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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Ich weiß echt nicht mehr weiter brauche dringend einen Rat  (Gelesen 3222 mal)

Benjamin26

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Ich weiß echt nicht mehr weiter brauche dringend einen Rat
« am: 04. September 2011, 11:48:41 »

Guten Morgen zusammen,

ich brauche dringend Hilfe. Mein Insolvenzverfahren wurde letzes Jahr eröffnet. Bin noch nicht in der Wohlverhaltensperiode.
Und habe jetzt ein Problem und brauche dringend Hilfe. Ich habe eine Tochter 5 Jahre alt für die 7500,00 Euro rückständiher Unterhalt ohne Delikt angemeledet wurden. Sind also nach der Inso weg so weit ich weiß.

Allerdings hat sich nun anhand meiner Unterlagen fest gestellt das ich Forderungshöhe nicht stimmt und nur eine Forderung von ca. 2500,00 Euro besteht. Prüftermin war schon lange. Forderung wurde werde von mir noch vom Insolvenzverwalter bestritten.

Nun habe ich meinem Insolvenzverwalter die Unterlagen gezeigt. Ich habe eine ganze Zeit ans Jugendamt Unterhalt gezahlt habe aber selber auch den Überblick verloren. Anspruch ist zu zusagen übergegangen. Jetzt habe ich meinem Insolvenzverwalter die Unterlagen geschickt.

Er weißt das aber zurück und teilt mit das die Forderung nicht mehr abänderbar sei da sie festegestellt wurde im Prüftermin. Es bestehen auch vollstreckbare Titel gegen mich aber ca. nur in einer Höhe von 1000 Euro. Mir ist schon klar das es schwer ist weil ein Unterhaltstitel besteht zu prüfen wie viel Rückstände bestehen und auch der Insolvenzverwalter weisst jede Schuld von sich er sagt das es ja hätte sein können das diese Forderung besteht da nun mal ein Unterhaltstitel besteht und ich in dem Fall hätte beweisen müssen das ich gezahlt habe. Also umgekehrte Beweislast.

1) Ist es richtig das der Tabelleneintrag nicht mehr abänderbar ist?

2)Trifft den Insolvenzverwalter keine Schuld, weil er der Forderung zugestimmt hat?

3.) Habe mal gegoogelt.Was ist mit Eintragungsberichtigung, analog §§ 319, 320 ZPO . Falscher Tabelleneintrag. Kann man da was machen oder greift das er nach Versagung der Restschuldbefreinung? Also wenn wieder vollstreckt werden soll? Oder auch im Insolvenzverfahren?


Bitte ich brauche ganz dringend einen Rat ich weiß echt nicht mehr weiter. Und einen Anwalt kann ich mir echt nicht leisten.

Danke.
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paps

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Re: Ich weiß echt nicht mehr weiter brauche dringend einen Rat
« Antwort #1 am: 04. September 2011, 11:56:26 »

Wenn die Forderung geprüft und durch das Gericht anerkannt wurde, besteht keine Möglichkeit mehr, die Tabelle dahingehend zu berichtigen.

Möglich wäre aber, dass der Gläubiger einen Teil seiner Forderung als erledigt meldet.
Dazu müssten Sie sich also außerhalb des Verfahrens mit dem Gläubiger auseinandersetzen.
Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn Sie eventuell vorzeitig die RSB anstreben.

Da aber kein deliktischer Charakter angemeldet wurde, verliert diese Unterhaltsforderung nach Erteilung der RSB ihre Durchsetzbarkeit.
Insofern ist also für Sie nichts Negatives zu erwarten.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Benjamin26

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Re: Ich weiß echt nicht mehr weiter brauche dringend einen Rat
« Antwort #2 am: 04. September 2011, 13:02:45 »

Super! Ich danke Ihnen.

Und was ist das mit Habe mal gegoogelt.Was ist mit Eintragungsberichtigung, analog §§ 319, 320 ZPO . Falscher Tabelleneintrag? Sagt Ihnen das auch etwas? Wenn die RSB versagt werden sollte was ich nicht hoffe kann ich dann noch etwas gegen die Forderung machen?

Wie gesagt ich gehe nicht davon aus das es zu einer Versagung kommen wird da laut meinem Insolvenzverwalter alles gut läuft. Sagen es wir mal so habe echt einen guten Insolvenzverwalter erwischt.

Kann meine Exfreundin den hier noch ein Delikt nachmelden habe mich da auch mal mit meinem Verwalter drüber geredet er meinte das es bis zum Schlusstermin gehen würde.

Sicherlich wird dann aber wenn es zu einer Nachmeldung und Verhandlung kommen wird sicher der Teil der an das Jugendamt gezahlt wurd enicht als Delkit angesehen da ja eigentlich kein Anspruch gegeben war oder?

Diese Forum ist echt spitze! Vielen Dank°°°°
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Insokalle

Re: Ich weiß echt nicht mehr weiter brauche dringend einen Rat
« Antwort #3 am: 04. September 2011, 19:51:38 »

1. Änderungen nach §§ 319, 320 ZPO betreffen offensichtliche Unrichtigkeiten bei der Eintragung in die Tabelle, wie z.B. Schreibfehler. Das ist bei Ihnen nicht der Fall, bringt Ihnen also nichts.
Es gibt in engen Grenzen Möglichkeiten, gegen einen rechtskräftigen Titel vorzugehen. Aber ohne rechtliche Hilfe kommen Sie da nicht weiter, da es sehr kompliziert werden kann.

2. Es ist richtig, bis zum Schlusstermin könnte die deliktische Forderung nachgemeldet werden. Die wäre in einem nachträglichen Prüfungstermin zu prüfen. Aber dann können Sie die Forderung oder auch nur das Merkmal vbuH bestreiten.

3. Den letzten Teil habe ich nicht verstanden. Delikt bleibt Delikt, egal, ob das Jugendamt eingesprungen ist oder nicht.

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Anna1986

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Re: Ich weiß echt nicht mehr weiter brauche dringend einen Rat
« Antwort #4 am: 04. September 2011, 20:23:02 »

Hallo

also so wie ich das verstanden habe stehen 7500 Euro in der Insolvenztabelle. Ein Anspruch besteht aber nur tatsächlich für 2500 Euro. Weil der Rest, vermutlich vom kindesvater ans Jugendamt gezahlt wurde / sofern gezahlt wurde. Ich habe auch eine Tochter. Der Unterhaltsanspruch des Kindes geht dann auf das Juegendamt über weil   sie dort in Vorleistung treten.

Also ich würde sagen die Mutter der Kinder kann klagen auf vorsätzlichkeit für die kompletten 7500 euro   . da aber nur ein anspruch für tatsächlich 2500 Euro gegeben war, was sich ja jetzt scheinbar an den unterlagen des schuldners nach voll ziehen lässt  und der Rest dem jugendamt zusteht kann dem zu folge hier auch nur in einem gerichtsverfahren die vorsätzlichkeit für die 2500 Euro unterstellt werden. Das würde doch heissen 7500 euro stehen in der tabelle wovon 5000 euro der rsb unterliegen und 2500 euro bleiben aufgrund vorsätzlichkeit. (zumindest bei dem kind)

das jugendamt müsste für die 5000 euro eine gesonderte klage auf delikt erheben weil das geld eben nicht mehr dem kind sondern dem jugendamt zusteht?

oder sehe ich das falsch?
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paps

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Re: Ich weiß echt nicht mehr weiter brauche dringend einen Rat
« Antwort #5 am: 04. September 2011, 21:10:25 »

Nein, der Unterhalt steht dem Kind zu.
Als gesetzlicher Vertreter tritt die Mutter auf. Diese hat einen Teil der Forderungen an das Jugendamt abgetreten.
Dieses wiederum leistet durch Vorschuss und treibt dann beim Vater ein.
Insofern ist es eine Forderung.

Diese könnte nach Restforderung aus Sicht der Mutter und Vorschussleistung des JA gesplittet werden.

