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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: erfahrungen mit girokonto bei commerzbank -> kündigung nach inso-eröffnung?  (Gelesen 6887 mal)

VerzweifelteStudentin

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hallo,

hat jemand erfahrungen mit der commerzbank, was eine kontokündigung nach eröffnung des insolvenzverfahrens angeht? bin letztes jahr im august zur commerzbank gewechselt und habe das konto, trotz damals noch guter schufa, nur auf guthabenbasis eröffnet.

es ist noch bis märz 2010 gebührenfrei zu führen, da ich an der uni immatrikuliert bin und das nachweisen konnte.

ich weiss, dass es verpflichtung der banken gibt jedem ein guthabenkonto zur verfügung zu stellen, aber die realität sieht ja bekanntlich anders aus.

man kan ja auch schlecht bei den banken anfragen, die man als gläubiger mit ins verfahren genommen hat und die nie einen cent von ihrem geld sehen werden, da man ein einkommen unterhalb der pfändungsgrenze hat.

jemand erfahrung mit der ethik bank, die schuldnern das mikrokonto anbieten?

wer erledigt seine geldgeschäfte über das konto einer anderen person?

kriegt die person probleme, wenn die person in insolvenz als bevollmächtigter angegeben wird?

oder wie seht ihr das? freue mich auf regen austausch zum thema, denn ohne girokonto ist ein überleben undenkbar. die zeit der "lohntüten" ist vorbei.

danke sehr.
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Hoffnung

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Hallo,

also ich bin Kunde des Commerzbank-Ablegers Comdirect. Schulden gegenüber der Bank bestanden nicht. Nach der Eröffnung meines Insolvenzverfahrens kam umgehend - ohne weitere Begründung - die Kontenkündigung. Ich habe mich daraufhin parallel an die Rechtsabteilung der Comdirect sowie an den Ombudsmann der Privatbanken gewandt und unter Hinweis auf die Selbstverpflichtung der Banken, jedem ein Konto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen, die Fortführung des Kontos erbeten. Die Nachweise, dass ein anderes noch in der Schufa aufgeführtes Giro-Konto gekündigt ist, habe ich beigefügt. Nach ein paar Tagen hat sich dann die Rechtsabteilung gemeldet und die Kündigung wurde zurückgenommen. Alle Sachbearbeiter der Bank, mit denen ich in der Angelegenheit Kontakt hatte, waren dabei stets höflich und hilfsbereit - um auch mal was positives zu den Banken zu sagen.
Allerdings mußte ich die EC-Karte abgeben,was aber für mich kein Problem ist. Bargeldabhebungen tätige ich nun bei der Mutterbank (Commerzbank) kostenlos am Schalter. Das Konto ist nach wie vor gebührenfrei.

Könnte mir vorstellen, dass die Commerzbank selbst ähnlich verfährt.

Ihnen alles Gute für Ihr Inso-Verfahren.
 
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rookie

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Die Banken können sofort kündigen...auch ohne Grund.


Und die Com*ir**ct* ist der allerletzte Laden den es überhaupt gibt...haben mir völlig grundlos gekündigt... viele viele Monate bevor ich ne Schufaleiche war...

Da stand ich erstmal da im kurzen Hemd.... :sad:

Ethikbank kannste vergessen. Allein der Name ist schon krebserregend.

Ich bin bei der deutschen Wire*ardb*nk...zwar knackigste Kontoführungsgebühren aber dafür ne EC-Karte, VISA Prepaid ( wers braucht ) und keine Schufaabfrage ( keine Sperre oder Kündigung bei Insolvenz ).

Bei ner Insolvenz eigendlich konkurenzlos im Service ( den man ja auch zahlt ).

Und die andren Banken können mich am A.... lecken

Wenn ich in der WVP bin mache ich ein kostengünstigeres Konto in Österreich auf, da ich mich demnächst beruflich auch mehr dort bzw. im Grenzbereich aufhalte.Das geht einwandfrei. Dem Banker in Österreich ist eine vollgemalte SCHUFA oder CREDITREFORM schei**egal.


« Letzte Änderung: 12. Januar 2010, 16:42:07 von rookie »
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wassermannhamburg

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Hallo Zusammen, möchte hier meine Erfahrung mit Insolvenz und Banken schildern. 2004 musste ich aufgrund Eigenverschulden Insolvenz anmelden. Konnte nie richtig mit Geld umgehen und so wurden meine Schulden immer höher. Erst als der Gerichtsvollzieher täglich klingelte und ich nervlich am Ende war, ging ich zum Rechtsanwalt um ein aussergerichtliches Einigungsverfahren zu erreichen, was aufgrund meiner Selbständigkeit und einem Gläubiger dem "Finanzamt" gescheitert ist. Das Verfahren wurde eröffnet. Ich durfte meine Selbständigkeit behalten, da hier mehr Einkommen in Aussicht gestellt war als ein Angestellter. Alle Konten wurden gekündigt. Als erstes stoßte ich auf die Wirecard. Problemlos - teuer - aber OK. Als nächstes zur Deutschen Bank in Hamburg. Sachlage geschildert - Konto eröffnet - Alles Bestens. Wollte die teure Wirecard aufgrund hoher Gebühren wieder loshaben und ging noch zur Ethikbank. Ohne Probleme - Konno eröffnet. Drei Versuche - dreimal Positiv. Habe bei allen Banken meine Situation geschildert. Weiter im Verlauf - Insolvenzverfahren aufgehoben - Restschuldbefreiung in Aussicht gestellt - Restschuldbefreiung erteilt. Mein Geschäft hatte sich in der Zeit vervierfacht, so dass auch jede Menge Gelder an den Treuhändler abgeführt wurden. Das hatte auch die Ethikbank bemerkt und machte mit nach kurzer Zeit der erteilten Restschuldbefreiung ein Angebot: Umstellung des Mikrokonto auf ein normales Konto mit normalen Karten (EC usw.) Ein weiteres Geschäftskonto inkl. aller Karten. Hatte genau zwei Wochen gedauert. Alles bestens. Auch die Deutsche Bank hatte mitgezogen. Was war der Trick - war kein Trick. Habe zu meinem Problem gestanden und mir selbst einen zukunftorientierten Plan gemacht. Mit diesem Plan und Überzeugung und natürlich auch während der Wohlverhaltensphase ständig versucht die Bedingungen der Banken einzuhalten. Wenn ich immer lese, wie man in solchen Lagen an Konto im Ausland oder an normale Kreditkarten kommt und Anfragen stellt und natürlich eine Absage erhält - ist doch kein Wunder dass die Banken das nicht mitmachen. Jede Kreditkartenanfrage wird bei der Schufa kurfrsitig gespeichert und das sehen auch die Hausbanken. Die sagen sich, der versucht immer an Gelder zu kommen. Da werden die vorsichtig. Oder Warenhausbestellungen auf Rechnung - gleiches Thema. Ich habe gelernt und auf Anraten meines Anwaltes völlig richtig gehandelt. Zu der eigenen Situation stehen und ernsthaft versuchen aus dieser Situation rauszukommen. Wenn das ernst genug ist, wird man helfen. Ich wünsche allen, die in der Situation sind, wie ich es war alles gute und steht dazu. Dann kommt auch die Lösung. Mir geht es heute finanziell gut - auch wenn noch die Restschuldbefreiung in der Schufa steht. Aber ich lache inzwischen darüber und bin stolz auf meine Kreditkarte und Dispolimit die ich sehr selten benutze.
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lucca_m

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toller Bericht. JEtzt müsste man ihn nur noch lesen können.

"Ich durfte meine Selbständigkeit behalten, da hier mehr Einkommen in Aussicht gestellt war als ein Angestellter."
Das ist keine Bedingung für die Selbständigkeit.

"Mein Geschäft hatte sich in der Zeit vervierfacht, so dass auch jede Menge Gelder an den Treuhändler abgeführt wurden"
Schön für Sie. Ich sehe hier aber auch keinen Zusammenhang, wieso mehr an den TH abgeführt wurde. Die Höhe des Gewinns einer freigegébenen Selbständigkeit hat keinen Einflúss auf die Zahlungen gemäß Abtretungserklärung im Insolvenzverfahren. Das viele Geld hätten Sie selber besser behalten sollen.

"Erst als der Gerichtsvollzieher täglich klingelte ..." und "einem Gläubiger dem "Finanzamt"" das passt nicht zusammen.

Genausowenig wie "ein aussergerichtliches Einigungsverfahren zu erreichen" und "aufgrund meiner Selbständigkeit". Da hat der Anwalt seine Hausaufgaben nicht richtig gemacht.

Alles in allem eine schönen Geschichte, mehr aber auch nicht!
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doktor mabuse

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Hallo,

sehe den Bericht so, daß, wenn man sich kümmert, man auch meist was erreicht (auch meine Meinung) auch wenn er etwas überzeichnet wirkt und Manches sachlich nicht ganz passt.

Ich meine auch, man sollte sich nicht so einen Kopf machen, Was - wie lange in der Schufa steht.
Wer nach der Inso aber wieder groß ins Schulden- und Abhängigkeitsbusiness einsteigen will, für den ist das natürlich wichtig...

Gruß,
Doktor Mabuse
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wassermannhamburg

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Das man an meiner Geschichte herumnörgelt, war mir schon klar. Man liest in der Regel in solchen Forum nur das schlechteste vom Schlechten. Ich wollte meine Geschichte klarstellen, dass es sich lohnt zu kämpfen und sich selbst ein Versagen einzustehen. Nur wenn man seine Fehler erkennt, macht man ihn kein zweitesmal.

"Ich durfte meine Selbständigkeit behalten, da hier mehr Einkommen in Aussicht gestellt war als ein Angestellter."
Das ist keine Bedingung für die Selbständigkeit.


Das ist sehr wohl eine Bedingung für den Treuhändler mir die Selbständigkeit weiter ausführen zu lassen. Warum? Ich wäre erst mal arbeitslos geworden - also kein pfändbares Einkommen. Wenn das Geschäft vernünftig führt, fällt auch Gewinn ab. Somit steht pfändbares Einkommen zur Verfügung. Welches natürlich in der Wohlverhaltensphase freiwillig an den Treuhändler abgeführt wird.

"Mein Geschäft hatte sich in der Zeit vervierfacht, so dass auch jede Menge Gelder an den Treuhändler abgeführt wurden"
Schön für Sie. Ich sehe hier aber auch keinen Zusammenhang, wieso mehr an den TH abgeführt wurde. Die Höhe des Gewinns einer freigegébenen Selbständigkeit hat keinen Einflúss auf die Zahlungen gemäß Abtretungserklärung im Insolvenzverfahren. Das viele Geld hätten Sie selber besser behalten sollen.


Ich gebe Ihnen gerne die Adresse meiner Anwälte -). Als Selbständiger mit Einzelunternehmen werden Sie wie ein sozialpflichtiger angestellt er angesehen. Das heisst: monatliche Einnahme- Überschussrechnung. Alles was an Gewinn übrig bleibt, ist zunächst Einkommen, was über der Pfändungsfreigrenze gepfändet werden kann. Allerdings werden noch die Einkommensteuer pauschal als Rücklage gesichert, die wiederum nach der Einkommemsteuererklärung berechnet werden. Im Klartext: Wenn ich z. B. 10000 € als Gewinn übrig bleiben, werden die abzuführenden Einkommensteuer gesichert und der Rest über der Pfändungsgrenze wird an den Treuhändler abgeführt. Schlecht: Keine Rücklagemöglichkeiten für Investitionen.

"Erst als der Gerichtsvollzieher täglich klingelte ..." und "einem Gläubiger dem "Finanzamt"" das passt nicht zusammen.
Genausowenig wie "ein aussergerichtliches Einigungsverfahren zu erreichen" und "aufgrund meiner Selbständigkeit". Da hat der Anwalt seine Hausaufgaben nicht richtig gemacht.
Alles in allem eine schönen Geschichte, mehr aber auch nicht!


Doktor Mabuse hats verstanden -). Überzeichnet ist er keineswegs. Es gibt ja z. B. bei einer deutschen Bank eine "normale" Kreditkarte mit Verfügungsrahmen. Auch diese Bank testet den Schuldner. Am Anfang Minilimit, wird der zurückbezahlt wird er Schritt für Schritt erhöht - aber nur wenn immer fleissig zurückbezahlt wird. Hatte trotz meiner Schufa und Insolvenz jederzeit ein neues Fahrzeug gefahren, welches geleast war. Als Selbständiger vielleicht etwas leichter möglich, da die Berechnung aus dem Gewinn des Geschäftes erfolgt.

Hatte lange überlegt meine Geschichte zu veröffentlichen. Sie soll zeigen, dass man bereit ist zu helfen, wenn man bereit ist sich Fehler einzugestehen und ernsthaft versucht herauszukommen. Lucca_M: Bin gerne bereit, Ihnen meine Geschichte ihnen schwarz auf weiss zu zeigen.
Werde hier keine weiteren Kommentare abgeben, denn dieser Forumsabschnitt beschäftigt sich mit der Thematik "Banken und Insolvenz". Mein Thema trifft inzwischen ein wenig ab.
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lucca_m

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"Ich gebe Ihnen gerne die Adresse meiner Anwälte -)."
Vielen Dank, die brauche ich nicht, da ihre ANwälte offensichtlich versagt haben.

"Als Selbständiger mit Einzelunternehmen werden Sie wie ein sozialpflichtiger angestellt er angesehen"
Leider völliger Quatsch und immer noch weit verbreitetes Ammenmärchen. Lesen Sie hier im Forum über die Abführungspflichten eines Selbständigen in der Insolvenz und in der Restschuldbefreiungsphase. Es wurde hier oft erklärt und nie richtig verstanden!

"Schlecht: Keine Rücklagemöglichkeiten für Investitionen."
Genau aus diesem Grund wird eine Selbständigkeit freigegeben und hat weder mit dem Insolvenzverfahren noch mit irgendwelchen Pfändungsgrenzen zu tun. Ihre beratenden Anwälte haben den Sinn eines Regelinsolvenzverfahrens offensichtlich nicht vrstanden.

Danke für das Angebot, mir ihren Fall schwarz auf weiß zu schildern. Aber solche Fälle kenne ich genügend. Das schlimme dabei ist, dass der betroffene Insolvente zufrieden mit der Situation ist und nicht merkt, wie er gerade verarscht wird.

Kein  TH kan ihnen eine selbständige Tätigkeit verbieten. Lediglich eine vor Insolvenzeröffnung erteilte Gewerbeuntersagung kann eine Gewerbe in der Insolvenz verhindern. Falls Sie einem der Katalogberufe angehören, können Sie auch mit einer Gewerbeuntersagung selbständig arbeiten.

Und zum Schluss: In diesem Forum liest man definitiv nicht das schlechteste. Hier werden nur gerne einige Punkte gerade gerückt.

Viel Erfolg weiterhin.
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