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Autor Thema: Fragen zum Ende des Insovenzverfahrens  (Gelesen 2367 mal)

Nero7

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Fragen zum Ende des Insovenzverfahrens
« am: 18. August 2015, 09:06:13 »

Hallo Zusammen,

im Januar 2016 endet meine Insolvenz, die Restschuldbefreiung habe ich bereits zugesichert bekommen vom Gericht! Ich habe letztes Jahr eine Abfindung erhalten, die ich zum Leben verbrauchen musste, weil Hartz Iv und Arbeitsamt mir die Hilfe versagten! Von meiner Treuhänderin wurde ein Betrag iHV 1900 Euro als Rückzahlungsbetrag festgesetzt! Bisher konnte ich 550 Euro zurückzahlen, allerdings Krieg ich das als Alleinerziehende nicht immer gebacken, je nach dem wie hoch noch andere Forderungen sind und Miete etc. ist auch nicht immer günstig!
Momentan sieht es so aus als würde ich meinen Job zum 30.9. verlieren, somit wäre es vermutlich gar nicht mehr möglich den Betrag weiter abzuzahlen...was passiert dann mit der Insolvenz???
Meine Treuhänderin macht mir dermaßen Druck mit der Rückzahlung, so dass ich echt langsam Schiss kriege!

Kann mir irgendwer ne Info hierzu geben, wie das läuft und was mir passieren kann oder wie ich mich verhalten soll?!?

Vielen Dank im voraus!

LG Nero7
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eidechse

Re: Fragen zum Ende des Insovenzverfahrens
« Antwort #1 am: 18. August 2015, 16:57:00 »

Zitat
die Restschuldbefreiung habe ich bereits zugesichert bekommen

Ich vermute mal, dass es sich dabei um den Beschluss zur Ankündigung der RSB gehandelt hat. Aber das heißt noch gar nichts, außer das man nach altem Recht sozusagen einen Fingerzeig bekommt, dass die Wohlverhaltensphase (sobald das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde) beginnt.

Ich vermute mal, dass es sich bei der Abfindung um eine Kündigungsschutzabfindung gehandelt hat. Deswegen gehe ich bei meinen nachfolgenden Ausführungen davon aus. Falls es etwas anderes gewesen sein sollte, bitte mitteilen.

Kündigungsschutzabfindungen sind vollständig pfändbar. Sie hätte daher komplett an die TH gehen müssen. Offenbar hat das der Ex-AG nicht so gesehen und Ihnen den Betrag komplett gezahlt. Wenn er über das Insolvenzverfahren informiert war, hätte zwar der AG selbst für die Auszahlung sorgen müssen, das Problem mit § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO ist jedoch, dass daraus auch abgeleitet wird, dass der Schuldner selbst in den Fällen, in denen der AG an ihn an und für sich pfändbare Gehaltsbestandteile auskehrt, zur Herausgabe dieser pfändbaren Anteile an den TH verpflichtet ist. Erfolgt keine Herausgabe, besteht eine Obliegenheitspflichtverletzung.

Es könnte also passieren, dass ein Gläubiger einen Versagungsantrag stellt und dieser auch durchgeht. Von daher sollten Sie schon zusehen, dass die Abfindung in die Masse gezahlt wird.
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Nero7

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Re: Fragen zum Ende des Insovenzverfahrens
« Antwort #2 am: 18. August 2015, 17:08:38 »

Ja, es handelt sich um eine Kündigungsklage und das würde alles über einen Anwalt abgewickelt...der von der Inso wusste, den es aber nicht interessierte!
Ich habe der TH eine Auflistung gemacht was ich für die Abfindung anschaffen musste, denn ich war gerade umgezogen und mein Sohn benötigte auch ein paar Dinge wie zB ein Bett und diverse andere Dinge!
Deshalb hat sie auch knapp die Hälfte also die 1900 angemahnt!
Wenn ich jetzt auch noch arbeitslos werde, wird das mit der Rückzahlung gar nicht mehr hinhauen...es Kann doch nicht sein das ich aus der Inso fliege bzw die nicht beendet Krieg nur weil ich arbeitslos werde und das auch noch unverschuldet!!!

Fg Nero7
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waldi

Re: Fragen zum Ende des Insovenzverfahrens
« Antwort #3 am: 18. August 2015, 19:49:03 »

Da ist meiner Meinung nach aber etwas ganz gewaltig schief gelaufen.
Wobei ich annehmen muss, dass es keine Kündigungsklage, sondern eine Kündigungsschutzklage damals war, dass also seitens des Arbeitgebers gekündigt wurde.

In diesem Falle hätte also durchaus ALG-I zugestanden, und wenn nicht, dann zumindest ALG-II (Hartz-IV). Und mit letzterem hätte man sich dann (auf Sicht) sicherlich besser gestanden, als überhaupt auf eine Abfindung zu klagen.

Dass sich die TH mit 'nur' der Hälfte der Abfindung zufrieden gegeben hat, ist in meinen Augen schon ein guter Glücksfall.

Ich würde also dringend anraten, des angemahnten Betrag einzuzahlen, ehe die ganzen sechs Jahre für die Katz' waren.

Und dies würde dann, pardon, nicht wegen einer evtl. schuldlosen Arbeitslosigkeit passieren, sondern einfach, weil das Geld der Abfindung nicht dorthin geflossen ist, wohin es hätte fließen sollen.

Frage nur nebenbei: Wer hat denn damals den Anwalt bezahlt?

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Nero7

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Re: Fragen zum Ende des Insovenzverfahrens
« Antwort #4 am: 18. August 2015, 19:53:08 »

Prozesskostenhilfe mit Teilzeitstelle und Alleinerziehen wer sollte das bezahlen? Der Arbeitgeber hat gekündigt, die Kündigung war gegenstandslos wegen Schwerbehinderung...deshalb ging es vor Gericht!
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