort #4 am: 09. September 2008, 08:22:54 »

Und tschüss....
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