"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Beratungshilfeschein  (Gelesen 1972 mal)

ichbindertom

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Beratungshilfeschein
« am: 25. Juli 2012, 11:34:20 »

Hallo zusammen. Ich werde wahrscheinlich Privatinsolvenz anmelden müssen. Nun war ich bei 2 kostenlosen Schuldnerberatungen. Dort wurde mir gesagt, dass ich beim Amtsgericht einen Antrag auf einen Beratungshilfeschein stellen soll, da ich ansonsten die außergerichtlichen Kosten selbst tragen muss. Beim Amtsgericht wurde ich aber sofort wieder "vor die Tür gesetzt". Dieser Beratungshilfeschein würde von meiner Stadt (Dortmund) nicht angeboten, da es genügend kostenlose Stellen gäbe. Die erste Schuldnerberatung (von der Diakonie) war mit meinem Fall allerdings bereits überfordert und hat mir gar nicht weiterhelfen können. Und von der 2. Stelle wurde ich dann zum Amtsgericht geschickt. Kann mir jemand sagen, wie/ob ich an den Beratungshilfeschein komme?
Gespeichert
 

Claus123

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154
Re: Beratungshilfeschein
« Antwort #1 am: 25. Juli 2012, 12:17:07 »

Claus-seit 2 Wochen mit erteilter RSB

Bei uns in Sachsen ist die Schuldnerberatung (z.B. Diakonie,Arbeiterwohlfahrt u.s.w.) kostenlos.Man braucht hier keinen Beratungshilfeschein. Der Schuldner stellt,unterstützt und begleitet von der Schuldnerberatung (egal wie die heisst),den Antrag auf Privatinsolvenz.
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Beratungshilfeschein
« Antwort #2 am: 25. Juli 2012, 16:00:56 »

Zitat
Die erste Schuldnerberatung (von der Diakonie) war mit meinem Fall allerdings bereits überfordert

Das könnte die Lösung sein, wenn sich die genannte Überforderung auf die Bewältigung von rechtlichen Problemstellungen bezieht.
Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn im Zusammenhang mit der Überschuldung strafrechtliche Aspekte eine Rolle spielen.
In diesem Fall wäre Beratungshilfe m.E. jedenfalls zu bewilligen


Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

juergengrisu

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 210
Re: Beratungshilfeschein
« Antwort #3 am: 25. Juli 2012, 16:04:14 »

Hi Zusammen

hier bei uns ist es auch üblich das die Schuldnerberatungen zuständig sind und die kosten nix

Gruß

Juergengris
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz