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Autor Thema: Bitte um Hilfe bei Brief vom Insolvenzgericht  (Gelesen 2131 mal)

lissi805

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Bitte um Hilfe bei Brief vom Insolvenzgericht
« am: 13. Mai 2009, 13:23:33 »

Hallo ,
ich habe heute folgenden Brief vom Inso-gericht erhalten
" Das Gericht beabsichtigt gemäß §306 Abs.1 satz3 Inso die fortsetzung des verfahrens über den Eröffnungsantrag anzuordnen,
weil der von Ihnen vorgelegte Schuldenbereinigungsplan vorraussichtlich nicht angenommen wird.
 
das Gericht geht nach Aktenlage davon aus , dass nicht mit einer Mehrheit auf seiten Ihrer Gläubiger zu rechnen ist.
Sie erhalten gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen.
danch wird nach Aktenlage entschieden.!"

was bedeutet dieser Brief für mich?
Was soll ich für eine Stellungnahme schreiben ?

Bitte um eure Hilfe.
gruß lissi
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paps

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Re: Bitte um Hilfe bei Brief vom Insolvenzgericht
« Antwort #1 am: 13. Mai 2009, 20:05:48 »

Bei Erfolg auf mehrheitliche Zustimmung versucht das Gericht einen neuerlichen Einigungsversuch, um das Verfahren zu umgehen.
Ähnlich wie beim AEV würden dann 6 Jahre lang die pfändbaren Beträge abgeführt und sie erhalten dann eine Schuldbefreiung.
Das hat den Vorteil, dass es keine Schufaeinträge über eine Inso und die Erteilung der RSB gibt.

Nach Vorlage der Unterlagen des AEV schein bei Ihnen aber keine Summen- und Kopfmehrheit erreichbar zu sein.
Deshalb will das Gericht ohne den gerichtlichen Einigungsversuch das Verfahren gleich eröffnen.

Geben Sie keine Meinungsäußerung dazu ab, wird das Verfahren eröffnet.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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lissi805

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Re: Bitte um Hilfe bei Brief vom Insolvenzgericht
« Antwort #2 am: 13. Mai 2009, 23:39:49 »

also muss ich jetzt was ich schreiben , dass ich mit sofortigen eröffnung einverstanden bin oder nicht?
Oder erledigt das sich von alleine nach den 2 wochen frist?
Gruß lissi
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Feuerwald

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Re: Bitte um Hilfe bei Brief vom Insolvenzgericht
« Antwort #3 am: 13. Mai 2009, 23:43:30 »

dass ich mit sofortigen eröffnung einverstanden bin oder nicht?

-> wenn es keine Chance auf Erfolg hat, das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren noch durchzuzehen, dann wäre eine solche Stellungnahme an das Gericht sinnvoll. Wer hat Sie denn bislang betreut? Wenn das eh keine Chance hat, hätte man schon im Antrag entsprechend hinweisen können/sollen



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lissi805

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Re: Bitte um Hilfe bei Brief vom Insolvenzgericht
« Antwort #4 am: 14. Mai 2009, 07:29:50 »

Guten morgen ,

betreut hat mich ein Anwalt aber nur kurz, er hat nur den AEV durchgeführt. den Inso antrag muste ich allein ausfüllen , dafür reichte lt. Anwalt der Beratungsschein nicht.
Was soll ich denn nun machen wegen dem Brief?
Wie soll ich das formulieren ?
Bitte um hilfe , bin allein mit der ganzen Sache u. dadurch dass ich im Rollstuhl sitze u. sehr schwer krank bin , habe ich auch keine andere kontaktmöglichkeit.

danke für die Hilfe.
gruß lissi
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paps

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Re: Bitte um Hilfe bei Brief vom Insolvenzgericht
« Antwort #5 am: 14. Mai 2009, 19:50:30 »

Wie waren denn die Reaktionen auf den außergerichtlichen Einigungsversuch.

Ist es möglich, dass 50% der Gläubiger mit mindestens 50% der Forderung zu einem erneuten Versuch zustimmen, dann sollten Sie dem Gericht schreiben.

Anderen Falls bedarf es keines Schreibens und das Verfahren wird der Eröffnung zugeführt.
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lissi805

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Re: Bitte um Hilfe bei Brief vom Insolvenzgericht
« Antwort #6 am: 15. Mai 2009, 13:58:12 »

hallo Paps ,

es hat einer von 12 GL  dem AEV zugestimmt .
Sollte ich  was ans Gericht schreiben , damit die Eröffnung schneller voran schreitet .
Wie kann ich es formulieren ?

Gruß lissi
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paps

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Re: Bitte um Hilfe bei Brief vom Insolvenzgericht
« Antwort #7 am: 15. Mai 2009, 17:22:13 »

Schreiben Sie, dass Sie mit der Eröffnung des Verfahrens ohne erneuten Einigungsversuch, einverstanden sind.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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