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Autor Thema: Darf der TH Lastschriften zurück buchen?  (Gelesen 1486 mal)

semmelbemmel

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  • Beiträge: 8
Darf der TH Lastschriften zurück buchen?
« am: 27. September 2011, 17:34:07 »

Hallo,

beim durchstöbern des Forums bin ich auf folgende Aussagegestoßen:

*ich habe mietschulden da mein TH damals (bei eröffnung) alle lastschriften der letzten 2 Monate zurück gebucht hat*

Darf der TH Lastschriften zurück buchen  :shock: :shock: :shock:
Wenn ja, warum? Und vor allem warum auch die Miete?

VG semmelbemmel
 
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Der_Alte

  • Gast
Re: Darf der TH Lastschriften zurück buchen?
« Antwort #1 am: 27. September 2011, 18:22:10 »

Der BGH hat vor einiger Zeit entschieden, dass der Treuhänder keine Lastschriften für Miete etc. zurückbuchen darf.
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