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Autor Thema: Arbeitsplatz  (Gelesen 1945 mal)

katzenfrau2

  • Gast
Arbeitsplatz
« am: 20. August 2013, 19:53:32 »

Hallo miteinander,
wieder mal eine Anfängerfrage:

Ich möchte mich aus gesundheitlichen Gründen auf einen anderen Arbeitsplatz innerhalb der Dienststelle versetzen lassen.
Nun sind natürlich die freien bzw. frei werdenden Stellen nicht gerade üppig gesät.
Wie wäre es, wenn ich eine Stelle in einer Entgeltgruppe niedriger  angeboten bekäme, die meinen Wünschen
entspricht? Dürfte ich das? Netto wären das ca. 60 € weniger.
Wohlgemerkt: ich strebe natürlich nicht an, meineGehaltsgruppe aufzugeben, wäre ja schön blöd. Aber bevor ich
am jetzigen Platz gar nicht wieder auf die Füße komme, wäre es eine Möglichkeit, über die ich nachdenken
würde.

Frage an die Wissenden: kann der TH in so einem Fall sein Veto einlegen bzw. das zu meinem Nachteil verwenden?

Danke für Infos
cat
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eidechse

Re: Arbeitsplatz
« Antwort #1 am: 21. August 2013, 11:42:32 »

Der TH kann gar kein Veto einlegen. Allerdings könnten die Gläubiger (zumindest in der WVP) auf die Idee kommen einen Antrag auf Versagung der RSB zu stellen.

Wenn der Wechsel des Arbeitsplatzes aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist, wird allerdings auch ein Versagungsantrag scheitern. Das ist aber alles eine Bewertung im Einzelfall und kann allgemein nicht beantwortet werden.
Gespeichert
 

katzenfrau2

  • Gast
Re: Arbeitsplatz
« Antwort #2 am: 21. August 2013, 12:20:38 »

@eidechse
Danke!
das war auch der Beginn einer hypothetischen Überlegung. Mal schauen, was wird.

cat
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Arbeitsplatz
« Antwort #3 am: 21. August 2013, 19:54:14 »

Stundung der Verfahrenskosten könnte evtl. gefährdet sein.
Gespeichert
 
 

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