Aber unabhängig davon unterliegen beide Forderungen der RSB.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Anna1986

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Re: Ich weiß echt nicht mehr weiter brauche dringend einen Rat
« Antwort #6 am: 04. September 2011, 22:19:43 »

Richtig in erster Linie steht es dem Kind zu. Aber die Mutter hat die Rechte des Kindesunterhaltes an das Jugendamt abgetreten und das Geld vom Jugendamt bekommen. Somit hat das Kind seinen Anteil schon bekommen vom Jugendamt. Es kann aber doch nicht sein das hier der Anteil durch die Kindesmutter für das Kind geltend gemacht wird. Der Unterhalt steht in dem Sinne nun dem Amt zu.

Meiner Meinung nach hätte die Kindesmutter eine Forderrung anmelden müssen und das Jugendamt unabhängig davon auch eine. Die Mutter darf doch für ihr Kind keine Rechte mehr geltend machen die dem Kind nicht mehr zustehen weil das Kind diese schon in Vorleistung vom Jugendamt bekommen hat.

Der Unterhaltsanspruch ist auf das Jugendamt übergegangen das habe ich selbe in meiner Mitteilung über UVG stehen. Meiner Tochter steht das Geld auch nicht mehr zu wenn der Vater nicht zahlt sondern nun dem Jugendamt.

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Anna1986

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Re: Ich weiß echt nicht mehr weiter brauche dringend einen Rat
« Antwort #7 am: 04. September 2011, 22:23:40 »

Siehe auch hier:

Übergang von Ansprüchen

Wenn und solange das Kind die öffentliche Unterhaltsleistung erhält, geht dessen bürgerlich-rechtlicher Unterhaltsanspruch, den es gegen den anderen Elternteil hat, nicht verloren. Das Kind kann allerdings bis zur Höhe der öffentlichen Unterhaltsleistung nicht mehr selbst über diesen Anspruch verfügen; denn sobald es die öffentliche Unterhaltsleistung erhält, geht sein bürgerlich-rechtlicher Unterhaltsanspruch kraft Gesetzes („automatisch“) auf das zuständige Bundesland, vertreten durch die jeweilige Unterhaltsvorschusskasse, über (cessio legis), es sei denn, der andere Elternteil wäre nicht leistungsfähig. Ist aber der Unterhaltsanspruch übergegangen, kann der andere Elternteil nicht mehr mit befreiender Wirkung Unterhalt an sein Kind zahlen. „Mit befreiender Wirkung“ bedeutet, dass er von seiner Unterhaltsschuld für den jeweiligen Monat nur dann befreit wird, wenn er seine Unterhaltszahlung an die Unterhaltsvorschusskasse leistet. Anders ausgedrückt: Sollte er seine Unterhaltszahlungen für diejenigen Monate, während der das Kind Leistungen nach dem UVG erhält, an das Kind zahlen (z. B. indem er den Betrag an die Mutter überweist), so bleibt seine Unterhaltspflicht für die jeweiligen Monate trotzdem noch bestehen. Er hätte dann seine Unterhaltszahlungen zusätzlich noch an die Unterhaltsvorschusskasse zu entrichten

Dem Kind steht daher nur die Summe von 2500 euro zu der restbetrag dem amt.

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Maren_Coesfeld

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Re: Ich weiß echt nicht mehr weiter brauche dringend einen Rat
« Antwort #8 am: 04. September 2011, 23:18:29 »

Guten Abend zusammen,

ich muss Anna recht geben. Der Anspruch des Kindes geht auf die UVG Kasse also den zuständigen Kreis über. Das Kind hat seinen Unterhalt doch schon bekommen durch die UVG Kasse und hat daher kein Recht etwas doppelt geltend zu machen.
Hier muss man ganz klar unterscheiden, nicht die Mutter tritt den Anspruch ab sondern das Kind selber. Das steht sogar in den Leitlien des UVG.

Ich bin auch eine von diesen geprellten Müttern, mein Mann hat auch nie Kindesunterhalt gezahlt aber mir wurde auch shcon von amtswegen gesagt das meine Tochter keinen Anspruch mehr auf diese Leistungen hat.

Also hätte hier die Kindesmutter einen Anspruch anmelden müssen und die UVG Kasse einen gesonderten Anspruch.

Ich bin mir sicher wie Anna schon sagte das wenn eine Deliktforderung angemeldet wird nur die 2500 Euro zu tragen kommen um den Rest muss sich die UVG Kasse kümmern da das Geld nicht mehr dem Kind zu steht.

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Maren_Coesfeld

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Re: Ich weiß echt nicht mehr weiter brauche dringend einen Rat
« Antwort #9 am: 04. September 2011, 23:22:58 »

Ich habe da auch noch was

§ 7 Übergang von Ansprüchen des Berechtigten
(1) Hat der Berechtigte für die Zeit, für die ihm die Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz gezahlt wird, einen Unterhaltsanspruch gegen den Elternteil, bei dem er nicht lebt, oder einen Anspruch auf eine sonstige Leistung, die bei rechtzeitiger Gewährung nach § 2 Abs. 3 als Einkommen anzurechnen wäre, so geht dieser Anspruch in Höhe der Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf das Land über. Satz 1 gilt nicht, soweit ein Erstattungsanspruch nach den §§ 102 bis 105 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch besteht.

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paps

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Re: Ich weiß echt nicht mehr weiter brauche dringend einen Rat
« Antwort #10 am: 05. September 2011, 10:19:30 »

Nichts anderes habe ich doch geschrieben.

Wenn aber die Forderung bereits in der Höhe festgestellt wurde, ist es so gut wie unmöglich, eine Korrektur vorzunehmen.

Deshalb empfehlen erfahrene Nutzer, an den entsprechenden Terminen beim Gericht möglichst teilzunehmen. Dann könnten solche "Unrichtigkeiten" ausgeschlossen werden.
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Insokalle

Re: Ich weiß echt nicht mehr weiter brauche dringend einen Rat
« Antwort #11 am: 05. September 2011, 10:53:52 »

Ja, und die auf die UVK oder Jugendamt übergegangene Forderung ist nichts anderes als die Unterhaltsforderung des Kindes. Und auch die UVK oder das Jugendamt kann diese Forderung als unerlaubte Handlung anmelden so der BGH.
Ob die Voraussetzungen letztendlich erfüllt sind, steht wiederum auf einem ganz anderen Blatt.
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Maus1960

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Re: Ich weiß echt nicht mehr weiter brauche dringend einen Rat
« Antwort #12 am: 05. September 2011, 13:41:00 »

Hallo zusammen ich glaube es geht hier vor allem darum die Kindesmutter den ganzen Anspruch als Delikt durch gesetzt bekommt und da sage ich es mag zwar Summe x in der Tabelle geschrieben dem Kind stehen aber noch 2500 Euro zu sprich selbst wenn die Mutter auf den gesamt Betrag klagt also auf Delikt dürfe sie nur 2500 Euro durch kriegen . Den Rest müsste das Jugendamt schon selber einklagen. Weil dem Kind der Rest nicht mehr zu steht. Also ich glaube es geht um die Frage ob hier 2 deliktverhandlungen geführt Werden müssen eine von der Kindesmutter und eine vom Jugendamt. Ich sage ja! Die Mutter wird wohl keine forderrung die übergegangen ist auf Vorsätzlichkeit prüfen lassen können. Dem Schuldner geht es dich darum um die Mutter den gesamten Betrag auf vorsätzlichkeit geltend machen kann weil er vom Jugendamt anscheinend keine nachmeldung eines Delikts erwartet.

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Maren_Coesfeld

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Re: Ich weiß echt nicht mehr weiter brauche dringend einen Rat
« Antwort #13 am: 05. September 2011, 14:29:14 »

Richtig! Es muss 2 Klagen geben.

Die Unterhaltsvorschusskasse muss selber klagen tutr sie es nicht dürfte die Mutter wohl nur die 2500 euro durch gestezt bekommen als delikt
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paps

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Re: Ich weiß echt nicht mehr weiter brauche dringend einen Rat
« Antwort #14 am: 05. September 2011, 20:28:09 »

Die Mutter als gesetzlicher Vertreter des Kindes kann natürlich nur den Teil einklagen, der tatsächlich offen ist.
Ob das aber bei Leistungsunfähigkeit des Vaters als vorsätzlicher Delikt zu werten ist, steht noch in den Sternen.

Ist der Schlußtermin gewesen, geht eine nachträgliche Ummeldung als delektischer Charakter eh nicht mehr.
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