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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Fragen zur Privatinsolvenz  (Gelesen 3767 mal)

Satri

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Fragen zur Privatinsolvenz
« am: 07. Januar 2009, 22:11:51 »

Hallo und danke erstmal hab heute in 4 Stunden ne menge gelernt hier ...

So zu meinen Fragen die ich durch suche und lesen hier noch nicht beantworten konnte, aber ich fang mal mit den Einzelheiten an:

Schulden in Höhe von 35 000  und inzwischen Monatliche Belastungen von 800 € die verbleibenden 700 € reichen nicht  wirklich zum Leben  und Arbeiten... Bis her zahl ich zwar alle Verbindlichkeiten- aber mein Dispo ist am Ende und meine Gesundheit langsam auch- so das ich mit jetzt ein neues Konto eröffnen will/muss um wenigstens halbwegs normal leben zu können und alle notwendigen Sachen zahlen zu können.

Hab mich nach langen hin und her jetzt entschieden bzw sehe keine andere Möglichkeit auser eine Langzeitumschuldung (Chanchen das es klappt bei 10 %) oder Privatinsolvenz entschieden.

Dazu nun ein paar Fragen die ich noch nicht per Suche klären konnte:

1 Ich bin ganz normal Angestellt und nebenbei noch musikalisch in ner Band unterwegs (als GBR beim Finanzamt gemeldet nirgednswo Eintragung ins Register etc) Hätte eine Privatinsolvenz auswirkungen auf die GBR ? Am Ende des Jahres ist das ganze im Minusbereich so das keine Steuer gezahlt werden müssen und somit auch kein Gewinn ensteht. Inwiefern kann mir das Probleme machen? wird hier durch den Treuhänder die Tatsächlichen Einahmen die schon im positiven Bereich liegen (wenn auch gering) genommen oder die Jährliche Steuererklärung und der sich daraus ergebende Betrag der Steuerpflichitg ist (der vorerst im minus lieg) Eigentlich letzteres oder?

2 Ich habe nun Post vom Gericht bekommen das ich auf Vaterschaft verklagt werde. (Meine EX hat mir nie was erzählz von nem Kind, war auch nur sehr kurz mit ihr zusammen)  Im Falle das es wirklich so ist und somit die Gerichtskosten etc auf mich zukommen würden die dann mit in die PV reinfallen ?

3. Ich hab noch keine Gesamtrückforderungen von Banken oder ähnlichen oder irgednwelche Gerichtbeschlüsse für Zahlungen die brauch ich für eine PV auch nicht oder ?

4. Wie ist das mit Bald auslaufenden Handyveträgen? ich besitze 2 Händyverträge bei verschiedenen Anbietern, einen brauch ich und benutz ich der andere wird nicht benutzt und läuft im Mai aus - wär es schlauer den selber abzubezahlen oder kann/muss der mit in die PV ?

5. Vermögen oder ähnliches habe ich nichts auser ein Auto (11 Jahre alt kaum mehr als 500 E wert) kann das "weggenommen" werden? und einem Bausparvertrag (monatlich 40 € einzahlung) muss der aufgelöst werden ? Und wie ist das mit anderen Sachen? Handy, PC Fernsehr, bzw Equiptment was für die Band genutzt wird ?

6. Hab ja jetzt viel über den Ablauf gelesen; Schuldnerberatung/Anwalt oder zb www.schuldenregler.de
Was geht am unkompliziertesten bzw am besten/schnellsten ? Hat wer Erfahrung mit oben genannter Seite (hab das per Suche im forum gefunden)

7: wie lange dauer ca das Verfahren bis die WVP anfängt, bzw was ist bis dahin mit meinen Konto und meinen monatlichen Ausgaben (Miete Benzin etc..) ?

So danke nochmal fürs lesen und die hoffentlichen Antworten

mfg
« Letzte Änderung: 07. Januar 2009, 22:27:59 von Satri »
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paps

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Re: Fragen zur Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 07. Januar 2009, 22:44:22 »

 :welcome_group:

zu 1)
Das hängt von dem Umfang ihrer "normalen" Tätgikeit ab.
Berücksichtigt werden aus dem Nebenjob aber nur die Nettoentnahme/-Einkünfte.
Berücksichtigt werden nicht die Negativeinkünfte. ->  Gegenargument = dann lassen Sie es doch.

zu 2.)
Gerichtskosten, deren Ursache und Prozessbegin vor der Inso liegen sind Insolvenzforderungen.
 Prozesse, die am laufen sind, müßten aber vom IV/TH erst mal geführt oder freigegeben werden.
Haben Sie Zweifel an der Vaterschaft, hilft nur ein Anwalt.
Künftige Unterhaltszahlungen sind aber zu erbringen, wenn es dazu kommt.

zu3.)
Wenn Sie zahlungsunfähig sind, reichen die offenen Forderungen.
Auf eine Titulierung oder Fälligstellung kommt es nicht an.

zu4.)
Laufende Verträge können Sie weiter bedienen, wenn keine Rückstände sind.
Worauf zielt die Frage ab?

zu5.)
Auto bleibt ihnen, wenn es für den Weg zur Arbeit benötigt wird.
Ansonsten schert sich ein IV/TH  auch nicht um so einen betagten Wagen.

Der BSV wird durch den IV aufgelöst werden, da er Guthaben darstellt.
Sie können mit Ihrem AG  auch klären, dass Sie für die zeit des verfahrens keine VL erhalten.

zu6.)
Bis zur Eröffnung dauert es 1-2 Monate.
M.E. ist der Schuldenregler nicht mehr wirklich up to date, da einige Links nicht funktionieren.

zu 7.)
Das Verfahren selber 6-18 Monate.
Was Sie mit ihrem Unpfändbaren machen ist egal,außer sparen natürlich.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Satri

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Re: Fragen zur Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 07. Januar 2009, 22:59:28 »

Danke erstmal

Das Auto würde mir also bleiben ?

Was die gbr angeht in wiefern lassen ? Das ganze ist ein Bandgefüge wo irgndwann eventuell mal der lebensunterhalt bzw gutes Nebeneinkommen erhielt werden soll.

Hatte später mein Anfangspost nochmal geändert. Was passiert mit meinen Sachen wie Handy pc etc können die mir weg genommen werden ? Sind alle nicht sehr viel Wert

 

Zu der vaterschaftssache die Mutter verklagt mich auf Anerkennung.:
« Letzte Änderung: 07. Januar 2009, 23:02:48 von Satri »
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Insokalle

Re: Fragen zur Privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 09. Januar 2009, 17:05:29 »

Hallo,

es empfiehlt sich unbedingt, die Angelegenheiten der GbR vor einem Insolvenzantrag zu regeln, vor allem dann, wenn sie offenbar im größeren Umfang tätig wird/werden soll. Die Beteiligung an der GbR ist ein Vermögenswert, den Sie im Insolvenzantrag angeben müssen. Gibt es einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag? Wenn nicht, bzw. wenn dort keine andere Regelung getroffen ist, wird die Gesellschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters aufgelöst, § 728 BGB. Danach findet eine Auseinandersetzung des Gesellschaftsvermögens ggf. in Form der Liquidation statt, § 730 BGB. Ergibt sich Guthaben, dass auf Sie entfällt, fließt dieses an den Insolvenzverwalter. Gehören Ihnen Teile des Equipments persönlich, wird der Verwalter sie u.U. verwerten.
Sie sollten diese Problematik mit Ihren Kollegen und Steuerberater/RA besprechen, damit es kein böses Erwachen gibt.

Sind PC und Handy nahezu wertlos, hat auch der Verwalter normalerweise kein Interesse daran.

MfG
Gespeichert
 
 

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