"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Erweiterung Ermittlungsverfahren auf faktischen Geschäftsführer  (Gelesen 1218 mal)

Juno

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14

Guten Abend,

ich habe eine spezielle Frage, aber da mir dieses Forum schon geholfen habe, frage ich einfach mal  :cheesy:

IN, eröffnet 3/2012. Ich hatte als "Strohfrau" ein Einzelunternehmen für meinen damaligen Lebensgefährten angemeldet und der Betrieb ging pleite.
Immer noch läuft gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Beitragsvorenthaltung (Sozialversicherungsbeiträge).

Jetzt wurde das Ermittlungsverfahren auf meinen ehemaligen LG erweitert, mit der Begründung, dass er die eigentlich verantwortliche Person (faktischer Geschäftsführer) in dem Einzelunternehmen gewesen sei.

Wegen der Ermittlungen gegen mich war ich beim Anwalt, der meinte, ich solle erst einmal nichts aussagen und ich hätte schlimmstenfalls eine Verurteilung zu einer Geldstrafe zu erwarten.
Damals war aber das Verfahren gegen meinen ehemaligen LG noch nicht am Laufen.

Meine Frage ist: Ist das Verfahren gegen ihn gut oder schlecht für mich?
Könnte es mich entlasten, dass er de facto den Betrieb (in den Ruin) geführt hat, oder reißt mich das noch mehr rein?

Vielen Dank schonmal,

Juno
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz