"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Frage zum Verletztengeld in der inso  (Gelesen 3476 mal)

tinelo21

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 40
Frage zum Verletztengeld in der inso
« am: 07. Juli 2010, 14:14:24 »

hallo mein freund hatte einen arbeitsunfal. nun hat er vom 01-15.06 sein gehalt bekommen ca 860 euro und vom 16-30.06 verletztengeld in höhe von 455 euro er ist in der whp wie wird das berechnet muss er überhaupt von dem verletztengeld was abgeben wären ja dan insgesammt 1315 euro also ca 200 euro müsste er dan seinem anwalt geben ist das richtig
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Frage zum Verletztengeld in der inso
« Antwort #1 am: 08. Juli 2010, 16:31:59 »

Meinen Sie das Verletztengeld nach §§ 45 ff SGB VII? Wird es monatlich gezahlt?

Nicht ganz einfach:
Es gibt Leute, die meinen es sei nach § 54 Abs. 3 Nr. 3  SGB I unpfändbar.

Das kann aber nicht richtig sein. Das Verletztengeld gleicht keinen Mehraufwand aus. Es ist vielmehr eine Lohnersatzleistung, vergleichbar mit Krankengeld etc. Deswegen ist es nach wohl weit überwiegender Ansicht nach § 54 Abs. 4 SGB I pfändbar (bei monatlichen Zahlungen). Entsprechende Pfüb soll es auch geben.

D.h. Mitteilung an den TH. Der müßte die Zusammenrechnung bei Gericht beantragen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz