Hallo, demnächst (spätestens Mitte Jan.) werde ich RI anmelden müssen. Ich werde versuchen, ein Insolvenzplanverfahren hinzubekommen.
Dass ich in die Inso muß, weiß ich seit 12. Dezember. Da war das FA bei mir, hat fruchtlos gepfändet und gesagt, dass sie einen Antrag auf Gewerbeuntersagung stellen werden. Nur wenn ich Inso mache, würden sie davon absehen.
Nun zum Auto: Es war finanziert mit einer Schlußrate von 7.500, die am 15.Oktober 08 fällig wurde. Diese Rate entsprach auch dem normalen Restwert des Autos. Nun war das Auto vollkaskoversichert, es gab einige Schäden, die Regulierung aus der Vollkasko habe ich zum Leben verbraucht in den letzten Jahren. Von der Versicherung habe ich 4.500-5000 bekommen. Das Auto hat also einige Dellen.
Ich hätte natürlich die Option gehabt, das Auto einfach an die finanzierende Autobank zurückzugeben. Diese hätte aber selbstverständlich all die Schäden in Ansatz gebracht, und ich gehe davon aus, dass ich auch bei Rückgabe noch hätte ca. 4.500 bezahlen müssen. Also haben mein Freund (ab morgen Ehemann) und ich alle Kopfstände gemacht, um die 7.500 aufzubringen. Ich habe von meinem nahezu letzten nennenswerten Geldeingang 4.500 an die Bank überwiesen, mein Freund hat einen Kredit über 2.000 aufgenommen und einen Zuschuß seines Arbeitgebers von 1.000 erhalten. Er hat 3.000 direkt an die Autobank überwiesen. Wir waren auf den Zuschuß angewiesen, weil er nicht mehr als 2.000 Kredit bekommen hat. Es wurde aber dafür der Nachweis verlangt, dass er das Auto tatsächlich kauft. Wir haben also den Kaufvertrag über 3.000 Euro, den wir zwischen uns geschlossen haben, sowie später die Umschreibung des Kfz-Briefes an die Zuschußstelle gesandt.
An eine Insolvenz habe ich damals nicht im Traum gedacht - das ist erst seit 12.12. ein Thema, aber seitdem eben auch ein unausweichliches. Es ging also definitiv nicht darum, das Auto vor Gläubigern zu verstecken! Mit meinem RA/Stb. habe ich die Sache telefonisch besprochen, er fand sie ok und sauber.
Da ich gerne das Insolvenzplanverfahren zumindest versuchen möchte, muß ich den Gläubigern etwas anbieten. (Zur Info: selbständig, insgesamt 150.000 Schulden, davon 100.000 beim FA, Rest Großbank und frühere Gemeinde.)
Wir haben vor, dass mein Freund/Ehemann ein anderes Auto bei einem Händler kauft und finanziert ohne Anzahlung. Das jetzige Auto würden wir in Zahlung geben und erhoffen uns daraus 5.000 Euro. (Da müßten wir sicherlich mit dem Händler gut verhandeln, aber da sehe ich schon Aussichten.) Diese 5.000, zusammen mit 5.000 geliehenem Geld von meinen Eltern, könnten wir dann den Gläubigern als Einmalzahlung anbieten. Ichwürde sodann anbieten, 4 Jahre lang jedes Jahr weitere 3.000 zu bezahlen, um so auf eine Quote von knapp 15 % zu bekommen.
Den Vertrag mit Finanzierung über ein anderes Auto müßten wir Anfang Januar erledigen, da ich spätestens Mitte Jan. Antrag auf RI stellen muß, das FA betreibt auch EV. Dann könnte ich keinen Finanzierungsvertrag mehr mit unterschreiben bzw. das wäre dann aussichtslos.
Eigentlich doch ein schöner Plan .... nun habe ich mir gestern die Formulare zum Antrag auf RI angeschaut. Dort muß man angeben, ob man in den vergangenen 2 Jahren Gegenstände von Wert an nahestehende Personen verkauft hat. Also muß ich das angeben.
Platzt jetzt mein schöner Plan? Wenn wir trotzdem Anfang Jan. ein anderes Auto kaufen und dieses in Zahlung geben, steht meinem Freund/Mann der Erlös aus der Inzahlungnahme dann überhaupt zu?
Ich bitte herzlich um Kommentare und Einschätzungen!
Danke + Gruß
silberstreif