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Autor Thema: genossenschaftsanteile bei PI??Kündigund der Whg?  (Gelesen 2200 mal)

marysue

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genossenschaftsanteile bei PI??Kündigund der Whg?
« am: 20. Oktober 2009, 20:05:31 »

hallo...
ich stehe kurz vor der privatinsolvenz d.h.der antrag wurde letzte woche beim gericht abgegen..durch die schuldnerberatung wurde ich eigentlich aufgeklärt und habe auch viel hier nachgelesen..trotz allem habe ich offene fragen und hoffe das sie mir hier beantwortet werden...
ich bin mieter einer wohnungsgesellschaft und habe eine sicherheitsleistung hinterlegt..ist das nun ein genossenschaftsanteil da es eine wohnungsgesellschaft ist?und wenn ja dann wird doch der genossenschaftsanteil vom treuhänder gepfändet?!und das würde heißen ich bekäme die kündigung!!

ich danke im vorraus für eine helfende antwort

lg marysue
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paps

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Re: genossenschaftsanteile bei PI??Kündigund der Whg?
« Antwort #1 am: 20. Oktober 2009, 23:21:19 »

Wie ist die Rechtsform der Wohnungsgesellschaft?
GmbH oder Genossenschaft?

Geht man von der Formulierung "Sicherheitsleistung" aus, dürfte es sich um eine normale Kaution handeln.
Die wäre erst bei Auszug fällig.
« Letzte Änderung: 20. Oktober 2009, 23:23:17 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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marysue

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Re: genossenschaftsanteile bei PI??Kündigund der Whg?
« Antwort #2 am: 21. Oktober 2009, 01:22:22 »

vielen dank für die schnelle antwort...

rechtsform??
da steh nichts von gmbh oder genossenschaft...wo steht das?im mietvertrag?sorry habe da keine ahnung...
im vertrag steht: gemeinnützige wohnungsbau-und wohnungsförderungsgesellschaft der stadtxxx mbh..

belastet mich jetzt ein bißchen weil ich angst habe vor einer kündigung,habe 2 kleine kiddies und könnte mir nen umzug/neue wohnung niemals leisten...
meine schuldnerberaterin hat beim insolvenzantrag angeben das ich genossenschaftsanteile habe,und meine vermieter eben eine wohnungsbaugesellschaft ist..

lg
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marysue

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Re: genossenschaftsanteile bei PI??Kündigund der Whg?
« Antwort #3 am: 21. Oktober 2009, 01:30:15 »

rechtsform ist GmbH....
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paps

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Re: genossenschaftsanteile bei PI??Kündigund der Whg?
« Antwort #4 am: 21. Oktober 2009, 18:31:32 »

Da sollte sich ihr Berater ziemlich vertan haben.
Eine Genossenschaft müßte  nämlich so heißen und sollte auf e.G. enden.

Es handelt sich also um eine normale Mietkaution, die wie gesagt beim Auszug erst fällig wird.

Eine Kündigung des Mietverhältnisses allein wegen der Inso ist unzulässig.

Sobald ihnen das Aktenzeichen bekannt ist, sollten Sie gegenüber dem Gericht diese kleine Unrichtigkeit aufklären.
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marysue

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Re: genossenschaftsanteile bei PI??Kündigund der Whg?
« Antwort #5 am: 21. Oktober 2009, 18:35:32 »

vielen dank für die antwort....

so bin ich nun wenigstens ein bißchen beruhigter....

lg marysue
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