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Autor Thema: Hilfe!  (Gelesen 2141 mal)

mcm

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Hilfe!
« am: 04. Oktober 2007, 20:01:00 »

Hallo! Mein Lebenspartner und ich haben uns getrennt, dass heisst, dass ich nun nicht mehr Mietfrei bei ihm wohnen kann und nächste Woche eine eigene Wohnung beziehe, zusammen mit meinem Sohn.
Die Lauferei zum Amt hatte ich schon und bekomme auch Leistungen.

Nun meine Frage:
wenn ich nun einen Job auf freiberuflicher Basis annehmen würde, bei dem ich ca. 400,- verdiene, wie ist das und wie wirkt sich das auf die Inso aus?

Wenn ich nun eine Festanstellung annehmen würde, bei der ich z.B. 1350,- verdienen würde, wie ist das dann mit Inso? Die Pfändungsgrenze liegt bei etwa 1280 mit Kind, glaube ich. Ist das Richtig? Wird z.B. Miete und Mietnebenkosten angerechnet, ebenso wie Kinderbetreuungskosten die ich dann für meinen Sohn benötige?
Oder heisst das, ich verdiene 1350,-
abzüglich Pfändungen        -         70
und was jetzt noch bleibt davon muss ich Miete, Nebenkosten, Heizung, Auto, Essen, Kleidung... alles zahlen.  Weil dann müsste ich ja von nur 395,- leben (für Essen und Trinken und Kleidung und tanken) und das mit Kind. Wie soll das denn gehen?
Bitte antwortet mir bald, ich muss morgen eine Entscheidung fällen!

(Sorry, ist sehr kurzfristig, aber mir wurden die Jobs auch so kurzfristig angeboten)

Gespeichert
 

paps

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Re: Hilfe!
« Antwort #1 am: 06. Oktober 2007, 18:15:03 »

Die Pfändungsfreigrenze liegt bei 1359,99.  :thumbup:

Verdienen Sie z.B. 1.500,- Netto, würden 72,05 abzuführen sein.

Mit diesem Betrag müssen Sie alle notwendigen Kosten bestreiten.

Sollten Sie nur freiberufliches Einkommen haben, dann sollten Sie nach SGB Unterstützung zum Lebensunterhalt beantragen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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