"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Im Insolvenzverfahren doch AG pfändet zuviel.  (Gelesen 1685 mal)

oliromi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Im Insolvenzverfahren doch AG pfändet zuviel.
« am: 28. Dezember 2010, 11:07:54 »

Guten Tag,

bin seit 2008 im Insolvenzverfahren.seit 2 Monaten wird mir vom Lohnbüro falsch gepfändet.
ich  getrenntlebend (sind noch verheiratet leben im trennungsjahr)  eine tochter mit 4 bezahle 330 € unterhaltplus den kindergarten von 109€ .meine nochehefrau bekommt kein unterhalt  da sie selbst arbeitet.

seit 2 monaten wird mir zuviel gepfändet.Lohnbüro scheint wohl zu übersehen das ich ein unterhaltspflichtiges kind habe.war gestern nochmals drin und da bekam ich dasselbe gesagt wie letzten monat "das ist schon richtig" - was kann ich tun? ich habe 1720€ nettolohn diesen monat und habe nur 1085,02€ ausbezahlt  bekommn .auch wenn ich allein wäre und kein unterhalt bezahlen würde ist das doch zuviel-mir müssten laut rechnung 1205,60€ bleiben..von diesen 1085,02 euro kann ich meine miete und unterhalt u. etc nicht bezahlen.

bitte gebt mir tipps, was ich evtl tun kann.

bedanke mich recht herzlich.

gruß oli


Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Im Insolvenzverfahren doch AG pfändet zuviel.
« Antwort #1 am: 28. Dezember 2010, 11:57:32 »

Guten Morgen,

Ich sehe das so, dass sie 2 Unterhaltsberechtigte Personen haben! Ihre Noch Ehefrau und Ihre Tochter!

Somit dürften bei einem Netto von 1.720 EUR nur 63,01 EUR gepfändet werden!

Liegen Unterhaltsrückstände vor? Bzw. lassen sie sich vom Lohnbüro mal die Rechnung zeigen / erklären!

Wenn gar nichts hilft, lassen sie Ihren pfändbaren Betrag vom zuständigen Amtsgericht korrekt bestimmen!
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz