"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Existenzminimum  (Gelesen 1712 mal)

Videoseven

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Existenzminimum
« am: 09. Mai 2011, 00:08:58 »

Hallo,

ich bin seit Ende 2009 in der Verbraucherinsolvenz. Anfangs kam ich mit dem Geld, das mir blieb noch gut aus, ca. 980 Euro. Seit einiger Zeit muss ich aber unterhalt für ein Kind bezahlen. Jetzt hab ich nur noch 770 Euro. Für mein Zimmer bezahle ich 385 Euro. Das sind 20 Euro mehr als ich z.B. von der ARGE her für ein Zimmer bekommen würde. Also denke ich mal, liegt das im Rahmen. Es bleibt mir also verdammt wenig Geld im Monat. Ich beklage mich ja nicht grundsätzlich über meine Situation und auch mein Kind möchte leben, aber ich ja irgendwie auch und mit dem bischen Geld ist das kaum möglich. Gibt es eine legale Möglichkeit etwas mehr Geld im Monat zu behalten? Wenn ich eine Arbeit hätte, bei der ich mehr verdienen würde als jetzt, dürfte ich dann mehr Geld behalten als jetzt?

Danke und Gruß.
Gespeichert
 

Achdujeh

  • Gast
Re: Existenzminimum
« Antwort #1 am: 09. Mai 2011, 07:49:37 »

Bei einer unterhaltsberechtigten Person beginnt der pfändbare Bereich bei 1360 Euro. Alles darunter bleibt dir.

FG Achdujeh
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Existenzminimum
« Antwort #2 am: 09. Mai 2011, 11:16:34 »

Alles darunter bleibt dir.

-> und von dem darüber wird auch nur ein Teil gepfändet.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Existenzminimum
« Antwort #3 am: 09. Mai 2011, 19:05:00 »

Ganz dringend dem Arbeitgeber mitteilen (ich gehe davon aus, der führt ab), dass eine unterhaltspflichtige Person dazugekommen ist, am besten durch Kopie des Unterhaltstitels.
Dann wird ab nächstem Abrechnungszeitraum der richtige Betrag gepfändet.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz