"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Forderung der KK in Regelinslvenz  (Gelesen 1997 mal)

Gast

  • Gast
Forderung der KK in Regelinslvenz
« am: 26. Januar 2006, 18:33:00 »

Hallo zusammen,

Fein, daß es ein solches Forum gibt - vielleicht kann mir jemand zu folgendem Problem Tipps geben:
Ich habe mit meiner Firma (Einzelkaufmann, damals noch mehrere Mitarbeiter) Ende 2002 Regelinsolvenz angemeldet, es gab u.A. auch eine Forderung der Krankenkasse, diese wurde von mir in Absprache mit dem IV bestritten. Nun steht die Schlußverteilung an, und plötzlich will die KK, daß ich den Widerspruch zurücknehme. Die Forderungen der KK beziehen sich auf nicht erfolgte Zahlungen aus den letzten 7-8 Monaten vor der Inso, so daß auch ein Straftatbestand nach §266 a StGB (Veruntreuen von Arbeitsentgelt) gegeben ist - einen entsprechenden Strafbefehl habe ich auch erhalten und bezahlt.
Nun habe ich folgende Fragen:

Falls ich den Widerspruch NICHT zurücknehme (d.H die Forderung fällt nicht in die InsMasse), kann mich dann die KK nach Abschluß der WVP oder vorher auf straf- oder zivilrechtlichem Wege belangen?

Falls ich ihn doch zurücknehme, fällt die Forderung in die InsMasse - kann die KK parallel den Betrag dort anmelden und mich nach Ende der WVP über die Differenz zvilrechtlich belangen?

Einige Infos wären mir sehr hilfreich...

Danke und Gruß an alle, RePh
Gespeichert
 

Gast

  • Gast
Forderung der KK in Regelinslvenz
« Antwort #1 am: 26. Januar 2006, 23:32:00 »

Hallo ThoFa,

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich habe auch den Verdacht, daß die KK da Ihre Felle davonschwimmen sieht und nur Druck ausüben will - merkwürdigerweise hat mir der Sachbearbeiter beim Telefonat auch eine wohl etwas \"halbseidene\" Variante vorgeschlagen: Wenn durch einen dritten ein Teilbetrag von ca. 45% der Forderungen kurzfristig bezahlt würde, wäre der Fall damit erledigt?! Wie sollte das funktionieren? Oder wollen die mich damit der  Gläubigerbevorzugung schuldig machen, um die RSB aushebeln zu können...?

Wenns nicht so belastend wäre, könnte man sich ja zurücklehnen und sehen, was kommt.

Na ja, ich werde berichten...

Gruß RePh
Gespeichert
 

Schuldnerhilfe

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
    • http://www.rent-a-schuldnerhilfe.de
Forderung der KK in Regelinslvenz
« Antwort #2 am: 20. Februar 2006, 22:52:00 »

Hallo ThoFa

wieder was dazu gelernt :-]
Gespeichert
Nicht den Kopf in den Sand stecken
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz