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Autor Thema: Gemeinsame Wohnung  (Gelesen 1560 mal)

Lutz1

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Gemeinsame Wohnung
« am: 31. Januar 2011, 13:46:03 »

Hallo zusammen,
ich habe ein Problem. Meine Ehefrau ich ich haben uns getrent und wir befinden uns im Trennungsjahr. Nun habe ich seit geraumer Zeit eine Neue Partnerin, bei der ich auch gemeldet bin. In naher Zukunft werden wir allerdings ind eine größere umziehen müssen, da die jetzige für 2 Personen zu klein ist.
Ich habe vom TH und vom Gericht die Nchricht erhalten das die EP am 10.0.2011 bei mir zu ende ist. Meine Partnerin ist mit Ihrer "Regelinso" im November komplett durch. Nun meine Frage: hat das zusammen ziehen (Mietvertrag würde dann auf beider Namen laufen und unterschrieben) einen Nachteiel auf einen von uns, müssen wir das beim jeweiligen TH angeben. Wir wirkt sich die Pfändungsgrenze beim Unterhaltspflichtige Kind aus. Ich muß für meinen Sohn Unterhalt zahlen. Werden im zweifelsfall unsere beiden Gehälter vom TH und Gericht zusammengelegt.Dazu sein gesagt, das jeder sein Verdienst hat, sein eigenes Konto und eigene monatliche Verpflichtungen. Es wird aber auch gemeinsame Verpflichtungen geben.

Ich würde mich sehr über Antworten freuen. Vielen dank,

Lutz1
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Fallera

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Re: Gemeinsame Wohnung
« Antwort #1 am: 31. Januar 2011, 15:16:46 »

Nein, es wirkt sich nicht negativ aus und Ihre Gehälter werden auch nicht zusammengerechnet. An Ihrem pfändbaren Einkommen ändert sich durch das zusammenziehen nichts!
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