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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Freigegebender Betrieb plötzlich in Not, Aufträge fallen aus. Was geht?  (Gelesen 2445 mal)

Lissi

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Ich befinde mich im Regelinsolvenzverfahren, mein Betrieb wurde im Juli 2012 sehr flott freigegeben.

Auf unserem privaten Grundstück sanieren wir in Eigenleistung seit 1,5 Jahren eine kleine Scheune, die mir als Werkstatt/ Laden dienen soll. Ich zahle dafür gewerbliche Miete und das Objekt wird dadurch abgezahlt.
Mein Betrieb läuft innerhalb dieser Zeit mit etlichen Provisorien weiter.
Ich habe neben privaten Kunden einen gewerblichen Kunden, der mir seit 11 Jahren durchgehend Aufträge erteilt.
Diese Aufträge decken die Fixkosten ab, oft bleibt auch mehr hängen. Weiterhin habe ich Privatkunden, die ich bediene.
In den letzten Jahren sind die privaten Aufträge zurückgegangen, während der laufenden Insolvenz habe ich aber stets den Dauerauftragskunden bedienen können.

Just in dem Moment, in dem ich meine Werkstatt endlich "eröffne" und mit kleineren Werbemaßnahmen wieder auf mich aufmerksam mache stoppt der gerwerbliche Kunde quasi übernacht die Aufträge :shock:  .
Offiziell heisst es, dass bis auf weiteres pausiert wird. Was sich hinter den Kulissen tatsächlich abspielt, weiß ich nicht und ist für mich nichteinmal interessant. Ich weiß, dass ich ohne diese Aufträge innerhalb weniger Wochen geschäftlich total wegknicke und ich werde sicher nicht warten, bis man mich auftragsmässig wieder mit einbezieht.

Mein Freund und ich haben nun verschiedene Optionen und Maßnahmen zusammangekramt, die ich hier gleich mal aufliste.
Wäre sehr erfreulich, wenn sich daraus etwas sinnvolles stricken lässt mit Ihrer / Eurer Hilfe:

-Die Werkstatt ist so ausgestattet, dass sie problemlos als Ferienhaus vermietet werden kann.
Einige abschliessende Arbeiten wären zu machen und dann könnten wir sie im absolut gehobenen, individuellen  Bereich anbieten. Bedarf im touristischen Sinne ist da   :smoke: .
( Wir hatten ursprünglich in  die mittlere Zukunft mit eiesem "Projekt" gedacht, aber umsetzbar wäre es quasi sofort ).

Wir haben 2 Kinder, eines ist Halbwaise und ich bin alleine sorgeberechtigt (5 Jahre alt).
-Unser gemeinsamer Sohn ist 7 Monate alt und wenn ich mich richtig erinnere bin ich im Sinne der Obliegenheiten unter diesen Umständen nicht verpflichtet einer Arbeit nachzugehen?
( es ist zwar völlig unwichtig, aber ich liebe meinen Job und würde nur sehr ungerne "Nur-Hausfrau" sein. 
 Unter diesen Umständen allerdings würde ich den Schwenk "für nen guten Zweck" gerne machen. Einige andere  Frauen hätten vermutlich schon jubelnd das geschäftliche Handtuch geschmissen...  ).

-Mein Freund ist selbständig in einem Heilberuf und sucht händeringend nach einer vertrauenswürdigen Aushilfskraft für Telefon und Bürotätigkeiten.  Wir haben überlegt, ob ich das sein könnte.
Für mich wäre das eine Option, wenn ich dadurch aus der PKV in die gesetzliche wechseln könnte.
Das wäre sozusagen der Hit!  Allerdings wäre es ein Minijob. 

-Ich habe geschäftlich einiges, was Insolvenzmasse ist und anderes, was ich später nach der Freigabe erworben habe.
Sollte ich nun meinen Betrieb schliessen, könnte ich und müsste ich alles zu Geld machen.
Neben einigen kleineren " Maschinchen" ( Druckluftkompressor, Polsternähmaschine, Werkzeuge, ... )die mein Freund sicher gerne herauskaufen würde habe ich noch einen Lieferwagen.
Der eine oder andere erinnert sich vielleicht, dass dieser Wagen seinerzeit mit Ablauf des Leasingvertrages und mit zu eröffnender Insolvenz verkauft wurde und ich ihn dann mit Zustimmung des IV spontan (tatsächlich!) zurückgekauft habe.  Dieses Auto habe ich immernoch nicht bezahlt. Ich würde als erste Tat versuchen, es zu verkaufen- egal ob ich den Betrieb erhalte oder nicht.  Ich bin bei derzeitiger Auftragslage nicht drauf angewiesen und kann innerhalb der Familie Fahrzeuge für Transport und Montage leihen sofern nötig.

Für mich persönlich ist mein Beruf ( im weitesten Sinne)  sehr wichtig, da hängt wirklich eine Menge Herz  und Leidenschaft drin.
-Ich habe überlegt, ob es möglich wäre, eine Selbständigkeit als Kleinunternehmer zu führen?
Würde ich dann ebenso wie jetzt einen vereinbarten Abführungsbetrag leisten oder wäre ich wegen zB Geringfügigkeit ( nur mal so laienhaft in den Raum geworfen)  davon befreit?
Ich würde ungerne arbeiten um ausschliesslich einen Abführungsbetrag zu erwirtschaften.

-Denkbar wäre so etwas wie zB fahrende Stoffhändlerin - weil ich kürzlich einen Grundstock an Bekleidungsstoffen eingekauft habe   :neutral:.
Oder auch Anfertigen und Vertrieb von Taschen, oder oder oder.
Könnte mein Freund ein solches Gewerbe führen und ich fertige ihm diese Dinge an, die er dann vertreibt?
Vermutlich würde mir niemand glauben, dass ich sie unentgeltlich aus reiner Freude an der Sache anfertige. ( was Waldi dazu denkt interessiert mich wirklich gar nicht. Tut mir leid, aber ... nee...)

Andere Option:
-Ich melde mich arbeitslos und vielleicht begegnet mir mein Traumjob der auch noch zeitlich mit der Familie vereinbar wäre  :lollol:      ....und wenn nicht, dann rutsche ich wenigstens über diese Option in die GKV wenn ich das richtig sehe - da hätte ich auch nichts gegen einzuwenden.

-Wenn alle Stricke reissen und es auch die Obliegenheiten nicht verletzt  dann würde ich mich dazu hinreissen lassen einfach nur Hausfrau und Mutter an der Seite eines gutverdienenden Freundes zu sein  und ich lasse den IV nen guten Mann sein... aber - man darf mir gerne ein nasses Tuch auf die Stirn legen-  ich kann mir das so gar nicht vorstellen...

-Ob ich versuchen soll, den Betrieb zu erhalten... ich weiß es nicht.  Hier geht es echt nur um Wochen, in denen mir alles komplett aus den Händen gleiten kann... vermutlich wird  :heulen: .








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Insokalle

Re: Freigegebender Betrieb plötzlich in Not, Aufträge fallen aus. Was geht?
« Antwort #1 am: 12. September 2013, 19:29:30 »

Das Insolvenzverfahren ist also noch nicht aufgehoben?
Was Sie konkret aus betrieblicher Sicht machen können ist hier wohl eher schwer zu beurteilen ohne ganz genaue Kenntnisse.

Aber einige Punkte wären mE zu bedenken:
Wenn Sie den Laden einstellen, sind die betrieblich genutzten Gegenstände nicht mehr unpfändbar. Sie gehören zur Insolvenzmasse. Sie dürften sie nicht mehr verkaufen sondern der IV ist dafür zuständig.

Wenn Sie (ggf. mit den Werkzeugen) eine andere selbständige Tätigkeit ausüben, wäre mE eine erneute Freigabe der Tätigkeit notwendig.

Ich bin absolut kein Anhänger davon, dass Familienangehörige, Freunde usw. ein Gewerbe anmelden, bei denen man dann angestellt ist. In Ihrem Fall sollte er es sich zweimal überlegen und vorher unbedingt auch die steuerlichen Konsequenzen bedenken, vor allem falls er jetzt einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen sollte.

Sie haben zwei unterhaltsberechtigte Personen und zahlen trotzdem noch einen Betrag über § 295 Abs. 2 InsO in die Masse?

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