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Autor Thema: haben wir damit unsere pflicht erfüllt?  (Gelesen 1689 mal)

Momo72

haben wir damit unsere pflicht erfüllt?
« am: 17. April 2012, 12:07:19 »

hallo liebe foris

mein mann ist im eröffneten PI verfahen. er hat vor kurzem ein auto abgemeldet und steuern zurückbekommen. die muß er ja an den TH abgeben, genauso hat er ein guthaben von seiner stromabrechnung, das ja auch an abgegeben werden muß. nun haben wir schon vor wochen den TH unterrichtet und ihn gebeten uns die bankverbindung mitzuteilen um diese sachen zu überweisen. leider kommt da von ihm nix. nun meine frage: haben wir nun die pflicht da immer wieder hinterherzulaufen oder haben wir damit das wir es dem TH mitgeteilt haben unsere pflicht und schuldigkeit getan?
wir sind ja wirklich gewillt das geld abzugeben, nur leider wissen wir nicht so recht wohin.

gruß momo
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Insoman

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Re: haben wir damit unsere pflicht erfüllt?
« Antwort #1 am: 17. April 2012, 12:30:27 »

Ihre Mitwirkungspflicht haben Sie soweit erfüllt.
Über die Beträge dürfen sie trotzdem nicht frei verfügen.
Deponieren Sie das Geld und warten Sie auf die Zahlungsaufforderung.
Um auf der sicheren Seite zu sein, könnten Sie einen Bericht erstellen und ans Gericht schicken, damit der Sachverhalt Eingang in Ihre Insolvenzakte findet.
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Momo72

Re: haben wir damit unsere pflicht erfüllt?
« Antwort #2 am: 17. April 2012, 22:03:47 »

ja das geld liegt bei meinem mann auf dem konto und wartet drauf das er es überweisen kann.

das mit dem bericht ist eine gute idee das werden wir machen
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