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Autor Thema: Bestehender Bausparvertrag fragen  (Gelesen 3523 mal)

markus1b

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Bestehender Bausparvertrag fragen
« am: 20. Januar 2011, 11:09:18 »

Hallo zusammen

Ich benötige eine Hilfe :

Und zwar . Mein Vater hat vor ein paar Jahren einen Kredit bei der Sparkasse aufgenommen in Höhe von 20000 € Diese wurde von Anfang an gestundet!

Ich bezahle in einen Bausparvertrag (20000€) ein der dann bei Zuteilung  den Kredit von meinen Vater ablöst. Der Bausparvertrag läuft auch mich! Der Bausparvertrag ist an die Bank abgedrehten
Jetzt meine Frage :

Wenn ich in die Privatinsolvenz gehe kann der Insolvenzverwalter den Bausparvertrag verwerten ( Pfänden )? Oder bleibt dieses Bestehen?

Kann ich diesen Bausparvertrag auf meinen Vater überschreiben? ober bekomme ich dort  Ärger ?

Ich würde mich freuen wenn Ihr mir weiterhelfen würdet . Ich möchte in der Sache meinen Vater nicht mit reinziehen !

Danke im Voraus
Mfg
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horst69

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Re: Bestehender Bausparvertrag fragen
« Antwort #1 am: 20. Januar 2011, 11:15:35 »

Meiner Meinung nach ist der Vertrag weg !

Umschreiben auf den Vater bringt nichts, da der IV das anfechten kann.

Ich würde sagen(leider), Pech gehabt.
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Fallera

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Re: Bestehender Bausparvertrag fragen
« Antwort #2 am: 20. Januar 2011, 11:52:59 »

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass wenn der Vertrag an die Bank abgetreten wurde, Sie sich keine Sorgen machen müssen!

An den Bausparvertrag kommt der TH nicht ran.

« Letzte Änderung: 20. Januar 2011, 11:55:16 von Fallera »
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doktor mabuse

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Re: Bestehender Bausparvertrag fragen
« Antwort #3 am: 20. Januar 2011, 11:57:16 »

Hallo,

sehe ich auch so, Umschreiben bei bevorstehender Insolvenz fliegt auf und könnte als Vermögensverscheierung ausgelegt werden und die RSB in Frage stellen.
Die Frage ist, wie lange Das alles noch läuft und ob der Vertrag nicht von Ihnen in Absprache mit der Bank gekündigt werden kann, um IHRE mögliche Insolvenz abzuwenden, denn Sie zahlen ja jetzt quasi für Ihren Vater. Und wenn Sie insolvent sind, kann auch der Kredit ihres Vaters nicht mehr abgelöst werden.
Die beste Insolvenz ist schliesslich die "abgewendete" Insolvenz.
Ich denke, hier lässt sich ev. noch Etwas regeln, kommt aber auch darauf an, wie hoch die bereits angesparte Summe ist.

Gruß,
Doktor Mabuse
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Maurice Garin

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Re: Bestehender Bausparvertrag fragen
« Antwort #4 am: 20. Januar 2011, 14:43:00 »

Und zwar . Mein Vater hat vor ein paar Jahren einen Kredit bei der Sparkasse aufgenommen in Höhe von 20000 € Diese wurde von Anfang an gestundet!

Ich bezahle in einen Bausparvertrag (20000€) ein der dann bei Zuteilung  den Kredit von meinen Vater ablöst. Der Bausparvertrag läuft auch mich! Der Bausparvertrag ist an die Bank abgedrehten

Warum haben Sie das so gemacht?

Der Bausparvertrag selber dürfte im Grunde durch die Abtretung geschützt sein. Allerdings kann ihn der IV m.E. kündigen und das Guthaben zur Masse ziehn. Das steht dann zwar wieder der Bank als Absonderungsberechtigten zu. Allerdings kann der IV ggf. Massekostenbeiträge nach § 171 InsO einbehalten.

Die nächste Frage ist, ob ggf. gegen den Vater Ansprüche bestehen, die zur Insolvenzmasse gehören. Das hängt wohl von den Hintergründen der Aktion ab.
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Fallera

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Re: Bestehender Bausparvertrag fragen
« Antwort #5 am: 20. Januar 2011, 15:10:22 »

"Warum haben Sie das so gemacht?"
@Maurice Garin

Banken nutzen diese Vorgehensweise um Kredite abzusichern. Ist eigtl. unüblich bei der Summe, aber ist bei z. B. Baukrediten eine normale Vorgehensweise.
Der Sohn tritt hier im Prinzip als Bürge gegenüber der Bank auf! Jedoch nicht mit seinem Privatvermögen sondern durch den abgetretenen Bausparvertrag.

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Maurice Garin

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Re: Bestehender Bausparvertrag fragen
« Antwort #6 am: 20. Januar 2011, 15:32:04 »

Jedoch nicht mit seinem Privatvermögen sondern durch den abgetretenen Bausparvertrag.

Sie meinen, der Vertrag dient einfach nur als Sicherheit? Könnte sein, macht aus Sinn der Bank aber wenig Sinn, weil die Sicherheit ja zunächst nix wert ist.

Für mich sieht das eher nach einer klassischen Bausparfinanzierung aus, in der ein Bausparvertrag und eine Zwischenfinanzierung abgeschlossen werden. Nach Zuteilungsreife des Bausparvertrages wird dann die Zwischenfinanzierung durch das eigentliche Bauspardarlehen abgelöst.

Die Frage ist also, warum der Sohn und nicht der Vater den Bausparvertrag bespart? Nur um den Vater zu helfen, oder aus sonstigen Gründen, z.B. weil er selber drin wohnt, etc.

Das wird uns der TE aber sicherlich beantworten können.

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Maurice Garin

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Re: Bestehender Bausparvertrag fragen
« Antwort #7 am: 20. Januar 2011, 15:34:02 »

doppelt
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Fallera

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Re: Bestehender Bausparvertrag fragen
« Antwort #8 am: 20. Januar 2011, 15:36:33 »

@Maurice Garin

Bin Ihrer Meinung! Bei Verbraucherkrediten ist dies eigentlich unüblich.
Bei Baufinanzierungen ist es oft so, dass z. B. die Eltern einen Baukredit abschließen und die Kinder als zukünftige Mieter einen Bausparvertrag bedienen um wie sie schreiben eine bestehende Zwischenfinanzierung bei Zeiten abzulösen.
Das wäre eine mögliche Variante.
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markus1b

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Re: Bestehender Bausparvertrag fragen
« Antwort #9 am: 20. Januar 2011, 19:17:58 »

Jedoch nicht mit seinem Privatvermögen sondern durch den abgetretenen Bausparvertrag.

Sie meinen, der Vertrag dient einfach nur als Sicherheit? Könnte sein, macht aus Sinn der Bank aber wenig Sinn, weil die Sicherheit ja zunächst nix wert ist.

Für mich sieht das eher nach einer klassischen Bausparfinanzierung aus, in der ein Bausparvertrag und eine Zwischenfinanzierung abgeschlossen werden. Nach Zuteilungsreife des Bausparvertrages wird dann die Zwischenfinanzierung durch das eigentliche Bauspardarlehen abgelöst.

Die Frage ist also, warum der Sohn und nicht der Vater den Bausparvertrag bespart? Nur um den Vater zu helfen, oder aus sonstigen Gründen, z.B. weil er selber drin wohnt, etc.

Das wird uns der TE aber sicherlich beantworten können.



Genau so ist es ! Und zwar vor 7 Jahren habe ich keinen Kredit erhalten deshalb wurde der Kredit über meinen Vater aufgenommen . DAs Geld ist für den Ausbau einen Hauses was mein Vater gehört und ich  bewohne .
Ist der vertrag nun weg oder nicht ?


mfg
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