"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Immobilie in der Insolvenz  (Gelesen 1642 mal)

Guenter648

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Immobilie in der Insolvenz
« am: 02. Juli 2012, 14:56:15 »

Mein Bruder will Insolvenzantrag stellen. Sein Haus ist im Grundbuch zu 50% auf ihn und zu 50% auf seine Ehefrau eingetragen.Der Verkehrswert des Hauses ist ungefähr so hoch wie die Grundbuchschulden.
Beide mmöchten das Haus gern behalten und seine Ehefrau will die Bank weiterhin bedienen.
Frage: 1. Kann der Insolvenzverwalter den 50%igen Anteil verwerten und wie könnte das aussehen?
2. Hat jemand Erfahrungen, wie die Bank sich in so einem Fall verhält?
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Immobilie in der Insolvenz
« Antwort #1 am: 02. Juli 2012, 14:57:49 »

Hallo,

sofern die Zahlen einigermaßen stimmig sind, wird der IV die Immobilie aus der Masse freigeben.
Dann heisst es mit den Banken verhandeln.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

sashsash

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 107
Re: Immobilie in der Insolvenz
« Antwort #2 am: 02. Juli 2012, 16:05:26 »

Hallo.

Bereiten Sie sich auf harte Verhandlungen vor.
Jedenfalls waren meine Verhandlungen sehr hart.

Wir mussten nach unendlich vielen Verhandlungen ein weiteren solventen Bürgen vorweisen.

LG
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz