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Autor Thema: Forderungsverzicht durch Gläubiger  (Gelesen 4982 mal)

rubenspower

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Forderungsverzicht durch Gläubiger
« am: 23. November 2007, 11:19:32 »

Ich befinde mich im Verbraucherinsolvenzverfahren (eröffnet - Schlußtermin war noch nicht)

Jetzt würde mich interessieren wenn ein Dritter eine Forderung bezahlt und der Gläubiger erklärt Forderungsverzicht, in welcher Phase des Verfahrens kann dies der Gläubiger immer? oder nur bis zum Schlußtermin?

Der TH hat übrigens nichts dagegen wenn ein DRITTER die Forderung begleicht, dies habe ich sogar schriftl.
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lucca_m

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Re: Forderungsverzicht durch Gläubiger
« Antwort #1 am: 23. November 2007, 13:39:50 »

Ist ja schön, dass Sie das schriftlich haben. Wenn ich als ein am Verfahren beteiligter Gläubiger davon Wind bekommen, dass einer meiner "Leidensgenossen" vom wem auch immer KOMPLETT! bezahlt wurde, würde ich erstmal auf die Barrikaden gehen und Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen.

Und was nützt in so einem Fall das Schriftliche? Übernimmt der Treuhänder dann den Rest Ihrer Schulden?
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paps

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Re: Forderungsverzicht durch Gläubiger
« Antwort #2 am: 23. November 2007, 18:04:49 »

In diesem Fall wohl ehr nicht, da der Gläubiger vbuH angemeldet hat und dies auch rechtskräftig ist (war doch so?)

Ich würde trotzdem bis nach dem Schlußtermin warten.
Dann wäre die vbuH auch insolvenzsicher.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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rubenspower

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Re: Forderungsverzicht durch Gläubiger
« Antwort #3 am: 23. November 2007, 18:23:46 »

Leider hat dieser Gläubiger nicht angemeldet bis jetzt.
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rubenspower

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Re: Forderungsverzicht durch Gläubiger
« Antwort #4 am: 23. November 2007, 18:25:38 »

Und der TH meinte wenn ein DRITTER bezahlt wäre es o.k. Ich will aber keine Gläubigerbegünstigung begehen oder einen anderen gravierenden Fehler begehen.
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paps

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Re: Forderungsverzicht durch Gläubiger
« Antwort #5 am: 24. November 2007, 15:36:05 »

Wenn er nicht (!) anmeldet, sollten Sie gerade bis nach dem Schlußtermin warten.

Dann hat er nämlich kaum noch die  Möglichkeiten seine Forderung geltend zu machen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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