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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Freigabe einer Liegenschaft aus dem Insolvenzbeschlag  (Gelesen 3306 mal)

strubel

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Freigabe einer Liegenschaft aus dem Insolvenzbeschlag
« am: 24. Juli 2014, 10:16:57 »

Schönen guten Tag!
Seit Ende Juni 2014 bin ich auf Anraten der Schuldnerberatung der Caritas in die Insolvenz gegangen.
Schuldenhöhe ca.77000.-
Darin enthalten ist ein gemeinsames Haus dass mir und Exmann gehört.
Die Schuldenbelastung die noch da ist,ist höher als der Wert des Hauses.
Aktueller Verkehrswert 60.000.- Schulden auf dem Haus noch ca.70.000.-
Dass kam zustande weil man noch mehr Geld aufgenommen hatte für Reparaturen,Möbel ect.
Nun schreibt mir der Insolvenzverwalter dass die Liegenschaft üerbelastet ist.Sie wird daher aus dem Insolvenzbeschlag herausgenommen.
Damit verbunden sind stehende Tragungen von Abgaben und Kosten.
Mich würde interessieren was dies genau für mich heisst.
ich bin ja wegen den Schulden in Insolvenz gegangen,ich könnte keinerlei Dinge die mit dem Haus zu zahlen wären aufbringen.
Ich bekomme Hartz 4.
Soweit ich weiss zahlt auch mein Exmann nichts mehr was das Haus anbelangt.
Es wird wohl in nächster Zukunft versteigert werden.
Es werden aber Schulden übrig bleiben.
Kann mir jemand näher erläutern was dass für mich heisst?
Muss ich nun wieder damit rechnen dass der Gerichtsvllzieher vor der Tür stehen könnte?
Die Schulden sind also jetzt nicht mehr mit in der Insolvenz,oder was heisst dass genau?
Was wird mit den Schulden die übrig bleiben nach dem Versteigern des Hauses?
Ich muss sagen ich habe auch keinen Zutritt mehr zu dem Haus da mein Exmann das Schloss ausgewechselt hat.
Vielen Dank für alle Antworten
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Maurice Garin

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Re: Freigabe einer Liegenschaft aus dem Insolvenzbeschlag
« Antwort #1 am: 24. Juli 2014, 11:28:47 »

Die Freigabe bedeutet, dass der Insolvenzverwalter mit der Immobilie nichts mehr zu tun hat. Zusammen mit Ihrem Mann sind Sie für alle Rechte und Pflichten wieder selber zuständig. Das betrifft aber nur die laufenden Kosten wie Grundsteuer, Reparaturen, etc.

Die Schulden im Zusammenhang mit dem Haus müssen Sie nicht zahlen, die fallen in die Insolvenz und irgendwann unter die Restschuldbefreiung. Die Bank kann dafür von Ihnen nichts mehr verlangen. Sie kann aber das Haus versteigern und den Erlös vereinnahmen.

Wie wird das Haus denn derzeit genutzt? Wenn es der Mann bewohnt, dann können Sie für Ihren Anteil ggf. Miete verlangen. Bzw. sollte der sich um die laufenden Kosten kümmern.

Eine baldige Zwangsversteigerung ist das Beste, was Ihnen passieren kann. Dann sind Sie die Hütte los und die Schulden fallen unter die Restschuldbefreiung.
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strubel

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Re: Freigabe einer Liegenschaft aus dem Insolvenzbeschlag
« Antwort #2 am: 24. Juli 2014, 11:51:35 »

Ganz herzlichen Dank für die Antwort
Das Haus wurde zuletzt von mir bewohnt nachdem mein Exmann mich mit all dem Gerümpel ect. allein liess und über Nach verschwand.
Vereinbart dass wenn ich ausgezogen bin,dass er einen Container kommen lässt das Haus geräumt wird.
Nun ja,ich zog dann aus als ich eine Wohnung hatte.
Bis dahin hatte ich noch Zugang zum Haus.
Ich hatte noch nicht alle Sachen aus dem haus geholt, da wechselte er über Nacht das Schloss aus,so dass ich nicht mehr reinkam und meine restlichen Sachen zunächst nicht rausholen konnte.
Ich hab dann rausgefunden dass er das Schloss der Garage ausgebaut hatte und in der Haustür rein.Da hatte ich eine Woche Zeit auszuziehen weil ich wusste dann kommt er wieder von der Arbeit.
Natürlich wechselte er dann das Schloss wieder aus,ich habe seitdem keinen Zutritt mehr zu dem Haus.
Das Haus verwahrlost,er macht nichts,er hat nicht mal das Zeug dass noch drin war rausgeholt.
und dass seit knapp 2 Jahren.
Er zahlt nichts mehr,hat die Ratenzahlung eingestellt,er betritt das Haus aber anscheinend auch nicht lässt es im wahrsten Sinne des Wortes vermodern.
Zudem hat er im Winter die geöffneten Fenster(Kippstellung) nicht zugemacht.
ich weiss nicht ob schon Leitungen kaputt sind.
Vorschlag das Haus zu verkaufen scheiterte.
Nun muss man abwarten was die Bank macht.
Vielen Dank jetzt bin ich etwas erleichterter

Reparaturkosten die anfallen würden kann er nachdem er mir das Schloss auswechselte wohl nicht mehr auf mich abwälzen?
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Maurice Garin

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Re: Freigabe einer Liegenschaft aus dem Insolvenzbeschlag
« Antwort #3 am: 25. Juli 2014, 08:47:54 »

Reparaturkosten die anfallen würden kann er nachdem er mir das Schloss auswechselte wohl nicht mehr auf mich abwälzen?

Ob Reparaturen durchgeführt werden entscheidet der Eigentümer. Macht er nix, dann verfällt die Hütte. Das ist grds. nicht verboten. Erst wenn Gefahren für die Allgemeinheit auftreten, weil z.B. Steine auf die Straße fallen, dann muß man was machen. Und da würden Sie als Miteigentümerin mit im Boot sitzen.

Es fallen aber trotzdem noch weiter Kosten an, wie Grundsteuer, Gebühren, etc. Da sind Sie als Miteigentümerin nach wie vor in der Haftung. Diese Beträge fallen wg. der Freigabe der Immobilie auch nicht in die Insolvenz.

Sie müssen also hoffen, dass möglichst schnell jemand das Haus ersteigert.
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