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Autor Thema: Hilfe bei der Berechnung des Nettoeinkommens  (Gelesen 2424 mal)

horstkevin

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Hilfe bei der Berechnung des Nettoeinkommens
« am: 04. Juni 2012, 15:30:28 »

Hallo zusammen,

ich würde mich freuen, wenn mir jemand bei der Berechnung meines Nettoeinkommens für den nächsten Monat hilfreich unter die Arme greifen könnte. Ich suche mir schon einen Wolf nach einem für mich verständlichem Onlinerechner, aber irgendwie finde ich nichts was ein einigermassen sinnvolles Ergebnis liefert.
Ich befinde mich im eröffneten IK Verfahren und habe heute von meinem Arbeitgeber eine einmalige Prämie zum Abbau meiner zahlreichen Überstunden angeboten bekommen. Um zu wissen, ob sich das lohnt dieses Angebot anzunehmen möchte ich gerne wissen, was unterm Strich dabei herauskommt. Der zuständige Mitarbeiter vom Lohnbüro hat momentan keine Zeit mir entsprechende Zahlen zu liefern :heulen:

Es geht um folgende Eckdaten:

Bruttoeinkommen 4.500 EUR
einmalige Brutto Prämienzahlung für Überstunden 2.000 EUR , also 1.000 EUR die für mich übrig bleiben, oder ?
Lohnsteuerklasse 3
Kirchensteuerpflichtig
3 unterhaltsberechtigte Personen

Kann mir jemand einen Tip geben wie ich das berechnen kann bzw. sogar eine groben Nettobetrag nennen?

Vielen Dank im voraus!



« Letzte Änderung: 04. Juni 2012, 15:32:03 von horstkevin »
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Der_Alte

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Re: Hilfe bei der Berechnung des Nettoeinkommens
« Antwort #1 am: 04. Juni 2012, 19:25:58 »

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Der_Alte

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Re: Hilfe bei der Berechnung des Nettoeinkommens
« Antwort #2 am: 04. Juni 2012, 19:29:41 »

Wenn ich das durchlaufen lasse kommt heraus:

Bei einem Nettoeinkommen von 3202.51 EURO und 3 Unterhaltspflicht(en) ergibt sich ein pfändbarer Betrag von 439.09 EURO.
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horstkevin

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Re: Hilfe bei der Berechnung des Nettoeinkommens
« Antwort #3 am: 04. Juni 2012, 20:03:07 »

Danke!
Ich glaube, ich habe es geschnallt  :thumbup:
Ich muss das normale Bruttoeinkommen + die komplette Prämie als Lohnbrutto nehmen.
Davon die mit dem Brutto/Netto Rechner ausgerechneten Werte in den Pfändungsrechner eingeben und dort in die Zeile <./. Beträge gem. § 850a Nr. 1> die Hälfte der Bruttoprämie eintragen. Den jetzt ausgerechneten Pfändungsbetrag ziehe ich dann von dem oben ausgerechneten Netto ab.
Richtig oder noch einen Denkfehler ?

Vielen Dank auf jeden Fall erstmal!
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Der_Alte

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Re: Hilfe bei der Berechnung des Nettoeinkommens
« Antwort #4 am: 04. Juni 2012, 20:25:12 »

Völlig richtig  :thumbup:
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horstkevin

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Re: Hilfe bei der Berechnung des Nettoeinkommens
« Antwort #5 am: 04. Juni 2012, 20:35:30 »

Das war ja einfach  :whistle:
Im Ernst, vielen lieben Dank !
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