"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Erweiterung Ermittlungsverfahren auf faktischen Geschäftsführer  (Gelesen 1240 mal)

Juno

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14

Guten Abend,

ich habe eine spezielle Frage, aber da mir dieses Forum schon geholfen habe, frage ich einfach mal  :cheesy:

IN, eröffnet 3/2012. Ich hatte als "Strohfrau" ein Einzelunternehmen für meinen damaligen Lebensgefährten angemeldet und der Betrieb ging pleite.
Immer noch läuft gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Beitragsvorenthaltung (Sozialversicherungsbeiträge).

Jetzt wurde das Ermittlungsverfahren auf meinen ehemaligen LG erweitert, mit der Begründung, dass er die eigentlich verantwortliche Person (faktischer Geschäftsführer) in dem Einzelunternehmen gewesen sei.

Wegen der Ermittlungen gegen mich war ich beim Anwalt, der meinte, ich solle erst einmal nichts aussagen und ich hätte schlimmstenfalls eine Verurteilung zu einer Geldstrafe zu erwarten.
Damals war aber das Verfahren gegen meinen ehemaligen LG noch nicht am Laufen.

Meine Frage ist: Ist das Verfahren gegen ihn gut oder schlecht für mich?
Könnte es mich entlasten, dass er de facto den Betrieb (in den Ruin) geführt hat, oder reißt mich das noch mehr rein?

Vielen Dank schonmal,

Juno
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz