a) Regelinsolvenzverfahren (IN)
b) Status des Verfahrens beantragt, eröffnet
c) Verfahren eröffnet nach dem 01.07.2007
Hallo PWN - Forum, ich bin mir unsicher, ob mich mein TH damit nicht auf's Glatteis führen will: :rougi:
Im Februar 2009 wurde meine GmbH gegründet und parallel dazu meine Regelinsolvenz vorbereitet. Bei der GmbH Gründung wurde eine Lebensversicherung auf die GmbH als Versicherungsnehmer übertragen und als Gründungs Kapital mit in die GmbH eingetragen.
Schon beim ersten Termin im Dezember 2009 teilte mir der Insolvenzverwalter nach Einsichtnahme in die Anträge mit, dass er sich diese Lebensversicherung "holen" wird.
Am 12.12.2009 wurde das Insolvenzverfahren gegen mich eröffnet.
Nun ist es soweit, dass die Bank bei mir auch Gläubiger ist und angesichts ihrer Unterlagen auf die Idee kommt, eine berechtigte Forderungsanmeldung wegen den überzogenen konten zu stellen und das gleichzeitig mit der Lebensversicherung zu verbinden.
O-Text des Schreibens der Bank an den Insolvenzverwalter:
"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt S. ,
anbei erhalten Sie unsere Forderungsanmeldung in doppelter Ausführung nebst Anlagen. Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass im März 2009 die Lebensversicherung des Herrn M auf die Firma XYZ übertragen wurde (siehe Anlage).
Aktuell ist Herr M versicherte Person und die Firma XYZ Versicherungsnehmerin. Zuvor war Herr M versicherte Person und Versicherungsnehmer.
Wir bitten Sie darum, diesen Vorgang zu überprüfen. Eventuell kann hier weiteres Vermögen zur Insolvenzmasse gezogen werden.
Freundliche Grüße, Bank"
Ich hatte mit der Lebensversicherung im Sommer 2009 intensiven Schriftverkehr und es ist mir nicht gelungen, die Versicherung umzustellen dass diese unpfändbar ist.
Das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge ermöglicht es Ihnen, Ihre Lebensversicherung in einen pfändungsgeschützten Vertrag umzuwandeln. Hierzu muss er in eine Rentenversicherung umgestellt. werden, die frühestens nach Ihrem 60. Geburtstag eine lebenslange Rente vorsieht. Eine Kündigung mit Auszahlung des Rückkaufswerts oder die Auszahlung des Gesamtkapitals ist dann nicht mehr möglich. Sie müssen die Rentenzahlung in Anspruch nehmen.
Diese Umwandlung habe ich blöderweise verpasst, weil diese Information der Versicherung nach Stellung des Inso-Antrages bei mir eingegangen war. (Shit happens ...) oder vielleicht mein Glück?
Meine Frage ist nun:
Der Insolvenzverwalter hat mich angeschrieben und mich gebeten, dazu Stellung zu nehmen. Ich habe Sorge, dass dies deswegen geschieht um mir Vermögenverschiebung vorzuwerfen, obwohl die Lebensversicherung bei der Inso-Anmeldung angegeben war.
Was soll ich denn da Stellung nehmen? Wer hat denn da Erfahrung, was der Treuhänder da hören will?
vielen Dank schon mal ...