Hallo Paps,
ich bräuchte mal schnell Ihre Hilfe :thumbup:
Ich habe den Hauptschulabschluss im Jahr 2006 erfolgreich absolviert. Nach der Hauptschule, war ich Schüler der Berufsfachschule für Büro und Handel bis Ende 2007. Mitte 2008 habe ich mich mit einem Online-Shop selbständig machen wollen, dies hat aber aus finanziellen Gründen (weil ich auf diese Kredithaie hereingefallen bin) nicht geklappt. Da es ja dann immer mehr wurde (obwohl die garkeine Forderung gegen mich erheben dürfen, ich das aber nicht wusste) habe ich das Regelinsolvenzverfahren angemeldet, was auch im Juni 09 eröffnet worden ist. Beim Gutachten des Insolvenzverwalters steht:
Deckung der Verfahrenskosten
Die Kosten des Verfahrens sind nicht gedeckt.
Es besteht keinerlei Barmittel oder Forderungen gegen Dritte. Sonstige Vermögensgegenstände, die für die Insolvenzmasse verwertbar wären, sind ebenfalls nicht bekannt. Der Schuldner hat dies glaubhaft versichert.
Der Schuldner beabsichtigt, als Aushilfe bei einem Nettomarkt tätig zu sein und bebsichtigt auch, eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann im Sommer 2010 zu beginnen. Bis dahin wird er versuchen, als Aushilfe zu arbeiten. Andere berufliche Perspektiven bestehen ohne Ausbildung derzeit nicht. Es ist daher nicht damit zu rechnen, dass der Schuldner in der Lage sein wird, pfändbare Nettobezüge während der Dauer des Insolvenzverfahrens zu erzielen. Insbesondere werden diese nicht ausreichen um die Kosten des Verfahrens zu decken.
(Da sich, die Polizei nicht meldete, habe ich keine Forderung gegen Dritte am Anfang angegeben, sofort, als ich den Brief vom AG bekommen habe, habe ich es nachgemeldet, die Aufforderung den Betrag ihm zu überweißen, sind die 2 Betrüger nicht nachgekommen, haben auch nicht reagiert).
Nun habe ich mir Gedanken gemacht. Ich möchte ab September 2010 die Abendrealschule besuchen, mich anstrengen und den Abschluss mindestens zwischen 1 und 2,6 schaffen. Sollte ich dies erreichen, ist eine "gute" Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel o.ä gesichert. Aus Verzweiflung, bewerbe ich mich schon bei Bäckereien oder Fleischereien und bekomme sogar dort Absagen. Das wäre meine letzte Chance, das Ruder nocheinmal in`s gute wenden zu können.
Die Realschule (Privatschule) kostet im Jahr 300€. Möchte bis Sept. versuchen, bei einer Zeitarbeitsfirma auf Teil- oder Vollzeit unterzukommen und mir eben die 300€ ansparen. Bevor ich den Abschluss habe, und somit eine Ausbildung beginne, möchte ich mich aus der WVP durch einen Vergleich kaufen, sodass ich dem Ausbilder dies nichtmehr erklären muss und ich die Sache beendet habe.
Meine Fragen:
1.) Darf mir der IV das mit der Abendrealschule (wenn ich trotzdem auf 400€ Basis (+Kindergeld) , oder Teilzeit arbeiten gehe) verbieten? Pfändbar wäre ja bei beiden Seiten nichts?
2.) Was soll mein Vater (oder auch ich, wenn ich soviel sparen kann) den Gläubigern anbieten bzw. wieviel Prozent? 2 Leute haben unerlaubte Handlung angemeldet (insg.1200€) der Rest ist ganz normal. Gesamtschulden sind es ca. 4300€ (könnten noch mehr werden, da viele garnicht angemeldet haben) ich rechne mit 4800€.
3.) Sollte es zu einem Vergleich während der WVP kommen, kann ich dann die Verfahrens bzw. Treuhänder/Insolvenzverwalter Kosten per Raten bezahlen und bekomme ich die Restschuldbefreiung erst wenn ich die Raten bezahlt habe?
Wäre für eine Antwort echt dankbar.