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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Brauche Hilfe Privatinsolvenz-Unterhaltspflicht wegen Pfändungsgrenze  (Gelesen 1808 mal)

Molly

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Hallo, bin auch neu hier im Forum,  obwohl meine Schulden schon etwas älter sind.  Also, habe vor 13 Jahren, wie das halt so üblich ist als Ehefrau  mit gebürgt beim Umbau unseres Hauses d.h. das Haus war das Elternhaus meines Mannes und er war alleine als Eigentümer eingetragen. Da er alleine diesen Kredit nicht bekommen hat wurde ich als Bürge eingetragen. Durch Krankheit meines Mannes und darauffolgender Berufsunfähigkeit,  konnte der Kredit nicht weiter abbezahlt werden (leider auch nicht von mir, da ich immer nur Teilzeit gearbeitet habe) und das Haus wurde 1999 zwangsversteigert. Seither leben wir mit diesen Schulden, d.h. alle 3 Jahre Abgabe der eidestattlichen Versicherung  und bei mir wurde schon 2 mal  eine Kontopfändung beaantragt,auch bei meinem Arbeitgeber liegt eine Gehaltspfändung vor.  Ich war damals(letztes Mal 2003) bei der Schuldnerberatung und dort wurde mir gesagt, wenn ich eine PI beantrage, müßte ich mir sehr wahrscheinlich eine neue Arbeit suchen, da  Teilzeitarbeit nicht ausreicht um die Gläübiger zu befriedigen. Das wollte ich aber nicht  :rougi: na ja, hänge eben an meinem Job, bin jetzt 17 Jahre dort und es besteht im Moment leider keine Möglichkeit  auf eine Vollzeitstelle. Nach der 3 Kontopfändung vor ein paar Monaten( die jedesmal mit einer Menge Ärger verbunden ist) habe ich mich entschlossen doch eine PI zu beantragen. Eröffnet wurde das Verfahren am 15.09.2009. Habe aber eine sehr nette TH bekommen, die meinte wichtig wäre erstmal das ich Arbeit hätte. Durch eine Gehaltserhöhung im Juli 2009 ist ein pfändbarer Betrag von 115,- Euro vorhanden. Nun meine Frage. Habe eine  20 jährige Tochter, die im letzten Ausbildungsjahr ist. Bis jetzt wurde sie nur bei meinem Mann berücksichtig als unterhaltspflichtig. Stimmt das so ? Da mein Mann auch eine PI beantragt hat und eine BU Rente von 1,1oo,- bekommt wurde ihm mitgeteilt, das er ab nächstem Jahr wenn die Tochter als unterhaltpflichtig wegfällt ungefähr 87,- Euro zahlen muß. Jetz habe ich in einem älteren Thema gelesen, das er eigentlich auch mir gegenüber  unterhaltfpflichtig wäre, bis das Gericht etwas anderes bestimmt ?    MFG Molly
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2009, 19:19:26 von Molly »
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Insokalle

Re: Brauche Hilfe Privatinsolvenz-Unterhaltspflicht wegen Pfändungsgrenze
« Antwort #1 am: 25. Oktober 2009, 10:38:33 »

Die Vermutung stimmt.
Bei jedem Ehegatten sind zunächst der andere Ehegatte und die Tochter als unterhaltsberechtigte Personen zu berücksichtigen. Ist einer der TH anderer Ansicht, muss er einen Antrag beim Inso-gericht stellen. So wie es aussieht, hat er aber gute Chancen damit.

Schade, dass Sie damals so schlecht beraten wurden, dann wären Sie heute mit dem Thema schon durch.
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2009, 10:41:43 von Insokalle »
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Molly

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Re: Brauche Hilfe Privatinsolvenz-Unterhaltspflicht wegen Pfändungsgrenze
« Antwort #2 am: 25. Oktober 2009, 13:01:01 »

Na ja, lassen wohl alles so wie es ist und zahlen die pfändbaren Beträge.  Wir haben beide den selben TH und ich will nicht riskieren, das ich mir nun doch eine neue Stelle suchen muß, was mit 48 Jahren ja auch nicht so einfach ist.  Selbst der TH ist es aufgefallen, das der Vertrag mit der Bank damals wohl sittenwidrig war und ich gar nicht in der Lage gewesen wäre diesen Betrag mit meinem geringen Einkommen selbst abzuzahlen.  Danke MFG Molly
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