"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Eigenheimzulage/Kinderzulage zur Insolvensmasse gehörig?  (Gelesen 2107 mal)

Morgaine1977

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17

Hallo!

Wir bekommen im März nächsten Jahres noch einmal die EHZ. Diese setzt sich aus 1250€ Grundzulage und 4x800€ Kinderzulage zusammen. Jetzt haben wir dem FA bereits mitgeteilt das die hälftige Grundzulage dem TH zusteht und auf dessen KOnto überwiesen werden soll (falls er bis dahin noch im eröffneten Verfahren ist) und der Rest auf mein Konto.

Heute kam ein Brief vom FA das die Kinderzulagen auch hälftig geteilt werden. Ist das O.K. oder stehen mir die Kinderzulagen ganz zu? Habe schon gegoogelt aber leider keinen Gesetzestext oder ein entsprechendes Rechtsurteil gefunden.

Bedanke mich schon mal für eure Hilfe
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Eigenheimzulage/Kinderzulage zur Insolvensmasse gehörig?
« Antwort #1 am: 27. Juni 2012, 12:29:28 »

Hallo,

das ist eine sehr spezifische Frage für ein Forum.

Das EigZulG verweist im Paragraphen 15 auf die Anwendung der Abgabenordnung. Dort kann man dann lesen:

§ 46 Abtretung, Verpfändung, Pfändung
(1) Ansprüche auf Erstattung von Steuern, Haftungsbeträgen, steuerlichen Nebenleistungen und auf Steuervergütungen können abgetreten, verpfändet und gepfändet werden.


Aus meiner Sicht ist auch die Kinderzulage pfändbar. Da diese nicht dem Kind selber (wie z.B. Kindergeld)zusteht, sondern den Eltern.

Versuchen könnte man es mit § 54 SGB I Absatz 5:

(5) Ein Anspruch des Leistungsberechtigten auf Geldleistungen für Kinder (§ 48 Abs. 1 Satz 2) kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, das bei der Festsetzung der Geldleistungen berücksichtigt wird, gepfändet werden.

MfG

ThoFa

Gespeichert
 

Morgaine1977

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17
Re: Eigenheimzulage/Kinderzulage zur Insolvensmasse gehörig?
« Antwort #2 am: 27. Juni 2012, 16:00:17 »

Hatte es schon mit

..... aus diesem Grund machen wir für diesen Teil Pfändungsschutz gemäß § 54 SGB I Abs. 5 i.V.m. § 850 i ZPO geltend....

versucht und per Brief mitgeteilt.

Habe daraufhin aber die Info bekommen das der Sachbearbeiter weiterhin gegensätzlicher Meinung sei und o.g. Paragraphen lediglich für das Kindergeld gelten.

Werde dann wohl oder übel mich beraten lassen müssen. Es geht zwar "nur" um 1600€, aber für uns ist das unglaublich  :rougi: viel Geld. Würde uns in der Finanzierung des Hauses wieder ein gutes Stück weiterbringen.
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Eigenheimzulage/Kinderzulage zur Insolvensmasse gehörig?
« Antwort #3 am: 28. Juni 2012, 10:41:57 »

Hallo,

wie ich schon schrieb, ich bin mir realtiv sicher, dass es pfändbar ist.
Halten sie uns bitte auf den Laufenden, wie es weitergeht.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz