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Autor Thema: Ende der Insolvenz und Grundstück  (Gelesen 2102 mal)

luder111

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Ende der Insolvenz und Grundstück
« am: 08. August 2011, 22:19:08 »

hallo und guten Abend,
ich habe ein Problem. Meine Insolvenz wurde am 30.08.2007 das Verfahren eröffnet. In der Masse ist auch das Grundstück mit Haus wo ich wohne. Im Grundbuch ist eine Grundschuld und eine Sicherungshypothek eingetragen. 200.000,00 DM Grundschuldund 445.000,00 Sicherungshypothek. Die montl. Zahlung für das Darlehen / Rentenzahlung übernimmt monatlich mein Partner. Läuft also normal. Im Haus ist ein Geschäft, welches jede Monat 1000,00 € Miete zahlt an den Verwalter. Meine Schulden belaufen sich auf 66.000,00 €. 10.000,00€ hat der Verwalter schon für seine Kosten entnommen.
Nun meine Frage. Meine Insolvenz müsste ja zum 30.08.2013 erledigt sein und ich wieder schuldenfrei. Die Zahlung für das Haus endet am 30.06.2014. Kann der Verwater das Verfahren bis zum 30.06.2014 , also über 10 Monate, hinziehen und dann auf das Grundstück zugreifen, das dann ja lastenfrei ist?
Wann genau ist Schluss mit der Verfügungsgewalt des Verwalters?
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Paula41

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Re: Ende der Insolvenz und Grundstück
« Antwort #1 am: 09. August 2011, 09:13:56 »

Hallo,

verstehe ich das richtig - am 30.4.2014 sind die Grundschuld und die Sicherungshypothek bezahlt? Am 30.8.2013 ist Ihr Verfahren beendet und vorausichtlich die RSB erteilt?

Nach Ende der Abtretung ist zeitnah das Verfahren zu beenden.

Aber was ich seltsam finde, warum verwertet der IV das Grundstück nicht?

mfg
Paula41

 
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Insoman

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Re: Ende der Insolvenz und Grundstück
« Antwort #2 am: 09. August 2011, 11:21:48 »

Wenn sich Ihre Schulden auf "nur" 66.000 belaufen, wäre ja davon auszugehen, dass der größte Anteil hieraus nach 6 Jahren getilgt wäre..
Eine Verwertung der Immobilie, auch im Zuge der Nachtragsverteilung, könnte sich dann als unverhältnismäßig erweisen..
Ich gehe davon aus, dass sich der Verwalter im Status Quo durchaus wohlfühlt- immerhin steigt seine Vergütung stetig an.

Zitat
Kann der Verwater das Verfahren bis zum 30.06.2014 , also über 10 Monate, hinziehen und dann auf das Grundstück zugreifen, das dann ja lastenfrei ist?

Wenn Sie die immobilie behalten wollen, sollten Sie froh sein, dass es bislang nicht zu einer Verwertung gekommen ist.
Je größer die erwirtschaftete Masse, desto geringer die Wahrscheinlichkeit das Haus zu verlieren..
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

luder111

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Re: Ende der Insolvenz und Grundstück
« Antwort #3 am: 09. August 2011, 17:45:05 »

Warum der Verwalter es nicht verwertet, ich denke er glaubt es wird nicht bezahlt und bei den hohen Schulden wird es sich nicht lohnen. Bei Eröffnung des Verfahrens waren ja nur Zinsen getilgt.
Naja, ich weiss nicht wieviel Insolvenzforderung abgetragen sein wird. Bezahlt wurde bis dahin 72.000,00 €, 10.000,00 € hat er sich schon weggenommen, wieviel er noch will weiss ich nicht und dann kommen ja noch die Gerichtskosten. Wieviel nun wirklich an die Gläubiger geht ist nun die Frage. Sollte es bei den 10.000,00 für den Verwalter und die gerichtskosten bleiben, wieviel das ist weiss ich nicht, könnte ja genug für die Gläubiger übrigbleiben und die Restschulden könnte ich abstottern...
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