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Autor Thema: Bitte um Formulierungshilfe: Freigabe der selbst. Tätigkeit  (Gelesen 1454 mal)

Feuerfuchs

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Bitte um Formulierungshilfe: Freigabe der selbst. Tätigkeit
« am: 09. November 2012, 06:48:29 »

(IK, im eröffneten Verfahren)

Hallo,

ich möchte gerne meinen TH anschreiben und um Freigabe meiner nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit bitten. In meiner Angestelltentätigkeit erziele ich wegen meiner drei unterhaltsberechtigten Kinder keine pfändbaren Einkünfte.

Ich bin nebenbei Autorin und erhalte jährliche prozentuale Beteiligungen an meinen Buchverkäufen, außerdem Anteile der VG Wort und der GEMA. Ich habe ein Arbeitszimmer zu Hause und ansonsten nur sehr wenig Kosten für etwas Büromaterial, Porto, ggf. irgendwann eine neue Kamera.

Wie formuliere ich nun die Bitte um Freigabe am besten? Ich kann überhaupt nicht einschätzen, wie die Höhe der Einnahmen sich in den nächsten Jahren entwickeln wird. Neue Bücher werde ich vorerst nicht schreiben, es geht zunächst mal um die Lizenzen aus den alten.
Einfach nur "Hiermit bitte ich um Freigabe meiner selbständigen nebenberuflichen Tätigkeit nach §35 Abs.2 InsO" ? Muss ich von mir aus eine Ausgleichszahlung anbieten, und wenn ja, wie soll ich die berechnen? Oder erstmal abwarten, wie der TH reagiert?
Gespeichert
Schöne Grüße vom Feuerfuchs (der eigentlich eine Feuerfüchsin ist).

-Alles wird gut-
 

tomwr

Re: Bitte um Formulierungshilfe: Freigabe der selbst. Tätigkeit
« Antwort #1 am: 10. November 2012, 21:39:14 »

Ich würde schreiben:

Ich beabsichtige eine selbständige Tätigkeit als .... auszuüben und bitte um eine Freigabe/Erklärung nach §35 Abs.2 InsO.

Bei 3 unterhaltsberechtigten Personen / Kindern und vermutlich ausgeübter Vollzeitstelle sehe ich hier keine Veranlassung zu einer generellen Ausgleichszahlung. Grundlage wäre halt die Ausübung derselben Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis und sich daraus ergebenden Pfändungsbeträgen bei 3 unterhaltsberechtigten Personen. Vermutlich keine Pfändungsbeträge.

Das hängt ein bischen vom IV ab, er könnte auch die Ausübung der selbständigen Tätigkeit zur Kenntnis nehmen und die Einnahmen zur Insolvenzmasse ziehen, müsste dann aber auch für alle Risiken und Kosten bei Ausübung der Tätigkeit gerade stehen. Vielleicht kann man sich auch auf eine (kleine) freiwillige, monatliche Ausgleichszahlung einigen.

Viel Erfolg !
 :wink:
Gespeichert
 
 

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